Vermutlich war das nicht auf gänzlich auf meinen Post bezogen, aber den Sicherheitsaspekt hatte ich gar nicht erwähnt, mir ging es im zitierten Post eher um die Gewähr und Verantwortung für die Richtigkeit des Schriftsatzes. Aber was geht daran an der Realität vorbei? Und wozu sonst willst du das System verwenden bzw. was hattest du dir davon erhofft? Der Durchsatz an E-Mails soll und kann schon aufgrund faktischer Kapazitäten nicht die Frequenz erreichen, die in Kanzleien untereinander bisweilen erreicht wird; m.E. gibt es dazu weder den Anlass noch ein zu rechtfertigendes Bedürfnis.Kasimir hat geschrieben:Auch das geht doch völlig an der Realität vorbei. Und bei allen Unkenrufen betreffend der IT-Sicherheit: Wie kann es sein, dass in anderen europäischen Ländern normal elektronisch ohne Karte mit Gerichten kommuniziert werden kann. Wenn man die Kollegen nach Missbrauch fragt, zucken die nur mit den Schultern und sagen "Gibt es nicht. Da kann doch nicht mehr passieren als bei der Post." Und genau so ist es doch auch.Ryze hat geschrieben:Wie ist denn derzeit dein Vorgehen, wenn du im Urlaub arbeitest und einen fertigen Schriftsatz verschicken möchtest?Syd26 hat geschrieben:Soll man künftig im Urlaub seine Karte, sein Lesegerät und ein Notebook dabei haben?
M.E. sollte das System gerade nicht zu stündlichen oder auch nur täglichen Statusberichten, -anfragen und unverfänglichen Nachrichtenspam ("Bitte um Hinweise, falls nicht substantiiert, asap!") führen, sondern als Ersatz für einen per Brief versandten Schriftsatz dienen. Dabei sehe ich nun keinen allzu großen Mehraufwand im Vergleich zur bisherigen analogen Vorgehensweise - mit dem Unterschied, dass eben alles sehr viel schneller geht, weil die Ausführungszeiten von Geschäftsstelle, Sekretariat und Postdienstleister wegfallen. Nach dem Signieren des endgültigen Dokuments, kann das Sekretariat, das über eine eigene Karte verfügt und dem die Rechte hierzu eingeräumt werden kann, mit dem Absenden beauftragt werden. Daher verstehe ich auch nicht, weshalb die eigene Karte im Sekretariat (oder sonstwo) hinterlegt werden sollte, wenn es nicht dazu dienen soll, um unzulässigerweise das Signieren, das ja gerade die Unterschrift ersetzt, ab dem 1.1.2018 zu umgehen. Das wäre in etwa vergleichbar mit dem Fall, dass der Anwalt Briefbögen mit Blankounterschriften aufsetzt und diese seinem Sekretariat zur Verfügung stellt, um Schriftsätze im Bedarfsfall eigenständig zu verschicken.
Aber auch im Hinblick auf die Sicherheit halte ich ein verschlüsseltes System, das zumindest theoretisch die Gewähr für Integrität übernimmt, im Vergleich zu einem ohne Verschlüsselung selbstverständlich für vorzugswürdig. Natürlich mögen die Informationen in 999 von 1000 Schriftsätzen keine relevanten Informationen enthalten, aus denen Dritte Kapital schlagen können. Der eine genügt aber, um potentiell massive Schäde zu verursachen und sei es nur die Korrespondenz in einer Familienrechtsstreitigkeit, das vage Vergleichsangebot zwischen zwei Konzernen bei einer Patentstreitigkeit, auf das der Kapitalmarkt irrational reagiert oder eine Haftungsklage gegenüber einer Kanzlei. Dass Daten bei großen Konzernen in dem Ausmaß der jüngsten Vergangenheit abgegriffen werden und die dort gewonnen Daten teils zum Identitätsmissbrauch im Darknet verscherbelt werden, hätte man sich vor einigen Jahren wohl ebenso wenig vorstellen können, wie die Tatsache, dass über den "Diebstahl" bei einer Bitcoin-Börse mehr als 500 Millionen Euro im Nirvana verschwinden.
Die von einigen Anwälten beklagte Unhandlichkeit und mangelnde Fortschrittlichkeit halte ich in der Tat nicht für eine ausreichende Begründung, um die europäisch verankerten Datenschutzbestimmungen über Bord zu werfen. Nichtsdestotrotz stimme ich zu, dass ein anderes Authentifizierungssystem wünschenswert wäre, wobei mir das nahe liegende Handy auch wiederrum ein schwieriger Fall scheint, wenn ich daran denke, als in meiner damaligen Kanzlei auf die erschreckende Anzahl an Blackberrys hingewiesen wurde, die damals in London tagtäglich in Bussen verloren bzw. gefunden wurden und die in einem konkreten Fall zu einem Erpressungsversuch eines Anwalts, der in seinem Gerät aus Bequemlichkeit (weil ja nichts passiert) jegliche automatischen Sperren ausgeschaltet hat, geführt hatte. Der "hochsichere" Fingerabdrucksensor aus den Iphones & co. dürfte da auch nicht gerade zu mehr Sicherheit geführt haben.