julée hat geschrieben:
Hier übrigens: Wenn ich will, dass die Anwälte gefälligst sofort innerhalb der nächsten 3-10 Tage was tun, gibt es ein Fax, das allerspätestens am nächsten Tag rausgeht.
Same here. Zwar StA und nicht Gericht, aber das Problem ist ja das Gleiche.
Wenn ich in Haft- oder Beschwerdesachen oder sonst irgendetwas Dringendem eine schnelle Reaktion eines Anwalts möchte, dann faxe ich mein Schreiben (und zwar selbst, dann kann ich jedenfalls sicher sein, dass es sofort rausgeht). Ich bitte dann in dem Schreiben meist auch gleich um Rückantwort ebenfalls per Fax, weil ich weiß, dass die normale eingehende Briefpost gerne mal ein, zwei Wochen in der Poststelle herumliegt.
Ansonsten setze ich genaue Fristen à la "bis zum 01.03." nur, wenn bis zu dem genannten Tag noch reichlich Zeit ist, oder verwende Formulierungen wie "binnen zwei Wochen" und setze mir dann eine Wiedervorlagefrist von mindestens drei Wochen.
Ich sehe das aber auch immer wieder bei Kollegen, dass denen irgendwie das Verständnis für Postlaufzeiten und dergleichen zu fehlen scheint - wenn ich auf dem normalen Postweg eine Akte oder Unterlagen von einer anderen Behörde anfordere, macht es schlicht keinen Sinn, eine Wiedervorlagefrist von drei oder gar nur zwei Wochen zu notieren. Für gewöhnlich kann man froh sein, wenn das Schreiben nach zwei Wochen überhaupt schon dem zuständigen Dezernenten der anderen Behörde vorliegt, und selbst wenn der sofort verfügt, dauert der Rückweg oft nochmal genauso lange.