besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

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Kasimir
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besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Kasimir »

Bislang habe ich die Diskussion um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) immer etwas belustigt aus dem Augenwinkel verfolgt. Es wirkt wie ein verzweifelter Versuch der verstaubten Anwaltschaft und Justiz auf "neue Medien" zu reagieren. Der technische Aufwand, der betrieben wird, ist ja totaler Irrsinn. Chipkarte mit Lesegerät. Man fragt sich schon, in welcher Welt die Damen und Herren leben.

Unter Anwälten werden ja schon seit vielen Jahren Dokumente per E-Mail versendet; auch streng vertrauliche Verträge oder Schriftsätze in Schiedsverfahren, teilweise dann mit PGP-Verschlüsselung und unmittelbarer Eingangsbestätigung des Schiedsgerichts. Warum funktioniert ein solches Konzept nicht auch mit der Justiz? PGP ist viel universeller nutzbar, als ein komisches Webportal. Welcher Anwalt will sich ernsthaft darauf verlassen, dass das Portal im entscheidenden Moment der Schriftsatzfrist erreichbar ist oder das Chipkartenlesegerät funktioniert?

Was meint ihr: ist das beA von Anfang an ein Rohrkrepierer? Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr. Warum kann man z.B. Terminsverlegungen nicht per E-Mail abstimmen und muss stattdessen per Briefpost eine Neuterminierung verfügen, ohne sich vorher mit den Parteien abzustimmen?

Es ist ja schon irre, dass - insbesondere die Justiz - sich
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Tibor
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Tibor »

Es sind nicht in aller Regel die Richter selbst, die sich gegen die Verwendung der neuen Medien wehren, es sind die geschaffenen Strukturen, die zwanghaft beibehalten werden und zu Medienbrüchen führen. Bestes Bsp formularmäßige Verfügungen: Die Gerichtssoftware kann mit diversen Klicks und Dropdown-Menüs Textbausteinschriftsätze erstellen. Diese Arbeit sollen aber die Geschäftsstellen/Kanzleien nur auf Verfügung des Richters machen. Also druckt sich der Richter ein Formular aus, kreuzt diverse Textbausteine an und streicht unnötige Bausteine, zeichnet ab und bringt die Akte zur Geschäftsstelle. Diese erstellt anhand des Formulars den Schriftsatz. Der Richter hätte in der gleichen Zeit selbst das Schreiben fertig, aber dann wären je Gericht irgendwann x Mitarbeiter nicht mehr einsetzbar, weil sie nicht für andere Tätigkeiten (bspw Abwicklung Email-Verkehr für die eAkte etc) genügend ausgebildet wurden bzw an Fortbildungen immer gespart wurde.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kasimir hat geschrieben:Bislang habe ich die Diskussion um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) immer etwas belustigt aus dem Augenwinkel verfolgt. Es wirkt wie ein verzweifelter Versuch der verstaubten Anwaltschaft und Justiz auf "neue Medien" zu reagieren. Der technische Aufwand, der betrieben wird, ist ja totaler Irrsinn. Chipkarte mit Lesegerät. Man fragt sich schon, in welcher Welt die Damen und Herren leben.

Unter Anwälten werden ja schon seit vielen Jahren Dokumente per E-Mail versendet; auch streng vertrauliche Verträge oder Schriftsätze in Schiedsverfahren, teilweise dann mit PGP-Verschlüsselung und unmittelbarer Eingangsbestätigung des Schiedsgerichts. Warum funktioniert ein solches Konzept nicht auch mit der Justiz? PGP ist viel universeller nutzbar, als ein komisches Webportal. Welcher Anwalt will sich ernsthaft darauf verlassen, dass das Portal im entscheidenden Moment der Schriftsatzfrist erreichbar ist oder das Chipkartenlesegerät funktioniert?

Was meint ihr: ist das beA von Anfang an ein Rohrkrepierer? Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr. Warum kann man z.B. Terminsverlegungen nicht per E-Mail abstimmen und muss stattdessen per Briefpost eine Neuterminierung verfügen, ohne sich vorher mit den Parteien abzustimmen?

