Warum sollte es den Anwälten besser gehen als der Justiz?Syd26 hat geschrieben:Wenn nun Atos aber jeden Tag irgendetwas am Server macht oder Updates einspielt und das OHNE Vorankündigung, ist dieser gute Vorsatz dahin. Gestern funktionierte es bis ca. kurz nach 8 Uhr morgens, tagsüber gab's Störungen. Vorgestern war's ähnlich. Am Dienstag ein bundesweiter Ausfall.
BeA
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Re: BeA
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Re: BeA
Hm...netter Gedanke. Aber wie ist das denn, solange keine Pflicht besteht, über beA zu versenden? Wenn ich kurz vor Fristablauf merke, dass beA nicht läuft, muss ich mein Fax bemühen oder den Schriftsatz selbst im Gerichtsbriefkasten einwerfen.joee78 hat geschrieben:Wofür gibts denn § 233 ZPO?
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Re: BeA
Danach sieht es aus ... wieder mal super dämlich, wie das ganze eingeführt wurde. Vor die Nutzungsverpflichtung hätte eine anständige Beta-Test-Phase gehört.Syd26 hat geschrieben:Wenn nun Atos aber jeden Tag irgendetwas am Server macht oder Updates einspielt und das OHNE Vorankündigung, ist dieser gute Vorsatz dahin. Gestern funktionierte es bis ca. kurz nach 8 Uhr morgens, tagsüber gab's Störungen. Vorgestern war's ähnlich. Am Dienstag ein bundesweiter Ausfall.
Kommt das Ding an seine Grenzen, weil sich jetzt nach und nach alle Anwälte registrieren? Wenn ja, dann freue ich mich auf den 02.01.
Spaßig wird das auch, weil vermutlich die meisten Anschlüsse zu Stoßzeiten (kurz bevor die 30-Stunden-Renos nach Hause gehen und kurz vor Mitternachts-Fristen-Panik) gleichzeitig genutzt werden und sich die Nutzung nicht gleichmäßig auf den Tag verteilen wird ...
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Re: BeA
Gestern gab es einen Totalausfall am späten Nachmittag.immer locker bleiben hat geschrieben:Danach sieht es aus ... wieder mal super dämlich, wie das ganze eingeführt wurde. Vor die Nutzungsverpflichtung hätte eine anständige Beta-Test-Phase gehört.Syd26 hat geschrieben:Wenn nun Atos aber jeden Tag irgendetwas am Server macht oder Updates einspielt und das OHNE Vorankündigung, ist dieser gute Vorsatz dahin. Gestern funktionierte es bis ca. kurz nach 8 Uhr morgens, tagsüber gab's Störungen. Vorgestern war's ähnlich. Am Dienstag ein bundesweiter Ausfall.
Kommt das Ding an seine Grenzen, weil sich jetzt nach und nach alle Anwälte registrieren? Wenn ja, dann freue ich mich auf den 02.01.
Spaßig wird das auch, weil vermutlich die meisten Anschlüsse zu Stoßzeiten (kurz bevor die 30-Stunden-Renos nach Hause gehen und kurz vor Mitternachts-Fristen-Panik) gleichzeitig genutzt werden und sich die Nutzung nicht gleichmäßig auf den Tag verteilen wird ...
Ich glaube, die Anwälte, die bereits empfangsbereit sind, sind die Beta-Tester - ohne es zu wissen.
Es nervt v.a., wenn man 2 unterschiedliche Meldungen zur Übermittlung einer Klage bekommt und man dann beim Gericht anrufen muss, ob das Ding eingegangen ist und falls ja, wie oft.
Beim Fax steht wenigstens ok drauf.
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Re: BeA
Warum wird das eigentlich für uns verpflichtend, während 90% der Gerichte und Behörden noch nicht einmal die technischen Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen haben?
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Re: BeA
Moin,
ich sehe die ganze Sache mittlerweile um einiges entspannter.
Hab jetzt alle Anwälte von uns angemeldet.
Bin gespannt auf den Start.
Was mich allerdings stört, ist die Tatsache, dass die ganze Geschichte noch ziemlich verbuggt ist oder die Server auszufallen scheinen.
Außerdem finde ich die Anordnung der Schaltflächen nicht wirklich gelungen.
Die Usability könnte deutlich besser sein.
Was meint ihr dazu?
ich sehe die ganze Sache mittlerweile um einiges entspannter.
Hab jetzt alle Anwälte von uns angemeldet.
Bin gespannt auf den Start.
Was mich allerdings stört, ist die Tatsache, dass die ganze Geschichte noch ziemlich verbuggt ist oder die Server auszufallen scheinen.
