BeA

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

Kasimir hat geschrieben:
Zudem ist es doch durchaus sinnvoll, die Karte an den Anwalt und nicht die Kanzlei zu knüpfen. Damit ist sichergestellt, dass man auch beim Kanzleiwechsel immer "seine Karte" mitnimmt. Und die Kanzleien können die Karten ja zentral bei ihrer IT-Abteilung etc. verwahren lassen.
Sehe ich genau anders. Die Postanschrift und die Emailadresse nimmt der Anwalt doch nicht auch mit, wenn er die Kanzlei wechselt. Sinnvoll wären mE deshalb auch Kanzlei-BeA, also für PartG, KapGes oder Sozietät-GbR.

Auch in großen Behörden sind Funktions-Emails sinnvoll und eingerichtet (bspw ReferatXYZ@Behörde.de). Diese kann ja dann intern auf die personalisierten Mitarbeiter verteilt werden (Horst.Schulz@Behörde.de) und ausgehende Emails bekommen immer die Funktions-Email als Absender angezeigt.
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immer locker bleiben
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Re: BeA

Beitrag von immer locker bleiben »

Tibor hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Zudem ist es doch durchaus sinnvoll, die Karte an den Anwalt und nicht die Kanzlei zu knüpfen. Damit ist sichergestellt, dass man auch beim Kanzleiwechsel immer "seine Karte" mitnimmt. Und die Kanzleien können die Karten ja zentral bei ihrer IT-Abteilung etc. verwahren lassen.
Sehe ich genau anders. Die Postanschrift und die Emailadresse nimmt der Anwalt doch nicht auch mit, wenn er die Kanzlei wechselt. Sinnvoll wären mE deshalb auch Kanzlei-BeA, also für PartG, KapGes oder Sozietät-GbR.
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Kasimir
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Re: BeA

Beitrag von Kasimir »

immer locker bleiben hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Zudem ist es doch durchaus sinnvoll, die Karte an den Anwalt und nicht die Kanzlei zu knüpfen. Damit ist sichergestellt, dass man auch beim Kanzleiwechsel immer "seine Karte" mitnimmt. Und die Kanzleien können die Karten ja zentral bei ihrer IT-Abteilung etc. verwahren lassen.
Sehe ich genau anders. Die Postanschrift und die Emailadresse nimmt der Anwalt doch nicht auch mit, wenn er die Kanzlei wechselt. Sinnvoll wären mE deshalb auch Kanzlei-BeA, also für PartG, KapGes oder Sozietät-GbR.
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Ok, insoweit habt ihr recht. Wenn man allerdings schon Karten pro Anwalt austeilt, dann ist es doch sinnvoll, dass diese nicht bei jedem Kanzleiwechsel neu ausgestellt werden müssen und - wie die Steuer-ID - ein Leben lang gleich bleiben. Ist das nicht ohnehin auch eine Frage des Zustellungsrechts? Wenn eine Prozessvollmacht auf einen bestimmten Anwalt einer Sozietät lautet (und nur auf diesen), kann ich ja auch nicht wirksam an sämtliche sonstige Anwälte der Sozietät wirksam zustellen. Deshalb lauten Prozessvollmachten idR ja auch auf: "sämtliche Anwälte der XYZ PartG mbB, insbesondere Herrn Dr. Max Mustermann und Frau Dr. Erika Musterfrau, LL.M. (Yale)"
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thh
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Re: BeA

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben:Deshalb lauten Prozessvollmachten idR ja auch auf: "sämtliche Anwälte der XYZ PartG mbB, insbesondere Herrn Dr. Max Mustermann und Frau Dr. Erika Musterfrau, LL.M. (Yale)"
Verteidigervollmachten teilweise auch ...
Syd26
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Re: BeA

Beitrag von Syd26 »

Da ich es ohnehin nicht ändern kann, verschließe ich mich der neuen Technik nicht. Wenn ich aber schon daran scheitere, Schriftsätze zu versenden, weil die Anschrift eines Gerichts im Adressverzeichnis bei beA offensichtlich unrichtig ist, tendiere ich dazu, bis Jan 18 zu warten.

Das heißt, ich rufe morgen bei dem Gericht an und frage nach, ob es den elektronischen Rechtsverkehr bereits eröffnet hat. Sollte in diesem Fall seit 31.05. so sein.