Es ist ja schon irre, dass - insbesondere die Justiz - sich
Dein letzter Satz würde mich interessieren. Vermutlich ist er der PGP-Verschlüsselung - ein rechter Scheiß, würde man hier im Südwesten sagen - zum Opfer gefallen. Du hast vermutlich nicht sonderlich viele Berührungspunkte mit dem IT-Recht, oder? Jedenfalls nicht in technischer Hinsicht. Die PGP-Verschlüsselung wird leider immer wieder gerne als eierlegende Wollmichsau durch das Dorf getrieben.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Kasimir »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Bislang habe ich die Diskussion um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) immer etwas belustigt aus dem Augenwinkel verfolgt. Es wirkt wie ein verzweifelter Versuch der verstaubten Anwaltschaft und Justiz auf "neue Medien" zu reagieren. Der technische Aufwand, der betrieben wird, ist ja totaler Irrsinn. Chipkarte mit Lesegerät. Man fragt sich schon, in welcher Welt die Damen und Herren leben.

Unter Anwälten werden ja schon seit vielen Jahren Dokumente per E-Mail versendet; auch streng vertrauliche Verträge oder Schriftsätze in Schiedsverfahren, teilweise dann mit PGP-Verschlüsselung und unmittelbarer Eingangsbestätigung des Schiedsgerichts. Warum funktioniert ein solches Konzept nicht auch mit der Justiz? PGP ist viel universeller nutzbar, als ein komisches Webportal. Welcher Anwalt will sich ernsthaft darauf verlassen, dass das Portal im entscheidenden Moment der Schriftsatzfrist erreichbar ist oder das Chipkartenlesegerät funktioniert?

Was meint ihr: ist das beA von Anfang an ein Rohrkrepierer? Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr. Warum kann man z.B. Terminsverlegungen nicht per E-Mail abstimmen und muss stattdessen per Briefpost eine Neuterminierung verfügen, ohne sich vorher mit den Parteien abzustimmen?

Es ist ja schon irre, dass - insbesondere die Justiz - sich
Dein letzter Satz würde mich interessieren. Vermutlich ist er der PGP-Verschlüsselung - ein rechter Scheiß, würde man hier im Südwesten sagen - zum Opfer gefallen.
Du hast vermutlich nicht sonderlich viele Berührungspunkte mit dem IT-Recht, oder? Jedenfalls nicht in technischer Hinsicht.
Sorry. der letzte Satz war ein Gedankenfetzen und kann ignoriert werden. Ich habe gar kein technisches Verständnis von PGP. Mir ist allerdings aus der anwaltlichen Praxis noch kein Fall bekannt, bei dem durch elektronische Kommunikation das Mandatsgeheimnis verletzt wurde. Die Schwachstellen sitzen meines Erachtens eher woander: Wenn ich Dokumente von einer fremden Kanzlei wollte, wuerde ich mir nicht die Muehe machen, mich in deren E-Mailkommunikation zu hacken, sondern ich wuerde mich als Handwerker in das Gebaude schleichen oder abends vor dem Gebaude stehen und der Putzfrau 500 Euro geben, damit sie in Buero XY die Akten ABC kopiert bzw. mir ihre Zugangskarte gibt und sie am naechsten Morgen als gestohlen meldet. Technische Sicherheit ist wichtig, nur man sollte es nicht uebertreiben und so tun, als ob dort die alleinige Gefahr sei.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Tibor »

