besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

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Tibor
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Tibor »

Das Krankheits- und Vertretungsproblem wird in Kanzleien oft durch allgemeinen Zugriff auf Dienstaccounts gelöst. Es gibt bestimmte Personen die Lesezugriff, ggf auch Schreibzugriff auf Emails haben. Die Partnersekretärin hat dann oft Masterzugriff und kann weitere Nutzer auf Mailboxen zulassen.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Tibor »

Und in Behörden habe ich schon oft Abteilungs-Emails gesehen, also nich Horst.Huber@behoerdexyz.de sondern Bauabteilung@ ...das könnte man auch bei Gericht machen, denn die Spruchkörper haben ja offizielle Bezeichnungen, dann müssten nur die jeweiligen Serviceeinheiten Zugriff haben und jeweils ein Master (wauRi, Dir, Präsi oder Geschäftsstellenleiterin), die weitere Zugriffe im Krankheitsfall einrichten können.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von julée »

Aber ich nehme an, bei den Behörden gibt es dann einen, der die Emails abruft und ausdruckt bzw. weiterleitet. Ich stelle es mir hingegen schwierig vor, wenn 3-5 Richter zeitgleich über einen Account irgendwelche Einzelrichtertermine koordinieren sollen.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von julée »

Syd26 hat geschrieben:Aber die Kapazitäten sind da, wenn die Anwälte 4 mal Verlegungsantrag stellen müssen anstatt vielleicht 2 Telefonate zu führen?
Die Rechnung dürfte aber auch nur stimmen, wenn es bei exakt kurzen 2 Telefonaten bleibt und dadurch eine Flut an Verlegungsanträgen gespart wird.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Syd26 »

julée hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Aber die Kapazitäten sind da, wenn die Anwälte 4 mal Verlegungsantrag stellen müssen anstatt vielleicht 2 Telefonate zu führen?
Die Rechnung dürfte aber auch nur stimmen, wenn es bei exakt kurzen 2 Telefonaten bleibt und dadurch eine Flut an Verlegungsanträgen gespart wird.
Das ist sicherlich richtig. Wie gesagt, ich kenne bisher nur einen Richter, der das so macht und es hat bisher immer funktioniert.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von thh »

Syd26 hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Es muss halt einer machen. In (großen) Strafsachen ist das üblich, da macht's der Vorsitzende. Im Regelbetrieb der Justiz hat aber der Richter keine Kapazität, statt der Ladung jedesmal umfängliche Telefondiplomatie zu betreiben und Termine mit x Beteiligten abzustimmen; der Anwalt vermutlich auch nicht, der hat aber eine - qualifizierte - Sekretärin, die ihm seinen Kalender führt. Das hat der Richter nicht. Wo er das hat, funktioniert das mit der Terminierung auch.
Aber die Kapazitäten sind da, wenn die Anwälte 4 mal Verlegungsantrag stellen müssen anstatt vielleicht 2 Telefonate zu führen?
Vorab: ich halte Terminabsprachen durchaus für sinnvoll. Sie sind aber - für den Richter - oft nicht sehr effizient.

Eine Terminsverlegung geht - für den Richter - schnell: Blick in den Kalender für den neuen Termin, Umterminierung und Umladung verfügen (da genügt es in der Regel, Datum und Uhrzeit des alten und des neuen Termins in eine Verfügung einzutragen), fertig.

Absprachen erfordern zuerst einen Anruf bei der einen Seite für eine Auswahl von Terminen, dann einen bei der anderen, und dann in der Regel wiederum bei der einen, um den Termin endgültig festzulegen (oder, wenn man sich nicht mehrere Termine reservieren lässt, ein ständiges hin und her). Das ist deutlich aufwendiger, selbst dann, wenn man am Telefon sofort durchkommt und auch zeitnah einen Ansprechpartner ans Telefon bekommt, der über den Kalender des Anwalts verfügen kann. Dinge wie "feste Telefonzeiten von 9-12 und 14-17 Uhr" oder kleine Kanzleien mit Sekretariatsdienstleistern, die aber nur Rückrufwünsche aufnehmen können und keinen Zugriff auf den Kalender haben, lasse ich dabei noch völlig außen vor. Und es gibt durchaus Rechtsanwälte, die selbst in der Sitzung nicht ohne weiteres einen Folgetermin vereinbaren können, weil sie keinen Zugriff auf ihren Kalender haben, längere Zeit brauchen, um per Handy in der eigenen Kanzlei an den richtigen Ansprechpartner zu geraten und sich dann die freien Termine nennen zu lassen. Faktisch kann man vermutlich jeden Termin 3-5x verlegen und ist immer noch effizienter - jedenfalls bei den typischen Einzelterminen. Vereinbarungen lohnen sich eigentlich nur, wenn man direkt eine Reihe Fortsetzungstermine vereinbaren muss, ggf. mit einer Vielzahl von Beteiligten, und/oder Zeitdruck herrscht (Haftsache).