Ich werde berichten.
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Urs Blank
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Re: BeA

Beitrag von Urs Blank »

Syd26 hat geschrieben:Da ich es ohnehin nicht ändern kann, verschließe ich mich der neuen Technik nicht. Wenn ich aber schon daran scheitere, Schriftsätze zu versenden, weil die Anschrift eines Gerichts im Adressverzeichnis bei beA offensichtlich unrichtig ist, tendiere ich dazu, bis Jan 18 zu warten.

Das heißt, ich rufe morgen bei dem Gericht an und frage nach, ob es den elektronischen Rechtsverkehr bereits eröffnet hat. Sollte in diesem Fall seit 31.05. so sein.

Ich werde berichten.
Hier schon einmal die Information für das wichtigste Bundesland.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php
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Re: BeA

Beitrag von Herr Schraeg »

Das BeA ist als persönliches Anwaltspostfach und nicht als Kanzleipostfach konzipiert, was die Kanzleien in der Tat vor (bewältigbare) organisatorische Probleme bei Kanzleiwechlern, Krankheitsausfällen usw stellt. Ein unerwartetes Problem stellt sich aber jetzt in der Anlaufphase, weil einige (?) Gerichte das BeA nun doch als Kanzleipostfach verstehen und nutzen. Beispiel:

In einer Sozietät mit 300 Anwälten reicht Anwalt A als erster Anwalt seiner Sozietät einen Schriftsatz per BeA bei Gericht ein. Das Gericht registriert sein BeA als Postfach der Kanzlei und nutzt es zukünftig als Zustelladresse auch in Rechtsstreitigkeiten der anderen 299 Anwälte. ](*,)
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

Das übliche Gerichtsproblem: Die Software kann idR auch nur eine Fax-Nr je Kanzlei speichern.
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Re: BeA

Beitrag von Syd26 »

Ich habe heute als erste hier beA genutzt. Bin mal gespannt, wie das örtliche Amtsgericht damit künftig umgeht und ob mein Postfach dann als Kanzleipostfach angesehen wird. Ich hoffe nicht...
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immer locker bleiben
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Re: BeA

Beitrag von immer locker bleiben »

Herr Schraeg hat geschrieben:In einer Sozietät mit 300 Anwälten reicht Anwalt A als erster Anwalt seiner Sozietät einen Schriftsatz per BeA bei Gericht ein. Das Gericht registriert sein BeA als Postfach der Kanzlei und nutzt es zukünftig als Zustelladresse auch in Rechtsstreitigkeiten der anderen 299 Anwälte. ](*,)
:lmao:

Danke für den Hinweis, ich lassen dann einen Kollegen den ersten Schriftsatz schicken. :D
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julée
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Re: BeA

Beitrag von julée »

Das Problem dürfte sich so oder so stellen, weil es ja nicht selten ist, dass man in einem Verfahren vertretungsweise von 3 verschiedenen Anwälten Post bekommt und am Ende nicht mehr weiß, wer eigentlich innerhalb der Kanzlei der Sachbearbeiter ist. Das Gericht kann also in vielen Fällen schlichtweg nicht wissen, ob es jetzt an Anwalt A, B oder C schreiben soll (mal ganz davon abgesehen, dass auch keine Zeit für langwieriges Rätselraten ist).
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Re: BeA

Beitrag von julée »

Das Problem dürfte sich so oder so stellen, weil es ja nicht selten ist, dass man in einem Verfahren vertretungsweise von 3 verschiedenen Anwälten Post bekommt und am Ende nicht mehr weiß, wer eigentlich innerhalb der Kanzlei der Sachbearbeiter ist. Das Gericht kann also in vielen Fällen schlichtweg nicht wissen, ob es jetzt an Anwalt A, B oder C schreiben soll (mal ganz davon abgesehen, dass auch keine Zeit für langwieriges Rätselraten ist).
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Re: BeA

Beitrag von Herr Schraeg »

julée hat geschrieben:Das Problem dürfte sich so oder so stellen, weil es ja nicht selten ist, dass man in einem Verfahren vertretungsweise von 3 verschiedenen Anwälten Post bekommt und am Ende nicht mehr weiß, wer eigentlich innerhalb der Kanzlei der Sachbearbeiter ist. Das Gericht kann also in vielen Fällen schlichtweg nicht wissen, ob es jetzt an Anwalt A, B oder C schreiben soll (mal ganz davon abgesehen, dass auch keine Zeit für langwieriges Rätselraten ist).
Das verstehe ich. Aber warum kann das Gericht dann nicht schlicht das Postfach eines der Anwälte, die sich in diesem Verfahren gemeldet haben, benutzen, egal ob A, B oder C? Das hätte eine innere Berechtigung. In dem von mir oben gemeldeten Fall nutzt das Gericht jetzt immer das Postfach des Anwalts X als Kanzleipostfach, auch wenn X mit dem Verfahren nichts zu tun hat und die Schriftsätze nur von A oder B stammen.