Naja, der Mann im dunklen Hoodie kann aber kaum unerkannt bleiben. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit eines Hackers ist sicherlich - habe keine relevanten Statistiken gesehen - geringer als die eines Erpressers, Einbrechers etc. Die größte Sicherheitslücke aus Justizsicht dürfte hingegen das Fax sein, weil dies auf jede Verschlüsselungsversuche verzichtet.
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Einwendungsduschgriff
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kasimir hat geschrieben:Ich habe gar kein technisches Verständnis von PGP. Mir ist allerdings aus der anwaltlichen Praxis noch kein Fall bekannt, bei dem durch elektronische Kommunikation das Mandatsgeheimnis verletzt wurde. Die Schwachstellen sitzen meines Erachtens eher woander: Wenn ich Dokumente von einer fremden Kanzlei wollte, wuerde ich mir nicht die Muehe machen, mich in deren E-Mailkommunikation zu hacken, sondern ich wuerde mich als Handwerker in das Gebaude schleichen oder abends vor dem Gebaude stehen und der Putzfrau 500 Euro geben, damit sie in Buero XY die Akten ABC kopiert bzw. mir ihre Zugangskarte gibt und sie am naechsten Morgen als gestohlen meldet. Technische Sicherheit ist wichtig, nur man sollte es nicht uebertreiben und so tun, als ob dort die alleinige Gefahr sei.
Mir ging es gar nicht um die "technische Sicherheit", sondern schlicht und ergreifend darum, dass PGP-Verschlüsselungen häufig genug zu Übermittlungsfehlern führen und dadurch die Flexibilität der Kommunikation leidet. Oder anders: wer mit PGP verschlüsselt, gibt sich regelmäßig einem erhöhten Übermittlungsverlustrisiko hin. Das sollte man wissen, wenn man sich diesem System bedient.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben:Der technische Aufwand, der betrieben wird, ist ja totaler Irrsinn. Chipkarte mit Lesegerät.
Ich fände es als Anwalt schon ganz hilfreich, wenn bestimmende Schriftsätze das elektronische Äquivalent einer Unterschrift erfordern würden. E-Mails sind - im Vergleich selbst zu aus der Textverarbeitung erstellten Briefbögen - kinderleicht zu fälschen; das gilt zwar nicht, wenn sich jemand, der etwas davon versteht, die E-Mail genauer anschaut, aber alles, was über die simpelste Bedienung eines spezifischen Mailprogramms hinausgeht, ähnelt oft schon der Raketenwissenschaft.
Kasimir hat geschrieben:Unter Anwälten werden ja schon seit vielen Jahren Dokumente per E-Mail versendet;
Schon. Inwieweit das datenschutzrechtlichen Vorgaben genügt und den Anforderungen an die Verschwiegenheitspflicht standhält, ist dann eine ganz andere Frage.
Kasimir hat geschrieben:teilweise dann mit PGP-Verschlüsselung und unmittelbarer Eingangsbestätigung des Schiedsgerichts. Warum funktioniert ein solches Konzept nicht auch mit der Justiz? PGP ist viel universeller nutzbar, als ein komisches Webportal.
Das ist richtig. Bleibt nur die Aufgabe, die jeweiligen Schlüssel gesichert den Empfängern zur Verfügung zu stellen, so dass sichergestellt ist, dass jeder Anwalt auch wirklich den öffentlichen Schlüssel jedes Gerichts und jedes Gericht auch den öffentlichen Schlüssel jedes Anwalts hat. Das geht, man kann das ja über das Vorlesen der Fingerprints auf einem anderen Kanal (Telefonie oder Briefpost) lösen, aber das skaliert nicht. Sinnvollerweise nützt man daher eine zertifikatsbasierte Lösung.

Und der private Schlüssel muss hinreichend gegen Missbrauch, auch durch Malwarebefall, gesichert sein, weil sonst jeder im Namen des Anwalts (oder Gerichts) Unterschriften leisten kann, die nicht falsifizierbar sind. Da geht ohne Chipkarte wenig.
Kasimir hat geschrieben:Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr. Warum kann man z.B. Terminsverlegungen nicht per E-Mail abstimmen
Weil die unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Landesverwaltungsnetzes aus Datenschutzgründen untersagt ist. (Das ist einfach.)

Verschlüsselungssoftware steht nicht zur Verfügung (das könnte man natürlich ändern) und ist immer noch nicht besonders benutzerfreundlich, wenn sie denn auch sicher sein soll. Das Verteilen und Validieren der Schlüssel ist bei PGP der größte Schwachpunkt für die Breitennutzung.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Die Gerichtssoftware kann mit diversen Klicks und Dropdown-Menüs Textbausteinschriftsätze erstellen. Diese Arbeit sollen aber die Geschäftsstellen/Kanzleien nur auf Verfügung des Richters machen.
Nein, eigentlich nicht: das soll schon der Richter machen. (Ob das sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere und von verschiedensten Interessengruppe durchaus umstrittene Frage - nicht selten ist es das sogar.)
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von thh »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mir ging es gar nicht um die "technische Sicherheit", sondern schlicht und ergreifend darum, dass PGP-Verschlüsselungen häufig genug zu Übermittlungsfehlern führen und dadurch die Flexibilität der Kommunikation leidet. Oder anders: wer mit PGP verschlüsselt, gibt sich regelmäßig einem erhöhten Übermittlungsverlustrisiko hin.
Das ist mir jetzt völlig neu, aber ich kann mir gut vorstellen, dass man so grauenhafte Software verwenden kann, dass auch sein so robustes System wie PGP darunter leidet. :)
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von joee78 »

