Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

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Calipso
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Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

Hallo,

eine Mandantschaft von mir wird mittlerweile vorläufig betreut. Die Betreuung kümmert sich nicht und ist angeblich auch nicht zum Termin der mündl. Verh. erschienen, bei der über den Fortgang der Betreuung entschieden werden sollte.

Ich selbst hatte ein Mal mit der Betreuung telefoniert, die mich nur fragte, ob ich nicht die Betreuung übernehmen will. ](*,) Hab ich natürlich abgelehnt (keine Erfahrung, keine Kapazitäten). Obwohl versprochen, meldete sich die Betreuung auch nicht nach dem Termin zur mündl. Verh. bei mir. Daher glaube ich der Mandantschaft auch tatsächlich, dass die Betreuung sich nicht kümmert u auch nicht zum Termin erschienen ist.

Ich hatte im Auftrag der Mandantschaft im Nachgang der verpatzten mündl. Verh. ein Fax ans Gericht geschickt, in dem ich für sie um schnelle Hilfe bat. Da kam dann natürlich gleich die Rückfrage zur Klarstellung, ob ich denn "beauftragt" wäre.... Ich denke mal, es geht dem Gericht um die Frage, ob das eine wirksame Beschwerde ist?

Ich möchte nun aus diversen Gründen die Mandate niederlegen, weiß bisher aber nicht mal in welchen Angelegenheiten die Mandantschaft überhaupt betreut wird.

Meine Gedanken dazu: Wenn ich die Mandantsniederlegungen nur ggü. der Mandantschaft erkläre, könnte dies ggfs. unwirksam sein, da sie evtl nicht geschäftsfähig ist.

Wenn ich die Mandatsniederlegungen ggü. der Betreuung erkläre, könnte ich damit ggfs. gegen meine Schweigepflicht verstoßen. Ggü. dem Betreuungsgericht besteht dasselbe Problem.

Problematisch ist, dass die Mandantschaft nahezu jede Woche Rat hinsichtlich neuer (rechtlicher) Probleme von mir wünscht. Ich habe diesbezüglich schon Grenzen aufgezeigt und nehme nichts mehr an. Zumal viele ihrer Angelegenheiten mE eben ein Betreuer regeln müsste. In einigen Angelegenheiten lässt sich nämlich mE rechtlich nichts mehr machen, die Mandantschaft verlangt aber weiterhin Hilfe. Sie braucht auch ganz dringend Hilfe, aber eben nicht mehr von einem Anwalt, da die Kinder schon in den Brunnen gefallen sind. Mir ist das alles auch irgendwie zu heiß, zu viel, zu kompliziert.

Hat jemand Erfahrung damit und weiß Rat? Gern auch per PN.

VG, Calipso
Syd26
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Syd26 »

Besteht ein Einwilligungsvorbehalt?
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Calipso
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

Das weiß ich nicht.
Calipso
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

Dürfte aber nicht bestehen, da dazu der Betroffene zuvor angehört werden u ein SV-Gutachten eingeholt werden muss, wie ich soeben gelesen habe. Das war mE nicht der Fall, zumal die Mandanschaft die Betreuung selbst beantragt hatte.

Ich ruf Montag mal bei der Betreuung und dem Gericht an und frage nach.
Calipso
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

Alsoooo, ein Einwillungsvorbehalt besteht laut Betreuung nicht. Die Betreuung mag sie auch nicht mehr vertreten. Die hatte letzte Woche richtig Angst vor der Mandantschaft und wird nun einen Bericht ans Gericht schicken. Komischerweise kann ich mit so Aggro-Leuten grundsätzlich gut umgehen, aber ich möchte das doch alles jetzt loswerden. Die Mandate kann ich ja ohne Angabe von Gründen niederlegen, außer zur Unzeit. Unzeit besteht/droht aber nicht. Nun hab ich aber Angst, dass die Mandantschaft so richtig austickt, wenn ich alles niederlege. Ich sitze grad schon an einem längeren Schreiben und bin unschlüssig wirklich alles nieder zu legen. Sollte ich alles niederlegen, würde ich das auch gar nicht näher begründen.

Daneben überlege ich, anonym den Sozialpsychiatrischen Dienst zu verständigen. Hatte grad am WE auf einer Feier eine Begegnung mit einer, die dort arbeitet und meinte, das ginge auch alles komplett anonym. Die Kammer war nicht sehr hilfreich, hatte da schon mal angerufen, weil ich mir zwischenzeitlich Sorgen um den seelischen Zustand machte, der definitiv in Richtung Psychose geht.

Ich hatte wegen der ganzen Sch**** jetzt schon eine schlaflose Nacht. Ich weiß, schlaflose Nächte gehören zu unserem Beruf auch mal dazu, aber mich belastet das echt. Vor allem auch die Angst, dass die Mandantschaft dann mein Büro stürmt und was weiß ich mit mir anstellt.... Wie gesagt, die Betreuung hatte - nicht unbegründet - richtig Angst vor ihr. Die arbeitet seit 30 Jahren in dem Beruf und hat so etwas noch nicht erlebt.

