Hallo,
wer arbeitet im Bereich Versicherungsrecht und kann mir versicherungsrechtliche Seminare, Fortbildungen etc. empfehlen?
Interessieren würden mich vor Allem Personenversicherungen; außerdem eher die Taktik. Gerne auch etwas, das sich überwiegend an die Versicherer wendet. Meine google-Ausbeute war einfach sehr unbefriedigend.
Oder auch allgemein: hat jemand Erfahrung im Versicherungsrecht und ist gewillt, mir ein paar Tipps zu geben!? Mein Eindruck ist, dass Ansprüche eines Versicherten gegen seine eigene Versicherung schneller abgewickelt werden als Ansprüche eines Geschädigten gegen die Versicherung eines anderen. Teilt das jemand?
Viele Grüße!
Versicherungsrecht - Einstieg
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Re: Versicherungsrecht - Einstieg
Was meinst Du mit "abgewickelt"? Im Haftpflichtbereich heißt Regulieren ja nicht automatisch Zahlen. Der Anspruch des VN aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag kann auch durch Abwehr des Haftpflichtanspruches erfüllt werden. Wahrscheinlich wirst Du für Deine These nicht wirklich einen Beleg finden.
Fortbildungen für Juristen gibt's bei den Kammern, beim DAV und beim DAI, um Beispiele zu nennen. Da geht es aber weniger um Schadenregulierung, sondern mehr um den Versicherungsprozess. Ansonsten richten sich einige Seminare des MWV schwerpunktmäßig an Versicherer und deren Mitarbeiter. Da finden sich z. B. auch Veranstaltungen zur "Verhandlungstechnik" für Regulierer.
Fortbildungen für Juristen gibt's bei den Kammern, beim DAV und beim DAI, um Beispiele zu nennen. Da geht es aber weniger um Schadenregulierung, sondern mehr um den Versicherungsprozess. Ansonsten richten sich einige Seminare des MWV schwerpunktmäßig an Versicherer und deren Mitarbeiter. Da finden sich z. B. auch Veranstaltungen zur "Verhandlungstechnik" für Regulierer.
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Re: Versicherungsrecht - Einstieg
Wo macht denn bei einer Personenversicherung ein Geschädigter Ansprüche gegen die Versicherung eines anderen geltend?
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Re: Versicherungsrecht - Einstieg
Hab ich das geschrieben?hlubenow hat geschrieben:Wo macht denn bei einer Personenversicherung ein Geschädigter Ansprüche gegen die Versicherung eines anderen geltend?
Darüberhinaus sehe ich aber ein, dass meine "These" sehr unkonkret war und gebe scndbesthand recht!
Danke für den MWV-Tipp!