Hallo,
ich kann leider keine Rechtsprechung zur Arbeitnehmer-Haftung von Syndikusanwälten finden.
Welche Haftungshöhe und welche Verschuldensstufe (einfache, normale oder grobe Fahrlässigkeit) bestehen bei fehlerhafter Rechtsberatung (rechtliche Fehleinschätzung; oder rechtliches Problem gar nicht gesehen)?
Gibt es hierfür Versicherungen? Was kosten diese? Habt ihr konkrete Tipps?
Besten Dank für die Hilfe.
Thomas
Syndikusrechtsanwalt
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Re: Syndikusrechtsanwalt
Das würde mich auch interessieren. Schon etwas herausgefunden?
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Re: Syndikusrechtsanwalt
Es kommen grundsätzlich die privilegierenden Grundsätze der Haftung von Arbeitnehmern zum Zuge. Im Gesetzgebungsverfahren wurde mal kurzzeitig angedacht, dass die SynRA wie ihre Kollegen aus den Kanzleien haften. Dies wurde aber verworfen. Letztlich kann sich ein SynRA mehr erlauben als seine Kollegen aus den Kanzleien.