Hab das schon in meinem Umfeld besprochen und die Meinungen gehen von anrufen und mündlich erstmal mitteilen, dann schriftlich bis hin zu einfach schriftlich ohne Angabe von Gründen alles niederzulegen. Aber keine/r von denen hat so etwas schon selbst erlebt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir was raten?
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Syd26 »

Fangen wir doch mal von vorne an. Eine Mandatsniederlegung ist eine Kündigung des Anwaltsvertrags. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Solche werden auch einem Betreuten gegenüber wirksam. Ich sehe damit keine rechtlichen Probleme bei der Mandatskündigung. Es wäre natürlich sinnvoll, dem Betreuer die Kündigungen zur Kenntnis zu geben.

Wie die Mandantin darauf reagieren wird, ist eine andere Frage. Das kann wahrscheinlich niemand vorhersehen. Du musst von Stillschweigen bis zum Telefonterror wohl mit allem rechnen.
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Parabellum »

Syd26 hat geschrieben:Eine Mandatsniederlegung ist eine Kündigung des Anwaltsvertrags. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Solche werden auch einem Betreuten gegenüber wirksam. Ich sehe damit keine rechtlichen Probleme bei der Mandatskündigung. Es wäre natürlich sinnvoll, dem Betreuer die Kündigungen zur Kenntnis zu geben.
§ 131 BGB ist bekannt?
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von j_laurentius »

Sollte eigentlich, ja ;)

@Calipso: Kannst Du von der Betreuerin - die von ihrem Job bislang ja nicht entbunden ist - keine Kopie der Bestallungsurkunde anfordern, damit Du weißt, seit wann die Betreuung besteht und auf welche Geschäftsbereiche sie sich bezieht? Davon wird ja abhängen, wem gegenüber Du die Mandatskündigung erklären musst. Das Kündigungsschreiben würde ich kurz und neutral halten und eine Aufstellung, welche Mandate betroffen sind (ggf. mit Mitteilung des jeweiligen Sachstands), beifügen.

Wie die Mandantin auf eine solche Kündigung reagieren wird, wird wohl keiner voraussagen können. Vor langen Jahren hatte ich mal einen psychisch kranken Mandanten, dem ich das Mandat gekündigt hatte. Der kam daraufhin in unsere Kanzlei und stieß wüste Drohungen gegenüber unseren Angestellten aus von wegen, er werde erst sie töten und dann sich selbst etc. Da habe ich bei der Polizei angerufen und auch etwas Schriftliches abgesetzt, wenn ich mich recht erinnere. Die Schweigepflicht war mir in dem Moment egal.

Viele Grüße, Jana
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von joee78 »

Mandat niederlegen.

Folgendes ist für mich akzeptabel (ein Teil der Mandanten ist eben "schwierig"):

- Kritik an meiner Arbeit
- Beleidigungen
- Kammerbeschwerden etc.

Hier ist eine Grenze überschritten:

- Bedrohungen
- Nachstellungen
- Handgreiflichkeiten

Schlaflose Nächte, Angst haben sein Büro zu betreten etc. geht eindeutig zu weit.
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

Parabellum hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Eine Mandatsniederlegung ist eine Kündigung des Anwaltsvertrags. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Solche werden auch einem Betreuten gegenüber wirksam. Ich sehe damit keine rechtlichen Probleme bei der Mandatskündigung. Es wäre natürlich sinnvoll, dem Betreuer die Kündigungen zur Kenntnis zu geben.
§ 131 BGB ist bekannt?
Jo, eben, daher ja meine Fragestellung.

Die Betreuung meinte, ich solle ggü. der Mandantschaft kündigen u ihr alle Unterlagen zusenden und die Betreuung zusätzlich in Kenntnis setzen, dass ich sie nicht mehr vertrete. Zumal die Betreuung gerade heute einen Bericht ans Gericht geschickt hat u eine weitere Betreuung ablehnt.

Wie gesagt, ich hatte dazu schon mit der Kammer telefoniert, was nicht sehr hilfreich war - mir ging es um die Frage der Verschwiegenheitsverpflichtung ggü. dem Betreuer u dem Betreuungsgericht. Die riet davon ab, mitzuteilen, worum es in den Mandaten geht.

Zumal einen Betreute sehr wohl z.B. dennoch durchaus in gewissen Grenzen auch beauftragen können, dazu gibt es auch Rechtsprechung.

Ich werde werde jetzt einen Mittelweg erstmal gehen und nicht alle Mandate kündigen. In einem Mandat setze ich noch eine Frist bis zu der sie mir Unterlagen einreichen muss und in einem anderen muss eh abgewartet werden. Sollte die Mandantschaft auf mein Schreiben hin aggressiv reagieren, werde ich diese beiden Angelegenheiten auch kündigen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, dann sowieso. Ich denke, mit dem Mittelweg fahre ich erstmal am Besten. Denn blöd ist die Mandantschaft ja nicht und es gibt auch Gründe dafür, warum die anderen Mandate beendet werden können oder eine weitere Vertretung keinen Sinn macht, da keine Erfolgsaussichten bestehen.