Kasimir hat geschrieben:Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr.
§ 130a Abs. 1 S. 2 ZPO
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Kasimir »

thh hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Der technische Aufwand, der betrieben wird, ist ja totaler Irrsinn. Chipkarte mit Lesegerät.
Ich fände es als Anwalt schon ganz hilfreich, wenn bestimmende Schriftsätze das elektronische Äquivalent einer Unterschrift erfordern würden. E-Mails sind - im Vergleich selbst zu aus der Textverarbeitung erstellten Briefbögen - kinderleicht zu fälschen; das gilt zwar nicht, wenn sich jemand, der etwas davon versteht, die E-Mail genauer anschaut, aber alles, was über die simpelste Bedienung eines spezifischen Mailprogramms hinausgeht, ähnelt oft schon der Raketenwissenschaft.
Kasimir hat geschrieben:Unter Anwälten werden ja schon seit vielen Jahren Dokumente per E-Mail versendet;
Schon. Inwieweit das datenschutzrechtlichen Vorgaben genügt und den Anforderungen an die Verschwiegenheitspflicht standhält, ist dann eine ganz andere Frage.
Kasimir hat geschrieben:teilweise dann mit PGP-Verschlüsselung und unmittelbarer Eingangsbestätigung des Schiedsgerichts. Warum funktioniert ein solches Konzept nicht auch mit der Justiz? PGP ist viel universeller nutzbar, als ein komisches Webportal.
Das ist richtig. Bleibt nur die Aufgabe, die jeweiligen Schlüssel gesichert den Empfängern zur Verfügung zu stellen, so dass sichergestellt ist, dass jeder Anwalt auch wirklich den öffentlichen Schlüssel jedes Gerichts und jedes Gericht auch den öffentlichen Schlüssel jedes Anwalts hat. Das geht, man kann das ja über das Vorlesen der Fingerprints auf einem anderen Kanal (Telefonie oder Briefpost) lösen, aber das skaliert nicht. Sinnvollerweise nützt man daher eine zertifikatsbasierte Lösung.

Und der private Schlüssel muss hinreichend gegen Missbrauch, auch durch Malwarebefall, gesichert sein, weil sonst jeder im Namen des Anwalts (oder Gerichts) Unterschriften leisten kann, die nicht falsifizierbar sind. Da geht ohne Chipkarte wenig.
Kasimir hat geschrieben:Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr. Warum kann man z.B. Terminsverlegungen nicht per E-Mail abstimmen
Weil die unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Landesverwaltungsnetzes aus Datenschutzgründen untersagt ist. (Das ist einfach.)

