Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbeginn

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OJ1988
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Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbeginn

Beitrag von OJ1988 »

Wie würdet ihr den Klageantrag formulieren, wenn der Beklagte nach Verzugsbeginn, aber vor Klageerhebung Teilzahlungen erbracht hat?

Bsp.: Klageforderung iHv 1.000 €

1) Verzugsbeginn 1.1.2016
2) Teilzahlung von 100 € am 1.3. 2016
3) Klageerhebung am 1.5. 2016

Jetzt einfach 900 € einklagen, wäre wegen § 367 Abs. 1 BGB Quatsch. Die 100 € werden erst auf die Verzugszinsen angerechnet, dann auf die Hauptforderung. Jetzt könnte man sicher genau ausrechnen, wieviel Verzugszinsen bis zum Datum der Teilzahlung angefallen sind und so den genauen Betrag errechnen. In diesem Beispiel ist das vom Aufwand her auch vertretbar, in meinem konkreten Fall aber nicht wirklich.

Jetzt mir mir daneben die Formulierung bekannt "den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1.000 € zu zahlen zzgl. Zinsen iHv...ab dem... abzüglich bereits gezahlter X € . So leitet man wohl den Rechenaufwand ins Vollstreckungsverfahren weiter und soll in der Praxis "üblich" sein. Will das aber nicht um die Ohren gehauen bekommen. Abstrakt finde ich da kaum etwas zu. Meinungen?
Sebast1an
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Re: Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbegi

Beitrag von Sebast1an »

Wo ist das Problem bei deinem Vorschlag? So aufwändig und schwierig ist die Rechnung nun nicht. Und ich vermute mal, dafür gibt es in der Praxis des Vollstreckungsverfahrens ohnehin ein Rechenprogramm, das solche Sonderfälle schon vorsieht?

Eine (nicht wirklich bessere) Alternative wäre noch: "zzgl. Zinsen in Höhe von X auf den Betrag von 1000 € vom 1.1.2016 bis zum 1.3.2016, sowie auf den Betrag von 900 € ab dem 1.4.2016".
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OJ1988
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Re: Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbegi

Beitrag von OJ1988 »

Im konkreten Fall wäre es einfach sehr aufwändig und i.Ü. auch langwierig darzustellen. Außerdem hat man dann am Ende nicht den üblichen Antrag "zzgl. Zinsen iHv" sondern eine konkrete Zahl, weil man die Zinsen ausrechnet. Das finde ich genau so ungewöhnlich.

Dein Vorschlag dagegen ist falsch, weil aus den 1.000 € ja gerade nicht 900 werden, sondern 900+X. Denn die gezahlten 100 € gehen erstmal auf die bislang angefallenen Verzugszinsen. Im konkreten Beispiel würden vom 1.1.2016 bis 1.3.2016 EUR 6,95 an Verzugszinsen anfallen (61 Tage bei Zinssatz von 4,17 %), so dass die Hauptforderung trotz Zahlung von EUR 100 in einer Höhe von EUR 906, 95 bestehen bliebe. Dann wäre man wieder bei der erwähnten langwierigen (und kleinteiligen, mich deshalb in den Wahnsinn treibenden) Rumrechnerei.
Juratutorium
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Re: Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbegi

Beitrag von Juratutorium »

OJ1988
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Re: Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbegi

Beitrag von OJ1988 »

Da geht es um Zahlungen nach Rechtshängigkeit, so dass die Formulierung auch als konkludente einseitige Erledigungserklärung verstanden wird. Zumindest letzteres ist hier (Zahlungen nach Verzugsbeginn, aber vor Rechtshängigkeit) nicht möglich. Ein Grund mehr, warum sich mir die Frage stellt, ob man den Antrag so formulieren kann.
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batman
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Re: Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbegi

Beitrag von batman »

An der Bestimmtheit des Klageantrags wird es nicht scheitern, zumal ja in der Klagebegründung sicher kurze Ausführungen zur Teilzahlung und der zu erfolgenden Anrechnung auftauchen. Ergänzen würde ich im Antrag aber "abzüglich am ... [Datum] bereits gezahlter ... €". Es sollte außerdem klar werden, von welchem Streitwert der Kläger ausgeht, denn die "bestimmte Gelsumme" (§ 61 GKG) ergibt sich ja erst aus einem oder mehreren Rechenschritten.
OJ1988
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Re: Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbegi

Beitrag von OJ1988 »

Das Datum ist im Antrag schon drin, in der Begründung wird die Schose auch kurz erklärt. Danke für den Hinweis auf die Streitwertangabe!
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