Aus welchem Betrag wird der Beitrag für das Versorgungswerk errechnet?
Aus dem reinen Gewinn der Kanzlei oder nach Abzug der privaten Ausgaben wie Krankenkasse Versorgungswerk etc.
Vielen Dank für Antworten
Versorgungswerk
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Re: Versorgungswerk
In der Regel die Einkünfte, also der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (bspw § 30 Abs 2 Satzung VW HH). Eine Minderung um KV Beiträge erfolgt dann nicht, weil diese nach der - in der Regel in Bezug genommenen - steuerlichen Definition nicht die Einkünfte, sondern das Einkommen mindern (vgl § 2 Abs 2, Abs 4 und § 10 Abs 1 Nr 3 EStG).
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Re: Versorgungswerk
Hört sich richtig an. Vielen Dank gleiche gilt dann wahrscheinlich für Beiträge ans Versorgungswerk
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Re: Versorgungswerk
Guten Morgen, habe gehört dass man Krankenkassen und versorgungsbeiträge auch zu den betrieblichen Ausgaben zählen kann.
Was ist nun richtig sind das betriebliche oder private Ausgaben?
Was ist nun richtig sind das betriebliche oder private Ausgaben?
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Re: Versorgungswerk
Im steuerlichen Sinne ganz bestimmt nicht beruflich veranlasst; in Bezug auf Versorgungswerk und Beitrag kommt es auf die Satzung des VW und die dort definierte Bemessungsgrundlage an.
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