Hallo Kollegen,
stehe total auf dem Schlauch und kann mich nicht entscheiden
Ist es zulässig, den Rechtsstreit von Seiten des Beklagten (als Vertretenen aus Rechtsscheinsvollmacht) an den Vertreter zu verkünden?
Dass dies von der Klägerseite geht, ist klar, denn wenn er gegen den Vertretenen unterliegt, kann er sich an den vollmachtlosen Vertreter halten.
Ich hab Zweifel, dass dies auf Beklagtenseite zulässig ist. Eine Begründung finde ich aber gerade nicht.
Danke
Zulässigkeit der Streitverkündung
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Re: AW: Zulässigkeit der Streitverkündung
Wenn der Vertretene geltend macht, dass er einen Anspruch auf Schadloshaltung gegen den Vertreter hat (z. B. wegen Überschreitung des Auftrags), warum nicht?
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Re: Zulässigkeit der Streitverkündung
Der Vertretene macht geltend, dass er nicht wirksam vertreten wurde, weil es an einer Beauftragung fehlte. Sollte das Gericht über Rechtsscheinsgrundsätze zu einer Haftung des Vertretenen ggü dem Dritten kommen, welche Ansprüche könnte er gegen den Vertreter geltend machen?
Dieses allgemeine Zeug habe ich völlig vergessen
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