Das wäre anders, wenn man das irgendwie elektronisch unterstützen oder an Mitarbeiter delegieren könnte, aber das funktioniert eben noch nicht so recht.
Syd26 hat geschrieben:Ich kenne zumindest 1 kleineres Gericht, bei dem einer der Richter Termine per Telefonkonferenz abspricht. Dauert 5 Minuten und alle sind zufrieden.
Das ist schon sehr modern - und immer noch zeitlich vermutlich nicht besonders effizient. Das ändert nichts daran, dass ich eine solche4 Absprachekultur für vorzugswürdig halte, aber es "lohnt" sich in einer Effizienzbetrachtung eben nicht.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von in dubio »

Tibor hat geschrieben:Und in Behörden habe ich schon oft Abteilungs-Emails gesehen, also nich Horst.Huber@behoerdexyz.de sondern Bauabteilung@ ...das könnte man auch bei Gericht machen, denn die Spruchkörper haben ja offizielle Bezeichnungen, dann müssten nur die jeweiligen Serviceeinheiten Zugriff haben und jeweils ein Master (wauRi, Dir, Präsi oder Geschäftsstellenleiterin), die weitere Zugriffe im Krankheitsfall einrichten können.
Man könnte auch Funktions-E-Mails einrichten, nach dem Muster Vors1KLs@lg-xy.de oder Ri7C@ag-xy.de. Das sieht zwar sehr bürokratisch aus, hätte aber den Vorteil, dass dienstliche Mails, die die betreffende Person eben genau in ihrer dienstlichen Funktion erhalten, problemlos an einen Vertreter weitergeleitet werden können. Und die E-Mails richten sich letztlich auch nicht an den jeweiligen Menschen als (Privat-)Person, sondern eben ganz konkret in ihrer amtlichen Funktion. Daneben kann und soll ruhig auch eine persönliche E-Mailadresse bereitgestellt werden (für Kommunikation á la "Hey Horst, kommst Du heute in der MIttagspause mit zum All-you-can-eat-Thai ums Eck?" ;) ). Diese Mails bekommt dann der Vertreter nicht zu Gesicht - will er im Zweifelsfall auch gar nicht.

Das wird übrigens beim Auswärtigen Amt schon seit Jahren so gehandhabt. Da hat der Leiter der Rechts- und Konsularabteilung z.B. die E-Mailadresse rk1@standort.diplo.de, sein Stellvertreter entsprechend rk2@... . Das hat dort zusätzlich den großen Vorteil, dass bei den regelmäßigen Standortwechseln ein komplettes dienstliches E-Mailpostfach übergeben werden kann.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von batman »

thh hat geschrieben:Umterminierung und Umladung verfügen (da genügt es in der Regel, Datum und Uhrzeit des alten und des neuen Termins in eine Verfügung einzutragen), fertig.
So einfach geht das in Zeiten EDV-gestützter Verfügungen (etwa in forumSTAR) leider nicht mehr.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Syd26 »

thh hat geschrieben: Vorab: ich halte Terminabsprachen durchaus für sinnvoll. Sie sind aber - für den Richter - oft nicht sehr effizient.

Eine Terminsverlegung geht - für den Richter - schnell: Blick in den Kalender für den neuen Termin, Umterminierung und Umladung verfügen (da genügt es in der Regel, Datum und Uhrzeit des alten und des neuen Termins in eine Verfügung einzutragen), fertig.

Absprachen erfordern zuerst einen Anruf bei der einen Seite für eine Auswahl von Terminen, dann einen bei der anderen, und dann in der Regel wiederum bei der einen, um den Termin endgültig festzulegen (oder, wenn man sich nicht mehrere Termine reservieren lässt, ein ständiges hin und her). Das ist deutlich aufwendiger, selbst dann, wenn man am Telefon sofort durchkommt und auch zeitnah einen Ansprechpartner ans Telefon bekommt, der über den Kalender des Anwalts verfügen kann. Dinge wie "feste Telefonzeiten von 9-12 und 14-17 Uhr" oder kleine Kanzleien mit Sekretariatsdienstleistern, die aber nur Rückrufwünsche aufnehmen können und keinen Zugriff auf den Kalender haben, lasse ich dabei noch völlig außen vor. Und es gibt durchaus Rechtsanwälte, die selbst in der Sitzung nicht ohne weiteres einen Folgetermin vereinbaren können, weil sie keinen Zugriff auf ihren Kalender haben, längere Zeit brauchen, um per Handy in der eigenen Kanzlei an den richtigen Ansprechpartner zu geraten und sich dann die freien Termine nennen zu lassen. Faktisch kann man vermutlich jeden Termin 3-5x verlegen und ist immer noch effizienter - jedenfalls bei den typischen Einzelterminen. Vereinbarungen lohnen sich eigentlich nur, wenn man direkt eine Reihe Fortsetzungstermine vereinbaren muss, ggf. mit einer Vielzahl von Beteiligten, und/oder Zeitdruck herrscht (Haftsache).
Danke für den Einblick. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in größeren Kanzleien die Mitarbeiter Zugriff auf den Kalender haben. Aber natürlich besteht oftmals die Anweisung, Termine nicht für den Anwalt zu vereinbaren. Vermutlich, weil viele Kollegen ihre privaten Termine nicht in den Kalender eintragen wollen und es sonst zu Kollisionen kommt.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von julée »

