Anstellung und Selbstständigkeit
Moderator: Verwaltung
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Anstellung und Selbstständigkeit
Ist jemand selbstständig und zusätzlich noch Angestellter?
Was muss man da beachten und welche Konstellation ist da am besten?
1.) Wenn man hautberuflich selbstständig ist, kann man privat krankenversichert bleiben, so ist mein Kenntnisstand.
Aber was nun, wenn man hauptberuflich Angestellter ist?
Ist da die Arbeitzeit oder das Einkommen entscheidend?
2.) Versorgungswerk?
Beiträge aus der selbstständigkeit sind zu zahlen und zusätzlich aus dem Angestelltenverhältnis.
Wäre es besser dann nicht Angestellter zu sein sondern freier Mitarbeiter?
3.) Kammerbeitrag wird von wem gezahlt? Sinnvoll wäre ja eine Teilung?
4.) Berufshaftpflichtversicherung? Wer zahlt die?
Würde gerne wissen, wie die geschicktes Regelung in dieser Konstellation, selbstständig und angestellt ist.
danke für Beiträge
Was muss man da beachten und welche Konstellation ist da am besten?
1.) Wenn man hautberuflich selbstständig ist, kann man privat krankenversichert bleiben, so ist mein Kenntnisstand.
Aber was nun, wenn man hauptberuflich Angestellter ist?
Ist da die Arbeitzeit oder das Einkommen entscheidend?
2.) Versorgungswerk?
Beiträge aus der selbstständigkeit sind zu zahlen und zusätzlich aus dem Angestelltenverhältnis.
Wäre es besser dann nicht Angestellter zu sein sondern freier Mitarbeiter?
3.) Kammerbeitrag wird von wem gezahlt? Sinnvoll wäre ja eine Teilung?
4.) Berufshaftpflichtversicherung? Wer zahlt die?
Würde gerne wissen, wie die geschicktes Regelung in dieser Konstellation, selbstständig und angestellt ist.
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Zu der Frage der Berufshaftpflichtversicherung: Die zahlst du grundsätzlich als selbstständiger RA. Selbst wenn du nebenher oder hauptberuflich angestellter Syndikus sein solltest, musst du die Berufshaftpflichtversicherung bezahlen, da du als Syndikus keine Berufshaftpflicht benötigst. Hier kommen dir schon die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung zugute. In dem Gesetzesverfahren zum SyndikusRA kam zwar der Vorschlag auf, dass die SyndikusRAe eine Berufshaftpflicht abschließen sollten. Allerdings wurde erfreulicherweise dieser Vorschlag abgelehnt.
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Im Hinblick auf ein Anstellung kommt es darauf an, ob du über jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst. Wenn ja, dann kannst du privat kranken- und pflegeversichert bleiben.
Wenn dein Verdienst als Angestellter darunter liegt, kannst du dich unter den Voraussetzungen von § 8 SGB V von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Wenn dein Verdienst als Angestellter darunter liegt, kannst du dich unter den Voraussetzungen von § 8 SGB V von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Im Hinblick auf ein Anstellung kommt es darauf an, ob du über jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst
Könntest Du diesen Satz bitte genauer erläutern?
Wie hoch ist diese Grenze?
Könntest Du diesen Satz bitte genauer erläutern?
Wie hoch ist diese Grenze?
- Tibor
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Ist jemand hier als freier Mitarbeiter tätig?
Würde mich interessieren was für eine prozentuale Beteiligung am Umsatz grundsätzlich üblich ist.
Also mir bekannt sind 40 bis 50% des Nettoumsatzes für den freien Mitarbeiter.
Würde mich interessieren was für eine prozentuale Beteiligung am Umsatz grundsätzlich üblich ist.
Also mir bekannt sind 40 bis 50% des Nettoumsatzes für den freien Mitarbeiter.
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Ich bin freie Mitarbeiterin.
Falls keine Stundensatzregelung vereinbart ist, teilen wir in der Regel den Umsatz auf 1/3 (die Kanzlei/der Anwalt) zu 2/3 (ich) auf. USt ausgenommen.
Es kommt allerdings auch auf das Rechtsgebiet und den Streitwert an.
Falls keine Stundensatzregelung vereinbart ist, teilen wir in der Regel den Umsatz auf 1/3 (die Kanzlei/der Anwalt) zu 2/3 (ich) auf. USt ausgenommen.
Es kommt allerdings auch auf das Rechtsgebiet und den Streitwert an.
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Du bekommst 2/3?
Das ist recht viel.
Kenne zahlen zwischen 40 bis 50 %.
Wieviel arbeitest du für diese Kanzlei? Fest?
Das ist recht viel.
Kenne zahlen zwischen 40 bis 50 %.
Wieviel arbeitest du für diese Kanzlei? Fest?
- Tibor
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
Eine Festanstellung ist keine freie Mitarbeit; oder eben mit 266a.
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Re: Anstellung und Selbstständigkeit
esprit, natürlich nicht fest, sonst wäre es ja keine freie Mitarbeit.
Sofern eine Umsatzbeteiligung vereinbart wird, kommt es auf die geleisteten Stunden ja gerade nicht an. Ich bekomme hin und wieder mal einen Fall; je nach Bedarf.
Sofern eine Umsatzbeteiligung vereinbart wird, kommt es auf die geleisteten Stunden ja gerade nicht an. Ich bekomme hin und wieder mal einen Fall; je nach Bedarf.