Zu kurze Frist durch Gericht

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Eagnai
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Eagnai »

thh hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Ich bitte dann in dem Schreiben meist auch gleich um Rückantwort ebenfalls per Fax, weil ich weiß, dass die normale eingehende Briefpost gerne mal ein, zwei Wochen in der Poststelle herumliegt.
WOCHEN?! - Das sind ja Verhältnisse ...
Tja, leider.

Es ist mir auch ziemlich peinlich, wenn ich z.B. am 10.02. einen Anwalt anmahne, weil er vermeintlich immer noch nicht die versprochenen Unterlagen eingereicht hat, und ein paar Tage später dann das Schreiben des Anwalts vorgelegt bekomme, das einen Eingangsstempel der Poststelle vom 04.02. trägt. Aber es kommt leider immer wieder vor, dass die Wachtmeisterei überlastet ist und es mehrere Tage bis zu einer Woche dauert, bis sie die eingehende Post sortiert und auf die Abteilungen verteilt haben.
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thh
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von thh »

Eagnai hat geschrieben:Aber es kommt leider immer wieder vor, dass die Wachtmeisterei überlastet ist und es mehrere Tage bis zu einer Woche dauert, bis sie die eingehende Post sortiert und auf die Abteilungen verteilt haben.
Überlastungen - gerade durch unglückliches Zusammentreffen von Urlaub mit Krankheit - gibt es natürlich immer wieder; das hindert dann aber nicht die Sortierung, sondern nur die Verteilung, die dann (im Extremfall) ein paar Tage von den Abteilungen (Geschäftsstellen) selbst zu erledigen ist. Dann gelangt die Post vielleicht einen Tag später zur Vorlage, aber größere Verzögerungen gibt es nicht. Eine Woche "hausinterne" (!) Postlaufzeit finde ich schon stark.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Immer wieder: in Nordrhein-Westfalen will man nicht tot über dem Zaun hängen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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immer locker bleiben
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von immer locker bleiben »

julée hat geschrieben:Eben: Wenn ich heute möchte, dass die Antwort spätestens am Mo, den 27.02 auf meinem Schreibtisch liegt, kann ich eine Frist von "zwei Wochen (ab Zustellung)" setzen und hoffen, dass die Post schnell genug ist und der Anwalt mal in der Kanzlei war, oder gleich eine Frist bis Fr, den 24.02 setzen und es das Problem des Anwalts sein lassen, ob er das Schreiben noch diese Woche oder erst Anfang nächster Woche vorfindet. Und selbstverständlich kann ich auch bei Zustellung gegen EB eine Frist bis zum 24.02 reinschreiben, wenn ich es für zweckdienlich halte und die Frist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlaufzeiten noch ausreichend ist.
... der Fristverlängerungsantrag ist dann aber vorprogrammiert.
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julée
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von julée »

immer locker bleiben hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Eben: Wenn ich heute möchte, dass die Antwort spätestens am Mo, den 27.02 auf meinem Schreibtisch liegt, kann ich eine Frist von "zwei Wochen (ab Zustellung)" setzen und hoffen, dass die Post schnell genug ist und der Anwalt mal in der Kanzlei war, oder gleich eine Frist bis Fr, den 24.02 setzen und es das Problem des Anwalts sein lassen, ob er das Schreiben noch diese Woche oder erst Anfang nächster Woche vorfindet. Und selbstverständlich kann ich auch bei Zustellung gegen EB eine Frist bis zum 24.02 reinschreiben, wenn ich es für zweckdienlich halte und die Frist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlaufzeiten noch ausreichend ist.
... der Fristverlängerungsantrag ist dann aber vorprogrammiert.
Dem man aber ja nicht zwingend stattgeben muss, insbesondere wenn die Frist an und für sich immer noch lang genug war (und in meinem Beispiel ging es um eine Frist von 2 Wochen bei Zugang noch am Freitag der gleichen Woche und von knapp 10 Tagen bei Zugang am Montag oder Dienstag der Folgewoche). Und die Erfahrung lehrt: Je länger die Frist bemessen ist, desto später denkt der Anwalt ernsthaft darüber nach, dass er in der Sache möglicherweise was tun müsste. ;)
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immer locker bleiben
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von immer locker bleiben »

julée hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Eben: Wenn ich heute möchte, dass die Antwort spätestens am Mo, den 27.02 auf meinem Schreibtisch liegt, kann ich eine Frist von "zwei Wochen (ab Zustellung)" setzen und hoffen, dass die Post schnell genug ist und der Anwalt mal in der Kanzlei war, oder gleich eine Frist bis Fr, den 24.02 setzen und es das Problem des Anwalts sein lassen, ob er das Schreiben noch diese Woche oder erst Anfang nächster Woche vorfindet. Und selbstverständlich kann ich auch bei Zustellung gegen EB eine Frist bis zum 24.02 reinschreiben, wenn ich es für zweckdienlich halte und die Frist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlaufzeiten noch ausreichend ist.
... der Fristverlängerungsantrag ist dann aber vorprogrammiert.
Dem man aber ja nicht zwingend stattgeben muss, ...
Naja, wenn das Gericht das so wie von Dir beschrieben provoziert, wird es kaum darum herum kommen. Auf der einen Seite wartet man teilweise eineinhalb Jahre auf einen Termin, andererseits soll dann aber bitte innerhalb von 14 Tagen alles schriftsätzlich geklärt sein ...
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julée
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von julée »

