Bitte mal den Kollegen weitergeben und auch, dass sie mal besser drauf schauen sollen, woher Anwälte und Parteien anreisen. Es ist nicht lustig, morgens um 9 zu terminieren, wenn Anwälte 300 bzw. 100 km weg sind und die Parteien noch weiter. DAS schreit nämlich nach Verlegungsantrag von allen Seiten.batman hat geschrieben:In der Tat. Das System ist hier auch erprobt und durchaus bewährt.thh hat geschrieben:Eine hiesige Strafkammer macht das nicht gar so modern, aber faxt tatsächlich allen Beteiligten ein Raster mit möglichen Terminen und der Bitte, jeweils anzukreuzen, wann man (nicht) könne und das Fax dann zurückzusenden. Gar nicht dumm.
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Es ist ja nicht immer nur ein Vertreter vorhanden. Ich habe mehrere Vertreter, so dass ich immer jeweils deren E-Mail-Post bekommen müsste. Schon jetzt erstickt man fast an einem E-Mail-Wust, der jeden Tag auf den Account einläuft. Ein effektives Arbeiten wäre dann kaum möglich, insbesondere da die Gefahr bestünde, dass E-Mails in der Masse untergehen.in dubio hat geschrieben:Man könnte auch Funktions-E-Mails einrichten, nach dem Muster Vors1KLs@lg-xy.de oder Ri7C@ag-xy.de. Das sieht zwar sehr bürokratisch aus, hätte aber den Vorteil, dass dienstliche Mails, die die betreffende Person eben genau in ihrer dienstlichen Funktion erhalten, problemlos an einen Vertreter weitergeleitet werden können. Und die E-Mails richten sich letztlich auch nicht an den jeweiligen Menschen als (Privat-)Person, sondern eben ganz konkret in ihrer amtlichen Funktion. Daneben kann und soll ruhig auch eine persönliche E-Mailadresse bereitgestellt werden (für Kommunikation á la "Hey Horst, kommst Du heute in der MIttagspause mit zum All-you-can-eat-Thai ums Eck?" ). Diese Mails bekommt dann der Vertreter nicht zu Gesicht - will er im Zweifelsfall auch gar nicht.Tibor hat geschrieben:Und in Behörden habe ich schon oft Abteilungs-Emails gesehen, also nich Horst.Huber@behoerdexyz.de sondern Bauabteilung@ ...das könnte man auch bei Gericht machen, denn die Spruchkörper haben ja offizielle Bezeichnungen, dann müssten nur die jeweiligen Serviceeinheiten Zugriff haben und jeweils ein Master (wauRi, Dir, Präsi oder Geschäftsstellenleiterin), die weitere Zugriffe im Krankheitsfall einrichten können.
Das wird übrigens beim Auswärtigen Amt schon seit Jahren so gehandhabt. Da hat der Leiter der Rechts- und Konsularabteilung z.B. die E-Mailadresse rk1@standort.diplo.de, sein Stellvertreter entsprechend rk2@... . Das hat dort zusätzlich den großen Vorteil, dass bei den regelmäßigen Standortwechseln ein komplettes dienstliches E-Mailpostfach übergeben werden kann.
Zudem sollte man das Problem nicht nur schwarz oder weiß sehen. Bei 08/15 Terminen terminiere ich immer ohne Absprachen und habe max. 5% Verlegungsanträge. In Terminen mit mehreren Zeugen spreche ich hingegen immer mit den Parteivertretern die Termine ab, da es kaum etwas Unschöneres gibt, als 5 Zeugen umladen zu lassen. Genauso sollte in den Ferien nicht ohne Absprache terminiert werden, da dann Versagungsanträge auch vorprogrammiert sind. Bei Beherzigung dieser Regeln sollten sich viele Verlegungsanfragen vermeiden lassen. Für die verbleibenden 5% ein extrem fehleranfälliges System über E-Mails zu etablieren, halte ich nicht für zutreffend.
Zu dem Einwand, dass eine Terminvereinbarung unter Anwälten auch möglich sei: Zum einen ist es bei einem Zwei-Parteien-Gespräch auch schlicht einfacher, eine Terminsabsprache zu treffen. Zum anderen fallen mehrere Termin pro Sitzungstag an, so dass die Handhabung massentauglich sein muss. Mir wäre es schlicht nicht möglich, jeden Termin abzustimmen, zudem ich zumeist auch zu anderen Zeit arbeite, als die Öffnungszeiten der Kanzleien.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
In Straf- und besonders OWi-Sachen macht das aus Sicht des Gerichts ja durchaus Sinn - und in den anderen Rechtsgebieten frage ich mich dann, woraus sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ergibt, wenn keiner der Beteiligten näher als 100 km am Gerichtsort wohnt?Syd26 hat geschrieben:Es ist nicht lustig, morgens um 9 zu terminieren, wenn Anwälte 300 bzw. 100 km weg sind und die Parteien noch weiter. DAS schreit nämlich nach Verlegungsantrag von allen Seiten.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
§ 20 StVG / § 32 ZPO?
Und ansonsten kratzt man ja im ländlichen Bereich schnell mal an den 100km zum zuständigen LG.
Und ansonsten kratzt man ja im ländlichen Bereich schnell mal an den 100km zum zuständigen LG.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Eben. Oder ein Umzug des Beklagten bzw. Klägers, dessen Anwalt aber noch am früheren Wohnort ansässig ist.julée hat geschrieben:§ 20 StVG / § 32 ZPO?
Und ansonsten kratzt man ja im ländlichen Bereich schnell mal an den 100km zum zuständigen LG.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."