julée hat geschrieben:Das Problem dürfte sich so oder so stellen, weil es ja nicht selten ist, dass man in einem Verfahren vertretungsweise von 3 verschiedenen Anwälten Post bekommt und am Ende nicht mehr weiß, wer eigentlich innerhalb der Kanzlei der Sachbearbeiter ist. Das Gericht kann also in vielen Fällen schlichtweg nicht wissen, ob es jetzt an Anwalt A, B oder C schreiben soll (mal ganz davon abgesehen, dass auch keine Zeit für langwieriges Rätselraten ist).
Das verstehe ich. Aber warum kann das Gericht dann nicht schlicht das Postfach eines der Anwälte, die sich in diesem Verfahren gemeldet haben, benutzen, egal ob A, B oder C? Das hätte eine innere Berechtigung. In dem von mir oben gemeldeten Fall nutzt das Gericht jetzt immer das Postfach des Anwalts X als Kanzleipostfach, auch wenn X mit dem Verfahren nichts zu tun hat und die Schriftsätze nur von A oder B stammen.
Es gab um das beA eine lange Diskussion, ob es als Anwaltspostfach oder Kanzleipostfach ausgestaltet werden soll. Wenn Gerichte jetzt das beA als Kanzleipostfach nutzen, haben wir es geschafft, ein System zu entwickeln, das die Nachteile des Kanzleipostfachs mit den Nachteilen des Anwaltspostfachs kombiniert.
Die GKs werden übrigens damit umgehen können. Hier steht die Forensik nicht im Mittelpunkt. Wir haben auch genügend Organisationskraft und vor allem man power, um Sicherheitsnetze zu entwickeln. Problematisch wird es für die kleinen und mittleren Sozietäten mit forensischem Schwerpunkt. Wenn hier Anwalt A krank wird, seine Sekretärin im Urlaub, die Vertretung der Sekretärin auch wegen Krankheit ausfällt, muss irgendjemand daran denken, das Postfach von A auf Zustellungen an B, C, D oder E zu kontrollieren. Das muss organisatorisch fest verankert sein.