Wenn die Akte schon ein Jahr rumlag, ist es um so eiliger ;) Nein, im Ernst: wenn es um praktische Fragen (Terminierung, Fristverlängerungsanträge) geht oder um halbwegs überschaubare Sachen, bei denen sowieso schon seit Wochen hin und her geschrieben wird, dann ist es schlichtweg praktischer, eine Frist zu setzen, die am Ende für den Anwalt irgendwas zwischen 10-14 Tagen beträgt, aber an Tag X einheitlich abläuft, anstatt "eine Woche / 10 Tage ab Zustellung" zu verfügen, was schlichtweg heißen kann, dass man auch noch 3 Tage nach Tag X mit dem Fristverlängerungsantrag rechnen muss. Und wie schon geschrieben, wenn es besonders kurzfristig bzw. eilig ist, dann gibt es ein Fax - und dann kann mir der Anwalt immer noch erklären, weshalb es bei ihm aber 5 Tage dauert, bis mal jemand das Fax zur Kenntnis nimmt.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Tibor »

julée hat geschrieben:Wenn die Akte schon ein Jahr rumlag, ist es um so eiliger ;)
Gibt es dann auch ordentliche Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen?
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Wenn die Akte schon ein Jahr rumlag, ist es um so eiliger ;)
Gibt es dann auch ordentliche Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen?
Irgendwann setzt eine gewisse Resignation ein; aber wenn der erste Termin - aus welchen Gründen auch immer - kurzfristig verlegt werden muss, dann kann sich das hier schon mal ungünstig addieren; zumal man ja gewisse Terminsstände nicht einfach wegzaubern kann oder in bestimmten Zeiträumen garantiert damit rechnen kann, dass mindestens eine Seite im Urlaub weilt, so dass sich die Zeit bis zum ersten Termin zwangsläufig verlängert. Wenn hier mal empörte Protestschreiben eingehen, dann hat das meist wenig mit der objektiven Verfahrensdauer und deren Ursache zu tun. Diese Woche beschwerte sich etwa ein Anwalt, es dauere viel zu lange, weil jetzt nach zweimaliger kurzfristiger Terminsaufhebung der erste Verhandlungstermin erst im 13. Monat nach Anhängigkeit (!) stattfinden kann; und nein, so sonderlich eilbedürftig ist es eigentlich nicht.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Calipso »

Bei juleé habe ich ein wenig den Eindruck, sie leidet ein wenig unter Betriebsblindheit und kann sich wenig in die Lage von Dienstleistern, wie wir Anwälte es sind, und in die Bedürfsnisse juristischer Laien, a.k.a. Mandant, hineinversetzen. Es gibt z.B. Mandanten, die denken, ihre Klage sei aussichtslos, nur weil das Gericht Monate braucht, um mal zu terminieren; es gibt Mandanten, die plötzlich aufgeben wollen, weil gerichtlicherseits alles so lange dauert etc. pp. Die Mandanten bei der Stange zu halten ist dann meine Aufgabe. Habe ja auch sonst nix zu tun. *Ironie off*. Der anwaltliche Berufsalltag ist auch ganz anders als der eines Richters und besteht eben nicht darin, Akten abzuarbeiten und Fristen zu setzen.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Trente Steele82 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Immer wieder: in Nordrhein-Westfalen will man nicht tot über dem Zaun hängen.
Zwar off topic, aber nein, NRW hat nur seinen eigenen Charme ;)
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von julée »

Calipso hat geschrieben:Bei juleé habe ich ein wenig den Eindruck, sie leidet ein wenig unter Betriebsblindheit und kann sich wenig in die Lage von Dienstleistern, wie wir Anwälte es sind, und in die Bedürfsnisse juristischer Laien, a.k.a. Mandant, hineinversetzen. Es gibt z.B. Mandanten, die denken, ihre Klage sei aussichtslos, nur weil das Gericht Monate braucht, um mal zu terminieren; es gibt Mandanten, die plötzlich aufgeben wollen, weil gerichtlicherseits alles so lange dauert etc. pp. Die Mandanten bei der Stange zu halten ist dann meine Aufgabe. Habe ja auch sonst nix zu tun. *Ironie off*. Der anwaltliche Berufsalltag ist auch ganz anders als der eines Richters und besteht eben nicht darin, Akten abzuarbeiten und Fristen zu setzen.
Du darfst mir glauben, mir sind die Bedürfnisse auf der Anwalts-/Mandantenseite hinreichend bekannt. Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, die es möglicherweise nicht erlauben, den ersten Termin nach max. 6 Monaten anzubieten, oder die dazu führen, dass die Akte mit "müsste mal terminiert werden" oder "müsste mal der Beweisbeschluss geschrieben werden" auf dem Stapel "demnächst irgendwann, so in 2 Wochen" landet.
Und ja, der Anwalt sollte seinem wenig gerichtserfahrenen Mandanten möglicherweise frühzeitig erklären, was er so erwarten sollte, nämlich nicht unbedingt, dass das Verfahren in drei Monaten durch ist. Wäre schön, ist aber wohl häufig unrealistisch. Und oft genug kommen Verzögerungen ja auch durch die Parteien bzw. Anwälte zustande, sei es, weil spät vorgetragen wird, sei es, weil eine Partei auf Zeit spielt usw.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Swann »

julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, die es möglicherweise nicht erlauben, den ersten Termin nach max. 6 Monaten anzubieten, oder die dazu führen, dass die Akte mit "müsste mal terminiert werden" oder "müsste mal der Beweisbeschluss geschrieben werden" auf dem Stapel "demnächst irgendwann, so in 2 Wochen" landet.
Die Sachzwänge sind nicht zu leugnen, aber die Empörung des rechtssuchenden Bürgers ist doch dennoch berechtigt. Sie sollte sich nur - in den meisten Fällen - nicht gegen das Gericht, sondern gegen die Parlamente, die den Justizhaushalt bestimmen, richten. Justice delayed is justice denied. Ich finde auch, dass es keiner besonderen Eilbedürftigkeit bedarf, damit man 13 Monate nach Anhängigkeit (rechtzeitige Vorschusseinzahlung vorausgesetzt) einen Termin erwarten kann. Dass das Gericht oft nichts dafür kann, wenn der ausbleibt, ändert daran ja nichts.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von Calipso »

julée hat geschrieben:
Und ja, der Anwalt sollte seinem wenig gerichtserfahrenen Mandanten möglicherweise frühzeitig erklären, was er so erwarten sollte, nämlich nicht unbedingt, dass das Verfahren in drei Monaten durch ist. Wäre schön, ist aber wohl häufig unrealistisch.
Doch, ich tue das. Ist für Mandanten dennoch sehr anstrengend, wenn es wirklich um etwas geht. Oft wollen die auch einfach nur mal endlich Rechtsfrieden.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Beitrag von julée »

Swann hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, die es möglicherweise nicht erlauben, den ersten Termin nach max. 6 Monaten anzubieten, oder die dazu führen, dass die Akte mit "müsste mal terminiert werden" oder "müsste mal der Beweisbeschluss geschrieben werden" auf dem Stapel "demnächst irgendwann, so in 2 Wochen" landet.
Die Sachzwänge sind nicht zu leugnen, aber die Empörung des rechtssuchenden Bürgers ist doch dennoch berechtigt. Sie sollte sich nur - in den meisten Fällen - nicht gegen das Gericht, sondern gegen die Parlamente, die den Justizhaushalt bestimmen, richten. Justice delayed is justice denied. Ich finde auch, dass es keiner besonderen Eilbedürftigkeit bedarf, damit man 13 Monate nach Anhängigkeit (rechtzeitige Vorschusseinzahlung vorausgesetzt) einen Termin erwarten kann. Dass das Gericht oft nichts dafür kann, wenn der ausbleibt, ändert daran ja nichts.
Mein Beispiel beinhaltete aber bereits zwei kurzfristige Terminsverlegungen - und das führt selbst bei einem eher kurzen Terminsstand, wenn nicht zufälligerweise ein Termin zwei bis drei Wochen später frei ist, dazu, dass sich das Verfahren jeweils um mindestens 2-3 Monate verzögert, selbst wenn das Verfahren in noch verbleibende Lücken gequetscht wird. Und ich darf ergänzen: Die Klage wurde erst nach 3 Monaten zugestellt und die Zeit bis zum ursprünglich ersten Termin hat der Klägervertreter vor allem mit dem Beharren auf § 133 Abs. 1 S. 2 ZPO verplempert, so dass der Termin ohnehin in der Sache wenig sinnvoll gewesen wäre, weil es noch nicht mal eine Replik gab. Da mag man insgesamt zu lange Terminsstände bemängeln, aber solange der Status quo besteht, tut m. E. auch die Anwaltschaft gut daran, wenn sie zur Kenntnis nimmt, dass das Gericht möglicherweise nicht durch die Tennisverabredung mittags um 13 Uhr daran gehindert ist, die Sache auch nach dem x. Verlegungs-/Verlängerungsantrag noch binnen einer angemessen Frist zu verhandeln, sondern sich möglicherweise erstmal einem Stapel dringendere Verfahren (Eilverfahren, längere Anhängigkeit usw.) widmen muss, bevor es im 3. Anlauf ein Verfahren verhandelt, in dem eine Entscheidung drei Monate früher zwar wünschenswert wäre, aber den Parteien zwischenzeitlich keine nennenswerten Nachteile drohen. Und fürs Erste wäre vielleicht was gewonnen, wenn Fristverlängerungsanträge im schriftlichen Vorverfahren nicht mit "es ist keine Verzögerung zu befürchten, weil derzeit noch nicht terminiert ist" begründet würden - in Unkenntnis der Klageerwiderung terminiert es sich zumeist eher schlecht.
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