Hallo,
ich hätte gern eine Meinung zu folgendem Problem:
Gestellt wurde Antrag auf Zwangsgeld wegen fehlender Unterlagen. Der Antrag wurde nun per Beschluss zurückgewiesen, wobei der Entscheidung ein gegnerischer Schriftsatz beigefügt war, der genau die gewünschten Unterlagen enthielt! Sofern mir dieser früher zugestellt worden wäre, hätte ich natürlich für erledigt erklärt.
Es geht ja nicht um viel (ZV-Gebühren kann man unter Taschengeld abbuchen), dennoch fühle ich mich doch veräppelt. Wie soll ich mich verhalten? Sofortige beschwerde? Irgendwie komisch, da ich ja gleichzeitig für erledigt erklären müsste. Beschwerde nur wegen der Kosten geht mangels Beschwer nicht.
Hätte mir der Schriftsatz nicht zwingend vorab zugestellt werden müssen? Ausreichend zeit dafür war im Übrigen auch.
Der Mandant ist natürlich gar nicht erfreut...
Weiterleitung von Schriftsätzen
Moderator: Verwaltung
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Re: Weiterleitung von Schriftsätzen
Sofortige Beschwerde. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung hätte dein Antrag ja Erfolg haben müssen - du hattest die Unterlagen nicht. Der Richter hätte dir also die Unterlagen übersenden müssen "mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen". Dann hättest du erledigt erklären können und die Gegenseite hätte aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstands die Kosten tragen müssen.
Nur interessehalber: Wie hat das Gericht den Beschluss denn begründet?
Nur interessehalber: Wie hat das Gericht den Beschluss denn begründet?
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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