Weiterleitung von Schriftsätzen

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
ali79
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 30
Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 15:27
Ausbildungslevel: RA

Weiterleitung von Schriftsätzen

Beitrag von ali79 »

Hallo,

ich hätte gern eine Meinung zu folgendem Problem:
Gestellt wurde Antrag auf Zwangsgeld wegen fehlender Unterlagen. Der Antrag wurde nun per Beschluss zurückgewiesen, wobei der Entscheidung ein gegnerischer Schriftsatz beigefügt war, der genau die gewünschten Unterlagen enthielt! Sofern mir dieser früher zugestellt worden wäre, hätte ich natürlich für erledigt erklärt.
Es geht ja nicht um viel (ZV-Gebühren kann man unter Taschengeld abbuchen), dennoch fühle ich mich doch veräppelt. Wie soll ich mich verhalten? Sofortige beschwerde? Irgendwie komisch, da ich ja gleichzeitig für erledigt erklären müsste. Beschwerde nur wegen der Kosten geht mangels Beschwer nicht.
Hätte mir der Schriftsatz nicht zwingend vorab zugestellt werden müssen? Ausreichend zeit dafür war im Übrigen auch.
Der Mandant ist natürlich gar nicht erfreut...
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Weiterleitung von Schriftsätzen

Beitrag von joee78 »

Sofortige Beschwerde. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung hätte dein Antrag ja Erfolg haben müssen - du hattest die Unterlagen nicht. Der Richter hätte dir also die Unterlagen übersenden müssen "mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen". Dann hättest du erledigt erklären können und die Gegenseite hätte aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstands die Kosten tragen müssen.

Nur interessehalber: Wie hat das Gericht den Beschluss denn begründet?
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Antworten