Außerdem finde ich die Anordnung der Schaltflächen nicht wirklich gelungen.
Die Usability könnte deutlich besser sein.
Was meint ihr dazu?
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Re: BeA
Sehe ich genau so.Herr Anwalt hat geschrieben:Moin,
Was mich allerdings stört, ist die Tatsache, dass die ganze Geschichte noch ziemlich verbuggt ist oder die Server auszufallen scheinen.
Außerdem finde ich die Anordnung der Schaltflächen nicht wirklich gelungen.
Die Usability könnte deutlich besser sein.
Was meint ihr dazu?
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Re: BeA
Absolut. Und dabei ist das schon die zweite Runde, denn den ersten Versuch hatte die BRAK im November 2015 verschoben und zwar im wesentlichen wegen der im ersten "Entwurf" festgestellten Nutzerunfreundlichkeit. Schon lustig, dass das, was wir JETZT ausprobieren, offenbar den "hohen Erwartungen" entspricht, "die, die Kammer an sich selbst gestellt hat."Herr Anwalt hat geschrieben:Was mich allerdings stört, ist die Tatsache, dass die ganze Geschichte noch ziemlich verbuggt ist oder die Server auszufallen scheinen.
Außerdem finde ich die Anordnung der Schaltflächen nicht wirklich gelungen.
Die Usability könnte deutlich besser sein.
Was meint ihr dazu?
http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2015/presseerklaerung-20-2015/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Mein Fazit im Moment:
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Re: BeA
Habt Ihr eigentlich mitbekommen, dass die von der BNotK angebotenen Kartenlesegeräte 30 € teurer sind als auf dem freien Markt.
160.000 zugelassene Kollegen x 30 €.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
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Re: BeA
Einen Drucker werden die meisten Gerichte und Behörden schon haben ...immer locker bleiben hat geschrieben:Warum wird das eigentlich für uns verpflichtend, während 90% der Gerichte und Behörden noch nicht einmal die technischen Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen haben?
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Re: BeA
Man muss die Geräte der BNotK ja nicht kaufen. In dem Schreiben der RAK steht, dass man auch Geräte auf dem freien Markt kaufen kann.Syd26 hat geschrieben:Habt Ihr eigentlich mitbekommen, dass die von der BNotK angebotenen Kartenlesegeräte 30 € teurer sind als auf dem freien Markt.
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Re: BeA
So geht Geldverdienen. Was meinst Du warum Medizinprodukte so teuer sind?Syd26 hat geschrieben:Habt Ihr eigentlich mitbekommen, dass die von der BNotK angebotenen Kartenlesegeräte 30 € teurer sind als auf dem freien Markt.
160.000 zugelassene Kollegen x 30 €.
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Re: BeA
Also, ich will hier mal am Austausch über die praktische Arbeit mit dem BeA teilnehmen. Ein paar Kollegen scheinen sich hier ja immerhin schon in der Realität damit zu befassen. Ich als alter Elektronerd nutze das Zeugs seit ca. 2 Monaten aktiv und möchte mal ein paar Thesen aufstellen und um Meinungen / Erfahrungen dazu bitten:
1. Jemand hat hier geschrieben, dass die jetzigen Nutzer unfreiwillige Beta-Tester sind. Das glaube ich auch. Je näher der 2.1.18 rückt, um so störanfälliger scheint es zu sein. Heute habe ich den Eindruck gehabt, das ganze System läuft in Superzeitlupe.
2. Bei uns in der Kanzlei verursacht das Programm "BeA-Client Security" permanent Ärger. An verschiedenen Arbeitplätzen muss man das Programm jedes mal, nachdem man sich im BeA eingeloggt hat dann erneut anmelden will abwürgen und neu starten, sonst wird die Signaturkarte nicht erkannt. Ähnliche Probleme bekannt?
