Kanzleikauf
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Kanzleikauf
Kann mir jemand sagen, wie man am besten den Wert einer Kanzlei für einen Kauf bestimmen kann?
Gibt es dazu irgendwelche Beiträge oder Lektüre?
Gibt es dazu irgendwelche Beiträge oder Lektüre?
- Tibor
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Re: Kanzleikauf
Irgendwas zwischen 0,5 und 1,5 des Jahresumsatzes.
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Re: Kanzleikauf
Siehe Tibors Antwort.esprit hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, wie man am besten den Wert einer Kanzlei für einen Kauf bestimmen kann?
Gibt es dazu irgendwelche Beiträge oder Lektüre?
Allerdings ist das mit Kanzleien so eine Sache. Ob die Mandanten nach Kauf der Kanzlei bleiben, ist offen. Vor allem ist zu bedenken, dass die Mandatschaft mit dem Anwalt altert und deshalb ohne echte eigene Akquiseleistung nicht damit zu rechnen ist, dass der Mandantenstamm der gekauften Kanzlei eine weitere Anwaltsgeneration bis ins Ziel trägt ...
- Tibor
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Re: Kanzleikauf
Jupp. Am besten ist eine kombinierte Sach- und Ertragswertberechnung anzustellen. Also was ist das Büro an sich Wert (angefangen von der Technik bis hin zum günstigen Mietvertrag und den eingearbeiteten Mitarbeitern) und dazu der "Firmenwert" iS was ist dauerhaft an Ertrag zu erwarten, wenn man die Mandanten übernimmt und NICHTS weiter unternimmt. Man muss also schauen/planen, wann welcher Mandant perspektivisch wieviel Umsatz bringt, selbst wenn man keine weitere Aquise betreibt. Die damit ermittelten Reingewinne kann man abdiskontierrn. Dazu muss man ggf. bewerten, ob der Verkäufer für eine Übergangszeit weiter als Ansprechpartner für die Altmandate erhalten bleiben kann.
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Re: Kanzleikauf
Ich dachte immer Kanzleien werden im Vergleich zu Steuerberaterkanzleien recht günstig verkauft.
Wenn man nun eine Kanzlei im Auge hat, die 2 Anwälte und zwei weitere in Teilzeit beschäftigte Anwälte hat und drei sekr. dann ist doch von einem Umsatz von mindestens 300.000,- Euro auszugehen.
das ist doch dann mit dem Risiko der nicht sichere Mandanten nicht kalkulierbar. selbst bei Faktot 1 sind das 300.000,- Euro kaufpreis.
Wenn man nun eine Kanzlei im Auge hat, die 2 Anwälte und zwei weitere in Teilzeit beschäftigte Anwälte hat und drei sekr. dann ist doch von einem Umsatz von mindestens 300.000,- Euro auszugehen.
das ist doch dann mit dem Risiko der nicht sichere Mandanten nicht kalkulierbar. selbst bei Faktot 1 sind das 300.000,- Euro kaufpreis.
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Re: Kanzleikauf
Mir ist es schleierhaft wie man eine Kanzlei kaufen wollen können kann. Das Berufsleben ist als selbstständiger Berufseinsteiger eh schon hart genug (zumal es bei mir an Mandantschaft und Mandatsanfragen von Anfang an überhaupt nicht mangelte!) , da würde ich mich nicht noch mit 300.000 € verschulden wollen.... Als Zahnarzt ist das z.B. was anderes (selbst in der Familie erlebt), da hat man das Geld sehr schnell wieder drin.
- Tibor
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Re: Kanzleikauf
Warum denn nicht? Wie gesagt, es ist eine wirtschaftliche Entscheidung, wenn man für einen bestehenden Mandantenkreis, der mehr oder weniger Bindung zur "Kanzlei" hat, etwas bezahlt. Gerade bei deutlich unklarer Prognose der möglichen Umsätze von Altmandanten nach Abgang des ehem. Inhabers, bieten sich ja auch Kaufpreisanpassungsklauseln an. Man kann also bspw. den sofort zu zahlenden Kaufpreis sehr konservativ wählen und bei erreichen bestimmter Umsatzahlen aus übernommenen Mandaten den Kaufpreis nachträglich erhöhen/verringern. Alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Struktur der Mandatschaft. Bei der aktuellen Zinswetterlage ist eine Verschuldung auch kaum mehr problematisch, wenn man den Kaufpreis seriös ermittelt und sich entsprechende Gedanken macht (Business plan).
