BeA

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Syd26
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Re: BeA

Beitrag von Syd26 »

Zu 4.: auf der Fortbildung des DAI zu beA wurde empfohlen, den Sachbearbeiter ausdrücklich anzugeben und auch den der Gegenseite, falls bekannt.

Somit:

Klage

der Frau X....vertreten durch Rechtsanwälte XY & Kollegen, Sachbearbeiterin RAin Z, Anschrift etc.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Calipso
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Re: BeA

Beitrag von Calipso »

Ich kann das ganze gar nicht starten, da Java weder unter Firefox noch unter Microsoft Edge läuft. Will man Internetexplorer 11 installieren, unter dem Java laufen würde, wird die Installation mit dem Hinweis, dass Edge ja schon vorhanden ist, abgebrochen. Kann das cardtool also nicht öffnen.

Habe jetzt eine Mail an die Bnotk geschickt.

Mir fällt grad ein, vermutlich müsste ich Microsoft Edge erstmal deinstallieren..... Blöd nur, dass ich dann bestimmt ständig damit genervt werde, auf Edge upzudaten.
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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lawlita
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Re: BeA

Beitrag von lawlita »

Vom DAV:
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einem Sondernewsletter vom 22. Dezember 2017 zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mitgeteilt, dass für die beA-Nutzung ein zusätzliches Zertifikat benötigt werde. Die BRAK sei am Vortrag darüber informiert worden, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab dem 22. Dezember 2017 nicht mehr gültig sei. Deshalb sei es notwendig, dass alle beA-Nutzer vor der nächsten Nutzung des beA-Systems ein zusätzliches Zertifikat installierten. Dieses diene dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und der beA-Anwendung. Gespeicherte Daten und der Verschlüsselungsprozess seie hiervon nicht betroffen.
Das läuft ja super so kurz vor dem Start... :drinking:
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immer locker bleiben
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Re: BeA

Beitrag von immer locker bleiben »

lawlita hat geschrieben:Vom DAV:
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einem Sondernewsletter vom 22. Dezember 2017 zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mitgeteilt, dass für die beA-Nutzung ein zusätzliches Zertifikat benötigt werde. Die BRAK sei am Vortrag darüber informiert worden, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab dem 22. Dezember 2017 nicht mehr gültig sei. Deshalb sei es notwendig, dass alle beA-Nutzer vor der nächsten Nutzung des beA-Systems ein zusätzliches Zertifikat installierten. Dieses diene dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und der beA-Anwendung. Gespeicherte Daten und der Verschlüsselungsprozess seie hiervon nicht betroffen.
LMAO! Ich habe heute morgen schon ein Trouble-Ticket an ATOS gesandt, weil es nicht funktionierte. Ich dachte mir schon, dass ich nicht der einzige bin ...

https://www.bea-brak.de/content/Anleitung_zur_Anpassung_der_beA_Konfiguration.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das Zertifikat können Sie von der beA Seite herunterladen, speichern und anschließend installieren.
Der zugehörige Link finden Sie in kürze an dieser Stelle.
Anschließend können Sie das Zertifikat auf ihrem Rechner speichern.
Heißt "in Kürze" noch vor Weihnachten? :D
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thh
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Re: BeA

Beitrag von thh »

lawlita hat geschrieben:Vom DAV:
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einem Sondernewsletter vom 22. Dezember 2017 zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mitgeteilt, dass für die beA-Nutzung ein zusätzliches Zertifikat benötigt werde. Die BRAK sei am Vortrag darüber informiert worden, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab dem 22. Dezember 2017 nicht mehr gültig sei. Deshalb sei es notwendig, dass alle beA-Nutzer vor der nächsten Nutzung des beA-Systems ein zusätzliches Zertifikat installierten. Dieses diene dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und der beA-Anwendung. Gespeicherte Daten und der Verschlüsselungsprozess seie hiervon nicht betroffen.
Das läuft ja super so kurz vor dem Start... :drinking:
Naja, man hat versehentlich den geheimen Schlüssel des Zertifikats zusammen mit ihm veröffentlicht - daher musste die Zertifizierungsstelle das auf diese Weise kompromittierte Zertifikat widerrufen. Kann ja mal passieren - das ist wie das Passwort per Post-it am Monitor. (Und jeder weiß ja: das Post-it mit dem Passwort gehört unter die Tastatur!)
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immer locker bleiben
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Re: BeA

