Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

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cd84
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Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

Beitrag von cd84 »

Wie sollte ein Rubrum üblicherweise aussehen, wenn ich eine ausländische Gesellschaft mit Zweigniederlassung in Deutschland verklagen will?

- Name des ausländischen Unternehmens, Anschrift der deutschen Zweigniederlassung, gesetzliche Vertreter, ebenda (Wobei die gesetzlichen Vertreter ja gerade nicht in der Zweigniederlassung zwecks Zustellung angetroffen werden können?!?)

- Name der Zweigniederlassung, Anschrift Zweigniederlassung, gesetzliche Vertreter, ebd

- Oder sollte als Vertreter lieber der ständige Vertreter der Niederlassung i.S.d. § 13e II S. 5 Nr. 3 HGB angegeben werden?

Eine Zweigniederlassung ist ja kein rechtsfähiges oder parteifähiges Subjekt - von daher tendiere ich eher dazu, den Namen des Unternehmens selbst (eine ausländische Gesellschaftsform) anzugeben gefolgt von der Adresse der dt. Zweigniederlassung. Andererseits ist es aber so, dass man ein Unternehmen auch unter der Firma der Zweigniederlassung verklagen kann - aber wie stelle ich das dann am besten im Rubrum dar?

Danke vorab für alle praktischen Hinweise!
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Abschreiber
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Re: Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

Beitrag von Abschreiber »

Was spricht dagegen, die ausländische Gesellschaft selbst zu nennen?
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
cd84
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Re: Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

Beitrag von cd84 »

Dass die Anschrift der ausländischen Gesellschaft im Ausland ist und ich mir eben unsicher bin, ob ich den Namen der ausländischen Gesellschaft und dann einfach direkt dahinter die Anschrift der deutschen Niederlassung angeben kann?

Möglich wäre vermutlich auch

- Unternehmen, Firma der Zweigniederlassung, Adresse Zweigniederlassung?

Mir gehts gerade im wesentlichen darum, ob es da ein "übliches" Vorgehen gibt oder ob es rechtlich sowieso egal ist, wie ich die Beklagte bezeichne?
julée
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Re: Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

Beitrag von julée »

Egal ist es sicherlich nicht, wie Du die Beklagte bezeichnest, da ja "die Richtige" verklagt werden soll und auch zugestellt/vollstreckt werden können muss. Ich würde zur Sicherheit und Klarstellung am Anfang der Begründung darlegen, das die ausländische Gesellschaft A, Vertreter, Anschrift am Sitz der inländischen Niederlassung B, Vertreter, Anschrift verklagt werden soll.
Zuletzt geändert von julée am Donnerstag 3. November 2016, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Tibor
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Re: Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

Beitrag von Tibor »

Entsprechend der üblichen Bezeichnungen im deutschen HR einer ZweigNL würde ich wie folgt schreiben:

Super Mega Lol US Corp.,
Zweigniederlassung Deutschland,
vertreten durch den ständigen Vertreter Herrn Horst Horstmann,
Dingensstraße 1
65432 Dingsbumshausen

In der Begründung könnte man dann tatsächlich aufnehmen "Die Klage richtet sich gegen dieZweigniederlassung der unter der Firma Super Mega Lol US Corp., in San Friscosan, USA bestehenden Hauptniederlassung (California Business Corporation Register, Company No. 987654321), vertreten durch die Direktoren Mr. X, Mrs. Y and Transgender AB."
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gelöschter Nutzer

Re: Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja genau so würde ich es auch schreiben. ;-)
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