Sollte sie mich im Nachgang bedrohen o.ä. werde ich mich nicht scheuen, eine einstw. Anordnung zu beantragen.

@joe: Wie gesagt, ich habe die Mandantschaft bisher im Griff, auch wenn ich selbst deutlich merke, dass sie manchmal kurz vor der Explosion steht. Beleidigt o.ä. hat sich mich bisher nicht, aber sie tritt teilweise extrem fordernd auf. Die Betreuung hatte angsteinflößende Begegnungen mit ihr und ich kann mir das auch sehr gut vorstellen, mich traf von dieser Mandantschaft auch schon mal ein abgrundtief hasserfüllter Blick, der mich kurz erschaudern ließ...
Zuletzt geändert von Calipso am Montag 25. Juli 2016, 14:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von joee78 »

j_laurentius hat geschrieben:Der kam daraufhin in unsere Kanzlei und stieß wüste Drohungen gegenüber unseren Angestellten aus von wegen, er werde erst sie töten und dann sich selbst etc. Da habe ich bei der Polizei angerufen und auch etwas Schriftliches abgesetzt, wenn ich mich recht erinnere. Die Schweigepflicht war mir in dem Moment egal.
Hatte mal nen Mandanten, der wollte erst mich töten, dann die Gegenseite. Hab dann ein Eilfax an die RAK gesandt mit der Bitte, mich von meiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, damit ich die Gegenseite warnen konnte. Innerhalb von 1 Stunde kam das Einverständnis. \:D/
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

joee78 hat geschrieben:
j_laurentius hat geschrieben:Der kam daraufhin in unsere Kanzlei und stieß wüste Drohungen gegenüber unseren Angestellten aus von wegen, er werde erst sie töten und dann sich selbst etc. Da habe ich bei der Polizei angerufen und auch etwas Schriftliches abgesetzt, wenn ich mich recht erinnere. Die Schweigepflicht war mir in dem Moment egal.
Hatte mal nen Mandanten, der wollte erst mich töten, dann die Gegenseite. Hab dann ein Eilfax an die RAK gesandt mit der Bitte, mich von meiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, damit ich die Gegenseite warnen konnte. Innerhalb von 1 Stunde kam das Einverständnis. \:D/
Ach, das geht? Wusste ich noch nicht.

Hatte in einem anderen Fall schon mal angerufen, weil die Mandantschaft immer wieder erwähnte, sie werde Suizid begehen und im Nachgang zu einem Telefonat tagelang ihr Telefon besetzt war.

Da war der Vorschlag der Kammer, ich solle doch evtl. mal selbst vorbei fahren. :eeeek: Und dass sie mir nicht in den Rücken fallen würden, falls ich da iwelche Stellen informiere u dabei gegen meine Verschwiegenheitspflicht verstoße, ich die Abwägung aber selbst treffen müsse.

Die Mandantschaft lebt übrigens noch ohne dass ich aktiv wurde.
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von joee78 »

Genau. Die haben mir sogar die Kommentierung zu § 43a BRAO rausgesucht, die das behandelt. Eigenmächtig wäre mir das zu heiß gewesen - hab schon so viele Kammerbeschwerden von Kollegen bekommen, die sich über irgendwas aufgeregt haben. Einer hat mich mal wegen "Verbreitung von Unwahrheiten" angezeigt, weil ich - im Auftrag meiner Mandantin - geschrieben habe, sein Mandant hätte meine Mandantin geschlagen - ne strafbewehrte Unterlassungserklärung (auf mich ausgestellt) kam gleich hinterher. :alright
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Calipso »

joee78 hat geschrieben: Einer hat mich mal wegen "Verbreitung von Unwahrheiten" angezeigt, weil ich - im Auftrag meiner Mandantin - geschrieben habe, sein Mandant hätte meine Mandantin geschlagen - ne strafbewehrte Unterlassungserklärung (auf mich ausgestellt) kam gleich hinterher. :alright
Sachen gibt's - lol, wenn's nicht so traurig wäre.
Syd26
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Re: Mandantsniederlegung - betreute Mandantschaft

Beitrag von Syd26 »

Parabellum hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Eine Mandatsniederlegung ist eine Kündigung des Anwaltsvertrags. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Solche werden auch einem Betreuten gegenüber wirksam. Ich sehe damit keine rechtlichen Probleme bei der Mandatskündigung. Es wäre natürlich sinnvoll, dem Betreuer die Kündigungen zur Kenntnis zu geben.
§ 131 BGB ist bekannt?

Natürlich. Es steht nirgends, dass der Betreute geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist. Jedenfalls scheint dies nicht festgestellt zu sein. Ich meine, dass es auch nur dann einen Einwilligungsvorbehalt gibt.

Zur Schweigepflicht: Man lernt nie aus. Ich wusste bisher nicht, dass die RAK einen davon entbinden kann.
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