Wiederzulassung
Moderator: Verwaltung
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Wiederzulassung
Ich gehe in die Anwaltschaft zurück. Die Stelle trete ich morgen an; meine Zulassung wird sich aber noch ein paar Wochen verzögern. Gerichtstermine wird es nicht geben (nicht nur in den nächsten Wochen, sondern absehbar in den nächsten Jahren nicht). Das ich mich vorher nicht als Rechtsanwalt bezeichnen darf, ist klar.
Daher die standesrechtliche Frage:
Bin ich berechtigt, alleine und eigenverantwortlich Rechtsberatung zu leisten und als juristischer Berater an Besprechungen und verhandlungen teilzunehmen und zudem Rechtsgutachten alleine zu unterzeichnen, oder gibt das Ärger?
Ich weiß, dass man dies wissen sollte, aber ich wüsste aus dem Stehgreif ehrlich gesagt nicht, wo nachzuschlagen wäre.
Daher die standesrechtliche Frage:
Bin ich berechtigt, alleine und eigenverantwortlich Rechtsberatung zu leisten und als juristischer Berater an Besprechungen und verhandlungen teilzunehmen und zudem Rechtsgutachten alleine zu unterzeichnen, oder gibt das Ärger?
Ich weiß, dass man dies wissen sollte, aber ich wüsste aus dem Stehgreif ehrlich gesagt nicht, wo nachzuschlagen wäre.
- Tibor
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Re: Wiederzulassung
Uiii. Nur neun Monate und schon zurück?
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=53150
Was war der Beweggrund?
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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Wiederzulassung
Langeweile. Und die Kantine.
- famulus
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Re: Wiederzulassung
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/B ... 10007.htmlSamson hat geschrieben:Ich weiß, dass man dies wissen sollte, aber ich wüsste aus dem Stehgreif ehrlich gesagt nicht, wo nachzuschlagen wäre.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Wiederzulassung
Zu wenig Akten oder was?Samson hat geschrieben:Langeweile. Und die Kantine.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Re: Wiederzulassung
Zu wenig juristische Tiefe. Zu wenig Kommunikation. Zu viele grottenlangweilige Beweiswürdigungwn, etwa in Verkehrs und arztsachen. Und dezernatsarbeit ist ein Alptraum.
- Tibor
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Re: Wiederzulassung
Falsches Dezernat und falsches Gericht?
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Re: Wiederzulassung
Nun, das kann man sich bekanntlich nicht aussuchen.Tibor hat geschrieben:Falsches Dezernat und falsches Gericht?
Ich lernte, dass eine 55+X Stundenwoche weniger szressig seon kann als einige 35er.
Darf ich noch einmal höflich auf meine Ausgangsfrage hinweisen?
@famulus:
- thh
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Re: Wiederzulassung
Die hielt ich für - durch Famulus - beantwortet: vor der Zulassung bist Du Volljurist ohne Anwaltszulassung und darfst genau das, was keiner Anwaltszulassung bedarf, nämlich unentgeltliche (!) Rechtsdienstleistungen ggü. jedermann erbringen oder wissenschaftlicher (!) Rechtsgutachten erstatten (und all das sonst, was § 2 Abs. 3 RDG aus dem Begriff der "Rechtsdienstleistung" ausnimmt).Samson hat geschrieben:Darf ich noch einmal höflich auf meine Ausgangsfrage hinweisen?
@famulus:
Das ist mithin keine standesrechtliche Frage.
Oder ging es Dir um standesrechtliche Konsequenzen von Verstößen?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Wiederzulassung
Es geht darum, ob ich morgen meine gewohnt klugen Gedanken in Gutachtenstil pressen darf, mit dem Fazit: Es besteht ein nicht unerhebliches Risiko dass...; die überwiegenden Gründe sprechen für...; und dafür einen drei bis vierstelligen Betrag in Rechnung stellen lassen darf.thh hat geschrieben:Die hielt ich für - durch Famulus - beantwortet: vor der Zulassung bist Du Volljurist ohne Anwaltszulassung und darfst genau das, was keiner Anwaltszulassung bedarf, nämlich unentgeltliche (!) Rechtsdienstleistungen ggü. jedermann erbringen oder wissenschaftlicher (!) Rechtsgutachten erstatten (und all das sonst, was § 2 Abs. 3 RDG aus dem Begriff der "Rechtsdienstleistung" ausnimmt).Samson hat geschrieben:Darf ich noch einmal höflich auf meine Ausgangsfrage hinweisen?
@famulus:
Das ist mithin keine standesrechtliche Frage.
Oder ging es Dir um standesrechtliche Konsequenzen von Verstößen?
Mit anderen Worten: Nein. Ok, finde ich aber unschön.
- famulus
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Re: Wiederzulassung
Dann lässt du eben für die paar Tage einen Kollegen zeichnen.
Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben.
Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Wiederzulassung
Ich hätte nichts dagegen. Der Anwaltszwang vor Gerichten zieht ja in meinem Bereich nicht; die reine Beratung gegen Entgelt zu verbieten halte ich für verfehlt.famulus hat geschrieben:Dann lässt du eben für die paar Tage einen Kollegen zeichnen.
Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben.
Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen, aber ich darf auch jeden Spacken an meinen Starkstromleitungen herumwerkeln lassen; würde aber aus Eigeninteresse nur einen Elektriker hinzuziehen. Und die Ansprechpartner bei Mandanten sind größtenteils auch Volljuristen. Die wissen schon, warum sie zu uns kommen.
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Re: Wiederzulassung
Wer tut denn sowas? Das kann ich mir nicht vorstellen.Samson hat geschrieben: Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen ...
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Re: Wiederzulassung
Ich meinte "Unwissen", sorry. Das tust du hier zum Beispiel; was mich geradezu schmerzhafthart trifft. (Postings übers Handy zu schreiben erhöht die Fehlerquote doch erheblich...)Swann hat geschrieben:Wer tut denn sowas? Das kann ich mir nicht vorstellen.Samson hat geschrieben: Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen ...
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Re: Wiederzulassung
Gelegentlich ist ja schon Rechtsberatung durch Volljuristen grenzwertig genug - ich glaube nicht, dass es erstrebenswert ist, dass jeder, der einen VHS-Kurs gemacht hat, auch noch entgeltliche "Rechtsberatung" anbieten darf.Samson hat geschrieben:Ich hätte nichts dagegen. Der Anwaltszwang vor Gerichten zieht ja in meinem Bereich nicht; die reine Beratung gegen Entgelt zu verbieten halte ich für verfehlt.famulus hat geschrieben:Dann lässt du eben für die paar Tage einen Kollegen zeichnen.
Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben.
Du möglicherweise ja. Aber derjenige, der entgeltlich an Deinen Starkstromleitungen rumbastelt, sollte sich mit dem Thema Handwerkskammer auseinandergesetzt habenMan man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen, aber ich darf auch jeden Spacken an meinen Starkstromleitungen herumwerkeln lassen; würde aber aus Eigeninteresse nur einen Elektriker hinzuziehen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)