Anspruch gegen Vollstreckungsgläubiger

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ali79
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Anspruch gegen Vollstreckungsgläubiger

Beitrag von ali79 »

Hallo,

ich hatte ein ähnliches Thema schon mal angerissen (Mandant zur Zahlung verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe PkW).
Aktueller Sachstand: PkW wurde noch nicht zurückgegeben, Gläubiger hat aber - fragt nicht wie - einen PfüB erwirkt. Erinnerung und einstweiliger RS läuft, aber die Gerichte sind so schnarchig, dass doch jetzt tatsächlich das Geld vom Drittschuldner überwiesen wurde.
Habe ich hier irgendeine Chance, das Geld erst einmal zurückzubekommen? Oder kann ich nur gesondert auf Herausgabe des Pkw klagen? Die Erinnerung dürfte ja nun mangels RSB hinfällig sein und würde eh nichts mehr nutzen.
Ich denke an einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, bin da aber echt unsicher. Das Gericht könnte einwenden, dass schon ein Rechtsgrund besteht, da ja ein Titel vorliegt.
Ich habe schon überall recherchiert, aber nichts gefunden, offenbar kommt das - wäre auch schlimm, wenn es anders wäre - nur selten vor. Der Mandant fühlt sich natürlich, zu Recht, über den Nappel gezogen. Geld weg, und kein Auto. Zudem sind ja auch gerichts- und Zustellungskosten angefallen. Das Gericht würde der Erinnerung sicher stattgeben, aber da nun kein RSB mehr besteht, kommt es dazu nicht mehr. Insofern fände ich es befremdlich, wenn der M. nun auf diesen Kosten sitzen bliebe.
joee78
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Re: Anspruch gegen Vollstreckungsgläubiger

Beitrag von joee78 »

§ 812 (+). Der Rechtsgrund (Urteil) stand ja unter der Bedingung der Herausgabe des Wagens, § 158 BGB. Diese Bedingung ist nicht eingetreten, also steht deinem Mandanten - bzw. dem Drittschuldner - wieder das Geld zu.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
ali79
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Re: Anspruch gegen Vollstreckungsgläubiger

Beitrag von ali79 »

Hallo Joee,

danke für deine Einschätzung. Ich tendiere auch in diese Richtung, wurde allerdings durch einen Kollegen verunsichert, der nur einen Anspruch auf Herausgabe sieht. Begründen konnte er das allerdings nicht. Ich habe natürlich auch weiterhin Probleme wegen der entstanden Kosten für den - unberechtigten - PfüB, die ja mit überwiesen wurden.
Swann
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Re: Anspruch gegen Vollstreckungsgläubiger

Beitrag von Swann »

joee78 hat geschrieben:§ 812 (+). Der Rechtsgrund (Urteil) stand ja unter der Bedingung der Herausgabe des Wagens, § 158 BGB. Diese Bedingung ist nicht eingetreten, also steht deinem Mandanten - bzw. dem Drittschuldner - wieder das Geld zu.
Diese Überlegung erscheint rechtlich bedenklich. So gestaltet die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bzw. der Zug-um-Zug-Einrede die Forderung materiell-rechtlich zwar um, führt jedoch nicht zur Bedingung einer der Willenserklärungen. Es kann auch nicht angenommen werden, dass die in Übergehung der Einrede erfolgte Leistung (durch Zwangsvollstreckung) rechtsgrundlos erfolgt ist, denn die Forderung ist weiterhin erfüllbar. Denkbar ist jedoch, dass aus dem Vertragsverhältnis eine Pflicht folgt, die Zug-um-Zug-Lage wiederherzustellen (vgl. RGZ 68, 386, 388). Dagegen spricht jedoch, dass die entsprechende Forderung bereits erloschen ist und sie für die Zug-um-Zug-Lage neu begründet werden müsste (insofern unterscheidet sich der Fall von dem vom Reichsgericht entschiedenen).
ali79
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Re: Anspruch gegen Vollstreckungsgläubiger

Beitrag von ali79 »

Vielen Dank für Deinen Hinweis, der mich natürlich wieder zweifeln lässt. Vielleicht hat noch Jemand eine Idee, wie es sich mit den entstandenen und durch den Drittschuldner mit überwiesenen Kosten (Anwalts,- Zustellungs,- Gerichtskosten) verhält. Wenn der Pfüb nicht hätte erlassen werden dürfen, könnte ich meine Kosten natürlich festsetzen lassen. Aber die Kosten des Gläubigers, welche letztlich unberechtigt vom Schuldnerkonto abgezogen wurden, bekomme ich dadurch nicht zurück.
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