Es gab um das beA eine lange Diskussion, ob es als Anwaltspostfach oder Kanzleipostfach ausgestaltet werden soll. Wenn Gerichte jetzt das beA als Kanzleipostfach nutzen, haben wir es geschafft, ein System zu entwickeln, das die Nachteile des Kanzleipostfachs mit den Nachteilen des Anwaltspostfachs kombiniert.

Die GKs werden übrigens damit umgehen können. Hier steht die Forensik nicht im Mittelpunkt. Wir haben auch genügend Organisationskraft und vor allem man power, um Sicherheitsnetze zu entwickeln. Problematisch wird es für die kleinen und mittleren Sozietäten mit forensischem Schwerpunkt. Wenn hier Anwalt A krank wird, seine Sekretärin im Urlaub, die Vertretung der Sekretärin auch wegen Krankheit ausfällt, muss irgendjemand daran denken, das Postfach von A auf Zustellungen an B, C, D oder E zu kontrollieren. Das muss organisatorisch fest verankert sein.
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

Es sind wie gesagt technische Zwänge: Die übliche Gerichtssoftware hat in Datenbank eben die Kanzlei als Bevollmächtigen hinterlegt; je Bevollmächtigen kann es dann - je nach Programm - nur ein Set an Kontaktdaten geben. In Eureka-Fach kann man bspw nur eine begrenzte Zahl FaxNr speichern. Wenn dann jeder Berufsträge eine gesonderte FaxNr hat, müsste eigentlich jeder Anwalt der Kanzlei als gesonderter Bevollmächtigter in der Datenbank aufgenommen werden. Geht aber nicht, weil Bevollmächtigter idR eine Pers/KapGes ist. Genauso wird es mit Email-Adressen oder BeA-Daten sein. Die Datenbankstruktur wird es nicht hergeben. Die Lösung wäre nur die manuelle Überschreibung der "automatisch gezogenen" Stammdaten bei jedem Schriftsatz; dass das die Geschäftsstellen nicht machen werden, dürfte klar sein.
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Urs Blank
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Re: BeA

Beitrag von Urs Blank »

Herr Schraeg hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Das Problem dürfte sich so oder so stellen, weil es ja nicht selten ist, dass man in einem Verfahren vertretungsweise von 3 verschiedenen Anwälten Post bekommt und am Ende nicht mehr weiß, wer eigentlich innerhalb der Kanzlei der Sachbearbeiter ist. Das Gericht kann also in vielen Fällen schlichtweg nicht wissen, ob es jetzt an Anwalt A, B oder C schreiben soll (mal ganz davon abgesehen, dass auch keine Zeit für langwieriges Rätselraten ist).
Das verstehe ich. Aber warum kann das Gericht dann nicht schlicht das Postfach eines der Anwälte, die sich in diesem Verfahren gemeldet haben, benutzen, egal ob A, B oder C? Das hätte eine innere Berechtigung. In dem von mir oben gemeldeten Fall nutzt das Gericht jetzt immer das Postfach des Anwalts X als Kanzleipostfach, auch wenn X mit dem Verfahren nichts zu tun hat und die Schriftsätze nur von A oder B stammen.

Es gab um das beA eine lange Diskussion, ob es als Anwaltspostfach oder Kanzleipostfach ausgestaltet werden soll. Wenn Gerichte jetzt das beA als Kanzleipostfach nutzen, haben wir es geschafft, ein System zu entwickeln, das die Nachteile des Kanzleipostfachs mit den Nachteilen des Anwaltspostfachs kombiniert.
Ich habe aus Langeweile einmal im hier (NRW) zur gerichtlichen Verfahrensverwaltung verwendeten Programm "Judica" nachgesehen. Den einzelnen Verfahren kann jetzt ein "beA Sachbearbeiter" zugeordnet werden. Ich interpretiere das so, dass das Gericht/die Geschäftsstelle für jedes Verfahren eine/n anwaltlichen Sachbearbeiter/in zu identifizieren hat. Und (nur) diese/r dürfte dann die Schriftsätze usw. in elektronischer Form erhalten und auch nur für das betreffende Verfahren.
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