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Re: Kanzleikauf
Das Risiko wäre wohl kleiner, wenn zuerst eine Partnerschaft eingegangen wird und der abtretende Inhaber noch für eine Weile als Aushängeschild fungiert, bis der neue Inhaber beim bestehenden Mandantenstamm den Fuß in der Tür hat und deren neuen Fälle zuerst als Vertretung und dann fest übernimmt.
http://www.handelsblatt.com/archiv/bera ... 364-2.html
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Re: Kanzleikauf
Aber der alte Kanzleiinhaber richtet sich von dem Verkaufserlös doch schon in dem schicken Anwesen um die Ecke eine neue Kanzlei ein
- Tibor
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Re: Kanzleikauf
Wenn sich ein Inhaber zum Verkauf entschlossen hat, dann ist er kein guter Partner. Besser ist dann die Vereinbarung einer freien Mitarbeit des alten Inhabers zur Kundenpflege. Und @Versicherungsnehmer natürlich kann man Wettbewerbsverbote vereinbaren. Für so einen Kanzleikauf sollte man - auch als Anwalt - professionelle Hilfe hinzuziehen und sich weder auf Forenmeinungen noch auf die Lektüre von 2-3 spannenden Aufsätzen verlassen.
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Re: Kanzleikauf
Nicht auszuschließen allerdings, dass Esprit bereits die professionelle Hilfe eines Dritten für dessen Kanzleikauf ist.Tibor hat geschrieben: Für so einen Kanzleikauf sollte man - auch als Anwalt - professionelle Hilfe hinzuziehen und sich weder auf Forenmeinungen noch auf die Lektüre von 2-3 spannenden Aufsätzen verlassen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
Re: Kanzleikauf
Parabellum hat geschrieben:Nicht auszuschließen allerdings, dass Esprit bereits die professionelle Hilfe eines Dritten für dessen Kanzleikauf ist.Tibor hat geschrieben: Für so einen Kanzleikauf sollte man - auch als Anwalt - professionelle Hilfe hinzuziehen und sich weder auf Forenmeinungen noch auf die Lektüre von 2-3 spannenden Aufsätzen verlassen.
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Re: Kanzleikauf
Sehr geehrter Herr Kollege Mandant,
auftragsgemäß erstatte ich Ihnen folgendes rechtliche Gutachten zu dem von Ihnen beabsichtigten Kanzleikauf:
I. Kaufpreis
Als Kaufpreis müssen Sie mit irgendwas zwischen 0,5 und 1,5 des Jahresumsatzes rechnen. Am besten ist eine kombinierte Sach- und Ertragswertberechnung anzustellen. Also was ist das Büro an sich Wert (angefangen von der Technik bis hin zum günstigen Mietvertrag und den eingearbeiteten Mitarbeitern) und dazu der "Firmenwert" iS was ist dauerhaft an Ertrag zu erwarten, wenn man die Mandanten übernimmt und NICHTS weiter unternimmt. Man muss also schauen/planen, wann welcher Mandant perspektivisch wie viel Umsatz bringt, selbst wenn man keine weitere Akquise betreibt. Die damit ermittelten Reingewinne kann man abdiskontierrn. Dazu muss man ggf. bewerten, ob der Verkäufer für eine Übergangszeit weiter als Ansprechpartner für die Altmandate erhalten bleiben kann. Wie gesagt, es ist eine wirtschaftliche Entscheidung, wenn man für einen bestehenden Mandantenkreis, der mehr oder weniger Bindung zur "Kanzlei" hat, etwas bezahlt. Gerade bei deutlich unklarer Prognose der möglichen Umsätze von Altmandanten nach Abgang des ehem. Inhabers, bieten sich ja auch Kaufpreisanpassungsklauseln an. Man kann also bspw. den sofort zu zahlenden Kaufpreis sehr konservativ wählen und bei erreichen bestimmter Umsatzahlen aus übernommenen Mandaten den Kaufpreis nachträglich erhöhen/verringern. Alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Struktur der Mandantschaft. Bei der aktuellen Zinswetterlage ist eine Verschuldung auch kaum mehr problematisch, wenn man den Kaufpreis seriös ermittelt und sich entsprechende Gedanken macht (Business plan).
II. Risiken
Allerdings ist das mit Kanzleien so eine Sache. Ob die Mandanten nach Kauf der Kanzlei bleiben, ist offen. Vor allem ist zu bedenken, dass die Mandantschaft mit dem Anwalt altert und deshalb ohne echte eigene Akquiseleistung nicht damit zu rechnen ist, dass der Mandantenstamm der gekauften Kanzlei eine weitere Anwaltsgeneration bis ins Ziel trägt ...
