Diese in dem BRAK-Beitrag geäußerte Auffassung und Praxis ist denkbar wesensfremd. "Sie unterschreiben doch nicht blanko." Ja klar, jeder Anwalt unterschreibt jedenfalls quasi blanko. Ich unterschreibe z.B. einen Schriftsatz (der mir komplett vorgelegt wird) auf der letzten Seite und dann ggf. noch die Seiten der Beglaubigungen. Aber habe ich die Kontrolle, ob die Reno den Schriftsatz korrekt faxt und nicht vielleicht eine veränderte Fassung? Nein, natürlich nicht. Dazu müsste ich den Schriftsatz paraphieren, was niemand macht.Phaidros hat geschrieben:Siehe zum Thema Weitergabe/Hinterlegung auch den beA-Newsletter 42/2017, "Ich unterschreib‘ doch nicht blanko!":(Hervorhebung d. Verf.)Als Inhaber/in einer beA-Karte sind Sie gesetzlich verpflichtet (§ 26 I RAVPV), die Karte keiner weiteren Person zu überlassen und die dem Zertifikat zugehörige Zertifikats-PIN geheim zu halten. [...] Bei entsprechender Rechteverteilung kann Ihr Kanzleipersonal Sie maximal bei der Arbeit mit Ihrem beA unterstützen, ohne dass die beschriebenen Risiken eintreten. Dazu braucht jeder Mitarbeiter eine eigene beA-Karte Mitarbeiter [...]
(Und ab dem 1. Januar kann/darf/muss man auch seine gespaltene Persönlichkeit in einer zweiten Kanzlei mit einer zweiten eigenen beA-Karte versehen.)
Zudem ist § 26 RVPV denkbar stümperhaft. In Abs. 2 wird durchgängig von "unbefugten Personen" gesprochen. Das lässt durchaus den Schluss zu, dass es neben des neben der Person des Karteninhabers (sonst hätte man diese an dieser Stelle im Sinne einer Negativabgrenzung aufführen können), weitere befugte Personen gibt. Und wie gesagt, es geht auch jeglicher Realität vorbei. Natürlich darf ich Hilspersonen wie Boten einschalten.
Das Problem ist, dass die technische Umsetzung so steinzeitlich erfolgt ist, dass man die Hände über dem Kopf zusammenschlagen möchte. Eine IT-Lösung mit eigener Zugangskarte? Es wird sich nur eine Lösung durchsetzen, von der man von überall und ohne Karte zugreifen kann. Deshalb sind auch Verfahren wie der elektronische Personalausweis, DE-Mail, ePost etc. krachend gescheitert. Die ganzen Konzepte sind von der Usability nicht durchdacht und auf dem Stand von vor 10 Jahren. Heute nutzt auch niemand mehr TAN-Papierlisten oder sonstige physische Hilfsmittel, sondern Zugang zum Konto und Überweisungen sind per TAN (Two Factor Identification) möglich. Warum sollte das nicht auf für das beA gehen? Es gibt keine Weiterleitung per E-Mail, keine App. Bei jeder Bank kann ich heute Millionentransaktionen per App und Fingerabdruck Identifizierung am Mobiltelefon machen, aber auf das beA soll man nur über ein gesondertes Portal zugreifen können? Das ist so albern, dass es schon wieder traurig ist.