doctor hat geschrieben:
Wie schön, dass diese unfähigen Apparatschiks die bisher entstandenen Millionenkosten aufzählen und einfach so im Raum stehen lassen ohne weiter darauf einzugehen. Wie wäre es mal mit Regressforderungen gegenüber dem miserablen Dienstleister? Oder mit personellen Konsequenzen bei der BRAK?
Verantwortung und Verantwortlichkeit ist - wie in der Politik - ein Fremdwort ...
Naja aber die Argumentation der BRAK ist doch schlüssig? Das ist nun einmal so gesetzlich vorgeschrieben.
Regress gibt es, sollte man als Jurist wissen, nur wenn es einen bezifferbaren Schaden gibt. Dieser ist zumindest der BRAK ja nicht entstanden, da sie die Umlage ja kraft Gesetzes erhält. Wenn überhaupt ist bei Anwälten (Portokosten?) ein Schaden entstanden. Insbesondere aber Anwälten, die das beA eh nicht nutzen wollten, ist ja kein Schaden entstanden.
Was sollen persönliche Konsequenzen bei der BRAK bringen? Verbockt hat es doch nicht die einzelne Person in der BRAK, sondern der Dienstleister. Maximal die suboptimale Kommunikation ist direkt der BRAK anzulasten, wobei die BRAK mit der Aufgabe einfach überfordert ist, was ihr aber auch nicht anzulasten ist, weil sie die Aufgabe ja gar nicht wahrnehmen wollte.
Daher sehe ich hier nicht den Nutzen, wenn man nun die nächste Sau durch den Dorf treibt?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11