Beitrag von immer locker bleiben »

So in etwa. Deshalb wollen wir ja so dringend Industrie 4.0, damit bald alle was davon haben.
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Ara
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Re: BeA

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben:
lawlita hat geschrieben:Vom DAV:
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einem Sondernewsletter vom 22. Dezember 2017 zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mitgeteilt, dass für die beA-Nutzung ein zusätzliches Zertifikat benötigt werde. Die BRAK sei am Vortrag darüber informiert worden, dass ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab dem 22. Dezember 2017 nicht mehr gültig sei. Deshalb sei es notwendig, dass alle beA-Nutzer vor der nächsten Nutzung des beA-Systems ein zusätzliches Zertifikat installierten. Dieses diene dem Kommunikationsaufbau zwischen Browser und der beA-Anwendung. Gespeicherte Daten und der Verschlüsselungsprozess seie hiervon nicht betroffen.
Das läuft ja super so kurz vor dem Start... :drinking:
Naja, man hat versehentlich den geheimen Schlüssel des Zertifikats zusammen mit ihm veröffentlicht - daher musste die Zertifizierungsstelle das auf diese Weise kompromittierte Zertifikat widerrufen. Kann ja mal passieren - das ist wie das Passwort per Post-it am Monitor. (Und jeder weiß ja: das Post-it mit dem Passwort gehört unter die Tastatur!)
"Versehentlich" ist sehr nett ausgedrückt. Man hat schlicht keine Ahnung was man da tut.

Man verteilt gerade das neue Zertifikat, ohne dass man das Problem behoben hat. Der Private Key vom neuem Zertifikat ist weiterhin auslesbar... Das heißt das neue Zertifikat muss wieder gesperrt werden.

Man mag es fast nicht glauben...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Anwalt
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Re: BeA

Beitrag von Herr Anwalt »

Das ist purer Dilettantismus und absolut unwürdig.
Der Start müsste verschoben werden.
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Re: BeA

Beitrag von wurstmitmarmelade »

Post auf der Website heute: "Es traten vereinzelt Verbindungsprobleme zur beA-Webanwendung auf. Um die erforderliche Verbindungsstabilität zu beA sicherzustellen, hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer entschlossen, beA am 23. und 24. Dezember sowie an den Weihnachtsfeiertagen für Wartungsarbeiten vom Netz zu nehmen."

Von einem neuen Zertifikat weit und breit nix zu sehen.

Ich bin einfach fassungslos über diese geballte Inkompetenz.

Kurz mal vergessen, dass am 22.12. ein Zertifikat abläuft, offenbar keine ausreichende Serverkapazität um einen flüssigen Betrieb zu gewährleisten, dann lese ich hier von veröffentlichten geheimen Schlüsseln?

:crazy:
wurstmitmarmelade
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Re: BeA

Beitrag von wurstmitmarmelade »

wurstmitmarmelade
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Re: BeA

Beitrag von wurstmitmarmelade »

Auch Lustig in dem Zusammenhang:
Laut
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... -umlegung/
hat das ganze Projekt die Anwaltschaft bisher schon 74 Millionen gekostet!
joee78
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Re: BeA

Beitrag von joee78 »

Tja, dann wird wohl in letzter Minute wieder nen Eilantrag kommen:

https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... spostfach/

#-o
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

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Re: BeA

Beitrag von immer locker bleiben »

:lmao:
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