Ich bereite als Laie eine Klage vor dem BVerfG vor und stoße bei der Ausarbeitung auf zwei verschiedene Arten der Zitierung:
Einerseits vom Typ BVerfGE 00, 000 (beispielsweise BVerfGE 80, 367 für http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080367.html )
und andererseits vom Typ - 00 BvX 00/00- (beispielsweise - 2 BvR 26/07 - für https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 02607.html )
Das scheint zwar erstmal unproblematisch zu sein, da ich für beide Arten Verweis die Quellen finden kann, trotzdem verwirrt es mich etwas. Verschiedene Arten von Entscheidungen, von verschiedener Wichtigkeit, oder zwei verschiedene Arten auf dieselben Dokumente zu verweisen? Wenn letzteres, wo findet man was wem entspricht?
Verweise auf BVerfGE vs. BvR
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Re: Verweise auf BVerfGE vs. BvR
BVerfGE ist eine Fundstelle; https://de.m.wikipedia.org/wiki/Entsche ... gsgerichts
Das andere ist ein Aktenzeichen. Man kann die Fundstelle angeben, muss man aber nicht.
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Re: Verweise auf BVerfGE vs. BvR
Beim ersteren handelt es sich um ein Zitat aus der Entscheidungssammlung, beim zweiten um ein Zitat per Aktenzeichen.
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Re: Verweise auf BVerfGE vs. BvR
Klagevorbereiter hat geschrieben:Ich bereite als Laie eine Klage vor dem BVerfG vor und stoße bei der Ausarbeitung auf zwei verschiedene Arten der Zitierung:
Einerseits vom Typ BVerfGE 00, 000 (beispielsweise BVerfGE 80, 367 für http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080367.html )
und andererseits vom Typ - 00 BvX 00/00- (beispielsweise - 2 BvR 26/07 - für https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 02607.html )
Das scheint zwar erstmal unproblematisch zu sein, da ich für beide Arten Verweis die Quellen finden kann, trotzdem verwirrt es mich etwas. Verschiedene Arten von Entscheidungen, von verschiedener Wichtigkeit, oder zwei verschiedene Arten auf dieselben Dokumente zu verweisen? Wenn letzteres, wo findet man was wem entspricht?
Beim BVerfG kann man keine Klage erheben.
Zudem wird auf § 34 Abs. 2 BVerfGG hingewiesen.
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Re: Verweise auf BVerfGE vs. BvR
Er meint wahrscheinlich eine Verfassungsbeschwerde. Wird ja auch umgangssprachlich als "Verfassungsklage" bezeichnet. Aber du hast recht, mit der Mißbrauchsgebühr sollte man aufpassen, gerade wenn es um aussichtslose Querulantenklagen gegen Bußgeldbescheide etc. geht.
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Re: Verweise auf BVerfGE vs. BvR
Die Missbrauchsgebühr ist das zahmste Schwert des gesamten Gerichtsgesetzes. Als Beschwerdeführer bekommt man die faktisch nie, es sei denn man bewegt sich in äußerst skurrilen Bereichen (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 07010.html). Als Verfahrensbevollmächtigter hingegen schon eher. Willkürlich herausgegriffen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 09214.html
Der Weg wäre so einfach: freies Annahmeverfahren.
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Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Verweise auf BVerfGE vs. BvR
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