Hallo liebes Forum,
wie geht ihr mit Mandanten um, die euch Mandate antragen, diese nach einer ersten rechtlichen Einschätzung, aber (aus per. Gründen) nicht weiter verfolgen. Legt ihr die Akte dann weg? Oder auf Wiedervorlage in regelmäßigen Abständen? Was wenn ihr vermutet, dass eventuell Ansprüche verjähren könnten? Mit vermuten meine ich, dass Unterlagen fehlen, aus denen man konkret ableiten könnte, dass Ansprüche bestehen. Der Mandant entsprechende Unterlagen aber nicht übermittelt hat.
Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Denke ich wieder zu kompliziert?
Zurückgenommene Mandate, Verjährungsprobleme
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Zurückgenommene Mandate, Verjährungsprobleme
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Re: Zurückgenommene Mandate, Verjährungsprobleme
Auf klare Verhältnisse hinwirken und zunächst einmal klare Weisungen einholen. Bei Weisungen, die Angelegenheit abzuschließen, ist in der Regel eine Verjährungsprüfung angezeigt und im Abschlussschreiben wird auf die zu beachtenden Fristen und die zur Fristwahrung erforderlichen Maßnahmen hingewiesen. Bei Ablage des Vorgangs werden dann die Fristen gestrichen, eine Fristenüberwachung erfolgt dann nicht mehr.
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