Das Risiko wäre wohl kleiner, wenn zuerst eine Partnerschaft eingegangen wird und der abtretende Inhaber noch für eine Weile als Aushängeschild fungiert, bis der neue Inhaber beim bestehenden Mandantenstamm den Fuß in der Tür hat und deren neuen Fälle zuerst als Vertretung und dann fest übernimmt.
III. Fazit
Mir ist es schleierhaft wie man eine Kanzlei kaufen wollen können kann. Das Berufsleben ist als selbstständiger Berufseinsteiger eh schon hart genug (zumal es bei mir an Mandantschaft und Mandatsanfragen von Anfang an überhaupt nicht mangelte!) , da würde ich mich nicht noch mit 300.000 € verschulden wollen.... Als Zahnarzt ist das z.B. was anderes (selbst in der Familie erlebt), da hat man das Geld sehr schnell wieder drin.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
esprit
auftragsgemäß erstatte ich Ihnen folgendes rechtliche Gutachten zu dem von Ihnen beabsichtigten Kanzleikauf:
I. Kaufpreis
Als Kaufpreis müssen Sie mit irgendwas zwischen 0,5 und 1,5 des Jahresumsatzes rechnen. Am besten ist eine kombinierte Sach- und Ertragswertberechnung anzustellen. Also was ist das Büro an sich Wert (angefangen von der Technik bis hin zum günstigen Mietvertrag und den eingearbeiteten Mitarbeitern) und dazu der "Firmenwert" iS was ist dauerhaft an Ertrag zu erwarten, wenn man die Mandanten übernimmt und NICHTS weiter unternimmt. Man muss also schauen/planen, wann welcher Mandant perspektivisch wie viel Umsatz bringt, selbst wenn man keine weitere Akquise betreibt. Die damit ermittelten Reingewinne kann man abdiskontierrn. Dazu muss man ggf. bewerten, ob der Verkäufer für eine Übergangszeit weiter als Ansprechpartner für die Altmandate erhalten bleiben kann. Wie gesagt, es ist eine wirtschaftliche Entscheidung, wenn man für einen bestehenden Mandantenkreis, der mehr oder weniger Bindung zur "Kanzlei" hat, etwas bezahlt. Gerade bei deutlich unklarer Prognose der möglichen Umsätze von Altmandanten nach Abgang des ehem. Inhabers, bieten sich ja auch Kaufpreisanpassungsklauseln an. Man kann also bspw. den sofort zu zahlenden Kaufpreis sehr konservativ wählen und bei erreichen bestimmter Umsatzahlen aus übernommenen Mandaten den Kaufpreis nachträglich erhöhen/verringern. Alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Struktur der Mandantschaft. Bei der aktuellen Zinswetterlage ist eine Verschuldung auch kaum mehr problematisch, wenn man den Kaufpreis seriös ermittelt und sich entsprechende Gedanken macht (Business plan).
II. Risiken
Allerdings ist das mit Kanzleien so eine Sache. Ob die Mandanten nach Kauf der Kanzlei bleiben, ist offen. Vor allem ist zu bedenken, dass die Mandantschaft mit dem Anwalt altert und deshalb ohne echte eigene Akquiseleistung nicht damit zu rechnen ist, dass der Mandantenstamm der gekauften Kanzlei eine weitere Anwaltsgeneration bis ins Ziel trägt ...
Das Risiko wäre wohl kleiner, wenn zuerst eine Partnerschaft eingegangen wird und der abtretende Inhaber noch für eine Weile als Aushängeschild fungiert, bis der neue Inhaber beim bestehenden Mandantenstamm den Fuß in der Tür hat und deren neuen Fälle zuerst als Vertretung und dann fest übernimmt.
III. Fazit
Mir ist es schleierhaft wie man eine Kanzlei kaufen wollen können kann. Das Berufsleben ist als selbstständiger Berufseinsteiger eh schon hart genug (zumal es bei mir an Mandantschaft und Mandatsanfragen von Anfang an überhaupt nicht mangelte!) , da würde ich mich nicht noch mit 300.000 € verschulden wollen.... Als Zahnarzt ist das z.B. was anderes (selbst in der Familie erlebt), da hat man das Geld sehr schnell wieder drin.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
esprit
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- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
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Re: Kanzleikauf
Macht dann Tausend Mark.
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Re: Kanzleikauf
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