3. Wir verwenden RA-Micro. Mal abgesehen davon, dass RA-Micro es bis heute nicht geschafft hat, eine richtige Schnittstelle zu basteln (die "Lösung" ist ein PDF-Export der zu versendenden Dokumente in einen Windows-Ordner, aus dem man die Dateien dann manuell in die BeA-Nachricht hochladen kann!), erzeugt RA-Micro Dateinamen, die nicht den Vorgaben der Justiz entsprechen. Ich habe inzwischen einen intensiven Dialog mit der Geschäftsleitung des Arbeitsgerichts entwickelt, was zu schönen menschlichen Begegnungen, aber kaum Problemlösungen geführt hat. Die von RA-Micro erzeugten verquasten Dateinamen führen wohl dazu, dass man zwar als RA eine Zugangsbestätigung erhält, das Gericht die Dateianhänge aber nicht downloaden kann!! Ergebnis: ich bekomme per E-Mail einen Hinweis "Das elektronische Dokument ist für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet und gilt damit insgesamt als nicht zugegangen (vgl. § 46c Abs. 1 ArbGG)"
4. Bei den Gerichten (mit denen ich dazu gesprochen habe) wird jetzt genau geprüft, von welchem Anwalt ein Schriftsatz unterschrieben worden ist. An dessen Postfach gehen dann die Mitteilungen des Gerichts. Bei größeren Kanzleien und Bürogemeinschaften wird das sicher eine riesen Gaudi! Wie handhaben die hier anwesenden Kollegen die Problematik? Hinweise auf dem Briefkopf aufnehmen?
5. Ich habe ja fest vor, ab dem 2.1. auch an Kollegen per BeA zuzustellen und die - streng genommen rechtswidrige - E-Mail möglichst nicht mehr zu verwenden. Ich fürchte aber, dass einige Kollegen das total unkollegial finden werden, weil: das konnte ja niemand ahnen! Wie seht Ihr das?
Meinungen? Ideen?
Servus...
1. Jemand hat hier geschrieben, dass die jetzigen Nutzer unfreiwillige Beta-Tester sind. Das glaube ich auch. Je näher der 2.1.18 rückt, um so störanfälliger scheint es zu sein. Heute habe ich den Eindruck gehabt, das ganze System läuft in Superzeitlupe.
2. Bei uns in der Kanzlei verursacht das Programm "BeA-Client Security" permanent Ärger. An verschiedenen Arbeitplätzen muss man das Programm jedes mal, nachdem man sich im BeA eingeloggt hat dann erneut anmelden will abwürgen und neu starten, sonst wird die Signaturkarte nicht erkannt. Ähnliche Probleme bekannt?
3. Wir verwenden RA-Micro. Mal abgesehen davon, dass RA-Micro es bis heute nicht geschafft hat, eine richtige Schnittstelle zu basteln (die "Lösung" ist ein PDF-Export der zu versendenden Dokumente in einen Windows-Ordner, aus dem man die Dateien dann manuell in die BeA-Nachricht hochladen kann!), erzeugt RA-Micro Dateinamen, die nicht den Vorgaben der Justiz entsprechen. Ich habe inzwischen einen intensiven Dialog mit der Geschäftsleitung des Arbeitsgerichts entwickelt, was zu schönen menschlichen Begegnungen, aber kaum Problemlösungen geführt hat. Die von RA-Micro erzeugten verquasten Dateinamen führen wohl dazu, dass man zwar als RA eine Zugangsbestätigung erhält, das Gericht die Dateianhänge aber nicht downloaden kann!! Ergebnis: ich bekomme per E-Mail einen Hinweis "Das elektronische Dokument ist für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet und gilt damit insgesamt als nicht zugegangen (vgl. § 46c Abs. 1 ArbGG)"
4. Bei den Gerichten (mit denen ich dazu gesprochen habe) wird jetzt genau geprüft, von welchem Anwalt ein Schriftsatz unterschrieben worden ist. An dessen Postfach gehen dann die Mitteilungen des Gerichts. Bei größeren Kanzleien und Bürogemeinschaften wird das sicher eine riesen Gaudi! Wie handhaben die hier anwesenden Kollegen die Problematik? Hinweise auf dem Briefkopf aufnehmen?
5. Ich habe ja fest vor, ab dem 2.1. auch an Kollegen per BeA zuzustellen und die - streng genommen rechtswidrige - E-Mail möglichst nicht mehr zu verwenden. Ich fürchte aber, dass einige Kollegen das total unkollegial finden werden, weil: das konnte ja niemand ahnen! Wie seht Ihr das?
Meinungen? Ideen?
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Re: BeA
zu 4.: Es dürfte jedenfalls in Vertretungsfällen sinnvoll sein, an einer von der Geschäftsstelle schnell auffindbaren Stelle klarzustellen, wer jetzt eigentlich der Sachbearbeiter ist, an den zugestellt werden soll, anstatt das Gericht rätseln zu lassen und sich später zu ärgern, dass das Gericht beständig an den Falschen zustellt. In manchen Verfahren ist man ja gelegentlich überrascht, wer auf einmal der „alleinige, nicht vertretbare Sachbearbeiter“ sein soll, nachdem einem gefühlt jedes Mal jemand anders schreibt.