Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
alphateddy
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 269
Registriert: Dienstag 29. November 2005, 10:17
Ausbildungslevel: RA

Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Beitrag von alphateddy »

Hallo Forum,

da ich gerade dabei bin zu evaluieren, ob ich meine berufliche Situation ändere, bei der ich auch diverse Möglichkeiten in Unternehmen in Betracht ziehe, versuche ich mich gerade in die neuen Sydikusanwalts-Regeln einzulesen. Was ich gerade noch nicht so ganz verstehe, aber eventuell übersehe ich etwas: Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit Syndikusanwalt UND Niedergelassener Anwalt zu sein. Aber warum genau macht das Sinn? Der Syndikusanwalt hat doch so viele Nachteile (Vertretungsrecht, Anträge wegen Versorgungswerk etc) die höchstens mit dem minimalen Vorteil der Versicherungspflicht ausgeglichen werden. Genau die fällt doch aber weg, wenn ich zusätzlich niedergelassener Anwalt bin.

In welcher Situation macht es also Sinn beide Positionen zu bekleiden, von derjenigen abgesehen, dass ein Arbeitgeber unbedingt auf den Syndikusanwalt besteht? Es wäre super, wenn mir hier jemand einmal ein paar Hinweise geben würde auch diesbezüglich, ob es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Arbeitgeber überhaupt beides akzeptiert oder ob man auch verhandeln könnte, nur niedergelassener Anwalt zu sein und eine Art Dauermandat eingeht?
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Beitrag von Baron »

alphateddy hat geschrieben:... die höchstens mit dem minimalen Vorteil der Versicherungspflicht ausgeglichen werden. Genau die fällt doch aber weg, wenn ich zusätzlich niedergelassener Anwalt bin.
Sicher, dass das dann auch für die Tätigkeit als Syndikusanwalt gilt?
alphateddy
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 269
Registriert: Dienstag 29. November 2005, 10:17
Ausbildungslevel: RA

Re: Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Beitrag von alphateddy »

Also ich meinte als Syndikusanwalt brauchst du keine eigene Versicherung, weil du ja nur für deinen Arbeitgeber tätig wärst. Das sehe ich auch als einzigen Vorteil des Syndikusanwalt. Was ich mich ernsthaft frage ist, wo sonst der Vorteil ist gegenüber einem niedergelassenen Anwalt und einem Dauermandat? Oder ist es eine Ausnahme dass ein Unternehmen eine Freistellungserklärung abgeben würde? Kann ich mir kaum vorstellen, denn auch den Umstand könnte man ja vergütungstechnisch klären. Ansonsten hat man selbst als Syndikusanwalt eine Kanzleipflicht etc etc, darf aber nicht einmal am LG auftreten. Ich verstehe das Ganze irgendwie noch nicht ;)
wertsackbeutel
Power User
Power User
Beiträge: 369
Registriert: Freitag 6. August 2010, 08:28
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Beitrag von wertsackbeutel »

Der Syndikus ist für einen ständigen Arbeitgeber tätig. Als solcher dann auch von der Rentenversicherung befreit. Die "Nachteile" ergeben sich quasi aus der Syndikusstellung.

Den niedergelassenen Anwalt brauchst du, wenn du neben der Tätigkeit für den Arbeitgeber auch andere Mandate bearbeiten möchtest. Wenn du nur niedergelassener Anwalt bist, dann kannst du nicht für den Arbeitgeber als Syndikus tätig werden. Du bist dann nur Angestellter. Außerdem fließen die RV Beiträge aus dem Arbeitsverhältnis in die DRV und nicht ins Versorgungswerk.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Wertsack: ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
alphateddy
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 269
Registriert: Dienstag 29. November 2005, 10:17
Ausbildungslevel: RA

Re: Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Beitrag von alphateddy »

wertsackbeutel hat geschrieben:Der Syndikus ist für einen ständigen Arbeitgeber tätig. Als solcher dann auch von der Rentenversicherung befreit. Die "Nachteile" ergeben sich quasi aus der Syndikusstellung.

Den niedergelassenen Anwalt brauchst du, wenn du neben der Tätigkeit für den Arbeitgeber auch andere Mandate bearbeiten möchtest. Wenn du nur niedergelassener Anwalt bist, dann kannst du nicht für den Arbeitgeber als Syndikus tätig werden. Du bist dann nur Angestellter. Außerdem fließen die RV Beiträge aus dem Arbeitsverhältnis in die DRV und nicht ins Versorgungswerk.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Soweit so klar. Warum sollte aber ein Arbeitgeber überhaupt unbedingt einen Syndikus dann haben wollen, wenn er auch einen niedergelassenen Anwalt mit einem Dauermandat haben könnte? Das Problem der möglichen Scheinselbstständigkeit kann es doch nicht alleine sein? Oder doch?
wertsackbeutel
Power User
Power User
Beiträge: 369
Registriert: Freitag 6. August 2010, 08:28
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Syndikusanwalt und niedergelassener Anwalt zusammen?

Beitrag von wertsackbeutel »

Zugriff auf eine Arbeitnehmer, statt Dienstleister.
Arbeitsvertrag bei der Menge des Beratungsbedarf günstiger als Mandatierung.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Wertsack: ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Antworten