Und bei Terminsabsprachen per Email dürfte das Gleiche gelten wie im privaten Bereich: theoretisch könnte man innerhalb von 2 Stunden zu einem Termin kommen, rein praktisch antwortet einer sofort "mir alles egal", der Nächste kommt mit Sonderwünschen und wenn man gerade glaubt, man hätte einen Termin gefunden, antwortet endlich der Letzte, dem aber leider keiner der Termine zusagt. Also fängt man wieder von vorne an. Dürfte auch nur so mittelmäßig effizient sein.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Tikka »

Dem ersten Vorsitzenden der per Mail eine Doodle Umfrage zur Terminsfindung macht spendier ich glaube ich ein Eis. :D
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von Kasimir »

julée hat geschrieben:Und bei Terminsabsprachen per Email dürfte das Gleiche gelten wie im privaten Bereich: theoretisch könnte man innerhalb von 2 Stunden zu einem Termin kommen, rein praktisch antwortet einer sofort "mir alles egal", der Nächste kommt mit Sonderwünschen und wenn man gerade glaubt, man hätte einen Termin gefunden, antwortet endlich der Letzte, dem aber leider keiner der Termine zusagt. Also fängt man wieder von vorne an. Dürfte auch nur so mittelmäßig effizient sein.
Mir erscheint das weltfremd. Warum klappt es denn zwischen Anwaelten ohne Probleme, kurzfristige Termine oder Telefonkonferenzen ggf. sogar ueber mehrere Zeitzonen verteilt, zu vereinbaren. Man kann auch private Termine im Outlook-Kalender eintragen, so dass Zugriffsberechtigte diese Zeit nur als geblockt und nicht die Terminsbeschreibung sehen. Das sind doch alles Probleme, die man mit wenigen Handstrichen loesen kann. Und klar: Natuerlich muss die Geschaefststelle Zugriff auf die E-Mails des Richters haben, um etwaige Posteingaenge zu ueberwachen. Bei der Poststelle funktioniert es doch nicht anders.

Und warum soll ein Richter nicht im Stande sein, eine kurze E-Mail mit drei Terminsvorschlaegen rauszusenden oder ggf. eine Outlookeinladung. Termine koennten so innerhalb weniger Minuten oder Stunden abgestimmt und verlegt werden. In der Praxis laeuft es mittlerweile oft so: Die Anwaelte in grossen Verfahren stimmen untereinander drei Termine ab, an denen sie koennen und senden es dem Gericht zum Vorschlag bzw. stimmen es mit dem Richter ab, wenn er sich dazu herablaesst, mit den Verfahrensbeteiligten dazu zu telefonieren.

Wie gesagt, nach meiner Erfahrung ist die Kommunikation unter Anwaelten nie das Problem. Bremser sind immer die Gerichte, die in ihrer Kammer sitzen und vor sich hinverfuegen statt sich dem Laufe der Zeit anzupassen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von julée »

Du dürftest Dich aber auch in einer halbwegs privilegierten Welt mit ausreichend Servicepersonal auf allen Seiten bewegen.
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Umterminierung und Umladung verfügen (da genügt es in der Regel, Datum und Uhrzeit des alten und des neuen Termins in eine Verfügung einzutragen), fertig.
So einfach geht das in Zeiten EDV-gestützter Verfügungen (etwa in forumSTAR) leider nicht mehr.
forumSTAR ist sowieso ein Thema für sich, aber auch dort kann man durchaus stattdessen auf Papier verfügen und die Umsetzung der Geschäftsstelle überlassen, und das wird - egal mit welcher EDV - teilweise auch getan. Nicht selten sieht man in Akten eine handschriftliche Terminsverfügung auf einem uralten kopierten Vordruck (der hoffentlich mit der aktuellen Rechtslage noch kompatibel ist) und danach nochmal das von der Geschäftsstelle in forumSTAR umgesetzte Original.
Tikka hat geschrieben:Dem ersten Vorsitzenden der per Mail eine Doodle Umfrage zur Terminsfindung macht spendier ich glaube ich ein Eis. :D
Eine hiesige Strafkammer macht das nicht gar so modern, aber faxt tatsächlich allen Beteiligten ein Raster mit möglichen Terminen und der Bitte, jeweils anzukreuzen, wann man (nicht) könne und das Fax dann zurückzusenden. Gar nicht dumm.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Beitrag von batman »

thh hat geschrieben:Eine hiesige Strafkammer macht das nicht gar so modern, aber faxt tatsächlich allen Beteiligten ein Raster mit möglichen Terminen und der Bitte, jeweils anzukreuzen, wann man (nicht) könne und das Fax dann zurückzusenden. Gar nicht dumm.
In der Tat. Das System ist hier auch erprobt und durchaus bewährt.
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