Verschlüsselungssoftware steht nicht zur Verfügung (das könnte man natürlich ändern) und ist immer noch nicht besonders benutzerfreundlich, wenn sie denn auch sicher sein soll. Das Verteilen und Validieren der Schlüssel ist bei PGP der größte Schwachpunkt für die Breitennutzung.
PGP Schluessel lassen sich doch einfach per E-Mail uebermitteln. Ich hatte auch noch nie Probleme mit PGP. Im Gegenteil. Falls eine E-Mail nicht durchgeht, bekommt man eine Fehlermeldung. Ich verstehe die Vorbehalte nicht.
joee78 hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Und warum sperrt sich vor allem die Justiz gegen den E-Mailverkehr.
§ 130a Abs. 1 S. 2 ZPO
Es ging mir um einfache Dinge, wie Terminsbestimmungen in Verfahren, an denen mehrere Anwaelte von weiter her anreisen. Warum kann man nicht vorher mit den Parteien per E-Mail oder Telefon abstimmen, ob etwas dagegen spricht, den Termin auf den Tag XY zu verlegen, anstatt tausendmal hin- und herzuverfuegen, weil irgendein Beteiligter an dem Termin nicht kann. Wuerde ich als Anwalt so arbeiten, kaeme ich zu nichts.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben:PGP Schluessel lassen sich doch einfach per E-Mail uebermitteln.
Wie soll das gehen? Ich übermittele einen Schlüssel unverschlüsselt per Mail und glaube dann einfach daran, dass der echt und nicht manipuliert ist? Das macht keinen Sinn. Entweder halte ich E-Mail für sicher, dann brauche ich keine Verschlüsselung, oder ich halte E-Mail für angreifbar, dann muss ich die Authentizität des Schlüssel, den ich über diesen unsicheren Weg bekomme, validieren.
Kasimir hat geschrieben:Es ging mir um einfache Dinge, wie Terminsbestimmungen in Verfahren, an denen mehrere Anwaelte von weiter her anreisen. Warum kann man nicht vorher mit den Parteien per E-Mail oder Telefon abstimmen, ob etwas dagegen spricht, den Termin auf den Tag XY zu verlegen, anstatt tausendmal hin- und herzuverfuegen, weil irgendein Beteiligter an dem Termin nicht kann. Wuerde ich als Anwalt so arbeiten, kaeme ich zu nichts.
Es muss halt einer machen. In (großen) Strafsachen ist das üblich, da macht's der Vorsitzende. Im Regelbetrieb der Justiz hat aber der Richter keine Kapazität, statt der Ladung jedesmal umfängliche Telefondiplomatie zu betreiben und Termine mit x Beteiligten abzustimmen; der Anwalt vermutlich auch nicht, der hat aber eine - qualifizierte - Sekretärin, die ihm seinen Kalender führt. Das hat der Richter nicht. Wo er das hat, funktioniert das mit der Terminierung auch.

Und, wie gesagt, E-Mail ist aus Datenschutzgründen - offiziell - raus. Als Bürger ist man da flexibler; der Staat ist gehalten, Rechtsnormen zu beachten, und es existieren daher regelmäßig ausdrückliche Vorgaben, was per E-Mail wie wohin übermittelt werden darf und was nicht. Den Sinn kann man unter dem Gesichtspunkt "Risikoabwägung" durchaus hinterfragen, aber da sind Datenschützer üblicherweise wenig flexibel, und Verstöße gegen klare Vorgaben sind in der Regel dienstrechtlich keine gute Idee. (Das schließt nicht aus, dass ein Austausch - auch von gescannten Akten - per E-Mail erfolgt, aber das verstößt gegen eben diese klaren Anweisungen und hat das Potential für viel Ärger, lässt sich daher schwer propagieren. Wer mal erlebt hat, wie der Landesdatenschutzbeauftragte personalstark aufläuft, weil ein Fax versehentlich an einen falschen Empfänger ging, weiß, was ich meine.)
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Syd26 »

thh hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Es ging mir um einfache Dinge, wie Terminsbestimmungen in Verfahren, an denen mehrere Anwaelte von weiter her anreisen. Warum kann man nicht vorher mit den Parteien per E-Mail oder Telefon abstimmen, ob etwas dagegen spricht, den Termin auf den Tag XY zu verlegen, anstatt tausendmal hin- und herzuverfuegen, weil irgendein Beteiligter an dem Termin nicht kann. Wuerde ich als Anwalt so arbeiten, kaeme ich zu nichts.
Es muss halt einer machen. In (großen) Strafsachen ist das üblich, da macht's der Vorsitzende. Im Regelbetrieb der Justiz hat aber der Richter keine Kapazität, statt der Ladung jedesmal umfängliche Telefondiplomatie zu betreiben und Termine mit x Beteiligten abzustimmen; der Anwalt vermutlich auch nicht, der hat aber eine - qualifizierte - Sekretärin, die ihm seinen Kalender führt. Das hat der Richter nicht. Wo er das hat, funktioniert das mit der Terminierung auch.
Aber die Kapazitäten sind da, wenn die Anwälte 4 mal Verlegungsantrag stellen müssen anstatt vielleicht 2 Telefonate zu führen?

