Fachanwalt - Fallliste

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ein_neuer_name
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Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von ein_neuer_name »

Hallo,
ich habe eine Frage zur Fallliste.
Wie ausführlich beschreibt ihr "Art und Umfang der Tätigkeit"? Ich versuche mich gerade daran und habe sowas wie "Vertretung in X-Angelegenheit; Besprechungen mit Mandant, mehrere Schriftsätze" geschrieben - reicht das oder ist das zu dürftig?
Danke schon mal für eure Antworten! :-)
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law and order
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von law and order »

Ich sitze auch an meiner und schreibe es etwas ausführlicher: rechtliche Fragestellung, meine Tätigkeit (z.B. ein Telefonat zu Frage X und eine E-Mail zuFrage Y) samt Daten der Andrage(n) und meiner Antworten/Beratungen. In meiner Fallliste sind die Fragen auch thematisch sortiert. Nach Gerichtsverfahren und einfacher Beratung muss man ohnehin unterscheiden.
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von ein_neuer_name »

Uff - da sitzt Du aber ewig dran oder?
Gut, ich bin auch grundsätzlich etwas langsam...ein Kollege meinte, er habe 3 Stunden gebraucht - dem darf ich meine bisherige Bilanz gar nicht sagen....aber er hat bestimmt auch geschönt?!
Ich will natürlich auch nicht, dass der Ausschuss noch Akten anfordert...dann doch lieber vorher etwas ausführlicher.
Danke und viel Erfolg Dir noch!
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law and order
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von law and order »

Wie lange ich insgesamt daran sitzen werde, weiß ich nicht. Ich mache es nämlich fortlaufend neben der Bearbeitung der Anfragen. Wenn ich das richtig von meinen Kollegen verstanden habe, fordert der Ausschuss stets Akten an, egal wie gut die Liste ist.
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von ein_neuer_name »

Das ist bei uns wohl anders. Sie fordern nicht grundsätzlich an - diese Auskunft bringt einen aber auch nicht weiter, wenn man nicht weiß, wann sie warum anfordern! ;-) Nach einigen Schilderungen machen "die" das nur aus Schikane, wenn die Nase nicht passt oder irgendein "abzustrafendes" Gebaren wie Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung erfolgte....
Aber auf solche Auskünfte kann man ja nicht viel geben. Bei dem "Liste in 3-Stunden"-Kollegen haben sie nicht angefordert; bei einem sehr akkurat arbeitenden Kollegen ebenfalls nicht; bei einer nach dem Sachstand fragenden Kollegin schon. Das reicht ja bisher nicht, um echte Rückschlüsse auf die Praxis zu ziehen.
...ich arbeite aber auch in einem Bereich, wo jedenfalls die Quantität der Fälle keinen Zweifeln unterliegt und insofern am Bestand der Fälle keine Zweifel bestehen sollten. Und da ich selbstständig, dürften auch an der Eigenbearbeitung keine Zweifel vorliegen. Das schließt schon mal ein paar Gründe für Aktenanforderung aus.
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law and order
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von law and order »

Das stimmt, wenn man nachfragt oder Akten vorlegt, die nach außen hin der Partner erledigt hat, die tatsächlich aber von einem selbst im Back Office erledigt worden sind, dann animiert dies die Kammer, mal genauer nachzufragen.
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j_laurentius
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von j_laurentius »

Hast Du mal auf der Internetseite Deiner RAK unter dem Stichpunkt "Fachanwaltschaften" nachgeschaut, ob es da Muster für die Falllisten gibt? Die RAK Köln hat solche und die habe ich nachgebaut und bin damit gut gefahren. Ich habe immer ziemlich ausführlich den Gegenstand des jeweiligen Falles (sachliche und rechtliche Streitpunkte) geschildert. Alles in allem dürfte ich etwa drei Tage an einer Liste gesessen haben, allerdings nicht am Stück, sondern ich habe immer wieder ein bisschen weitergearbeitet. Bei beiden Fachanwaltstiteln, die ich habe, wurden keine Akten zur Einsicht angefordert, man war mit meinen Listen offensichtlich sehr zufrieden O:)
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von ein_neuer_name »

Hi,
bei uns gibt es grundsätzliche Vorgaben etwa hinsichtlich der Gliederung, aber nicht, wie umfangreich die Ausführungen sein sollten.
Ich werde nun einfach zweigleisig fahren: viel mehr Fälle als nötig angeben, fast nur Gerichtsverfahren mit "offiziellem" Az., und inhaltlich eher schmallippig. Das passt mir zeitlich und auch datenschutzrechtlich am Besten. :-)
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immer locker bleiben
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Re: Fachanwalt - Fallliste

Beitrag von immer locker bleiben »

ein_neuer_name hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage zur Fallliste.
Wie ausführlich beschreibt ihr "Art und Umfang der Tätigkeit"? Ich versuche mich gerade daran und habe sowas wie "Vertretung in X-Angelegenheit; Besprechungen mit Mandant, mehrere Schriftsätze" geschrieben - reicht das oder ist das zu dürftig?
Danke schon mal für eure Antworten! :-)
Je nach Fall. Bei einfachen Fällen fünf, sechs Sätze. Bei kompliziteren Fällen auch mal eine ganze Seite ...
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