Ich kenne zumindest 1 kleineres Gericht, bei dem einer der Richter Termine per Telefonkonferenz abspricht. Dauert 5 Minuten und alle sind zufrieden.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von j_laurentius »

Meine Sorge hinsichtlich des beA ist, dass es zu diversen Zustellungsproblemen und Unsicherheiten, ob der Postausgang auch ordnungsgemäß vonstatten geht, kommen wird. Ich habe vor Jahren in unserer Kanzlei mal den Versuch gestartet, mit den Verwaltungsgerichten in NRW und in Rheinland-Pfalz per EGVP zu kommunizieren. Meine damals für mich tätige Angestellte hat mir vollmundig erklärt, sie habe nachgelesen, wie das alles funktioniert, und fühle sich dem elektronischen Versand von Schriftsätzen per EGVP nunmehr gewachsen. Darauf habe ich mich verlassen (es war eine eigentlich durchaus tüchtige und fähige Mitarbeiterin), bis ich eines Tages einen Anruf eines Richters des VG Koblenz erhielt, ob ich mir im Klaren darüber sei, dass meine per EGVP übermittelten Schriftsätze nicht ordnungsgemäß elektronisch signiert seien. Meine Angestellte hatte nicht die Schriftsätze selbst, sondern nur die jeweilige Übersendungsmail elektronisch signiert :-({|= War ich froh, dass ich bis dahin keine Fristen versäumt hatte. Umgekehrt bekam ich mehrfach vom VG Köln und einmal vom OVG NRW Nachfragen, wo denn Schriftsätze von mir blieben (vom OVG sogar die Mitteilung, dass beabsichtigt sei, die von mir eingelegte Berufung als unzulässig abzuweisen, weil die Berufungsbegründung bis zum Ablauf der diesbezüglichen Frist nicht vorgelegen habe), wo ich jeweils mit viel Schweiß auf der Stirn die Nachweise über den EGVP-Versand raussuchen und dem Gericht zuleiten musste in der Hoffnung, dass da bei der Übermittlung wirklich nichts schiefgelaufen war (das Problem mit der elektronischen Signatur stellte sich da immerhin schon nicht mehr). Alles in allem fand ich den elektronischen Versand extrem fehlerträchtig und unbeherrschbar und dem jeweiligen Adressaten schien es jedenfalls im Lande NRW - die Gerichte in Rheinland-Pfalz scheinen da deutlich fitter zu sein, die Verwaltungsgerichte dort kommunizieren bis heute mit mir per EGVP - ähnlich zu gehen.

Ich bin sehr für die Ausweitung der elektronischen Kommunikation, schon aus Gründen der Kostenersparnis, aber nach meinen EGVP-Erfahrungen sehe ich dem beA mit gemischten Gefühlen entgegen.
Gizmo
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Gizmo »

Es gibt noch einen weiteren ganz einfachen Grund, warum nicht per E-Mail kommuniziert werden kann, nämlich die Vertretungsproblematik. Es ist nicht ohne weiteres möglich, dass jeder Mitarbeiter auf die E-Mails des Richters zugreift. Kommuniziert der Richter nunmehr in einem Verfahren per E-Mail, gehen die E-Mails auf seinen Account ein. Ist der Richter im Urlaub, gibt es da schon ein Problem. Dies ließe sich im Urlaubsfall per E-Mail-Umleitung lösen, scheitert jedoch schon im Krankheitsfall. Zwar könnte hier die EDV-Abteilung eingreifen, jedoch stellt sich dann schon die Frage, an wen die E-Mails weiter geleitet werden sollen. Liegt dann noch ein Vertretungsfall bei den Geschäftsstellen vor, blickt irgendwann kein Mensch mehr durch, wo die E-Mail nun hin soll. Abhilfe wäre dann nur dadurch zu erreichen, dass die E-Mail ausgedruckt und in die allgemeine Poststelle gegeben wird, die sie dann der Akte zuordnet. Dann kann es aber Tage dauern, bis die E-Mail bei dem jeweils zuständigen Mitarbeiter ist (so die Erfahrung, wann Schreiben an die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts geschickt werden).
Es zeigt sich daher, dass bei zwei festen Kommunikationspartnern der E-Mail-Verkehr gut funktionieren kann, nicht jedoch in einem Verfahren, in dem eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Personen involviert ist.

P.S.: Beim Insolvenzgericht funktioniert der EGVP-Austausch mit den Insolvenzverwalter einwandfrei. Es ist halt alles eine Gewöhnungssache.
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