Einer Partei wird in den Fachanwendungen üblicherweise ein Rechtsvertreter zugeordnet. Im Strafbereich ist das i.d.R. genau ein Verteidiger - im Ausnahmefall mehrere, die dann auch gesondert aufgeführt werden. In den übrigen Fachbereichen - mit anderen Prozessordnungen - wird aber in der Regel kein Einzelanwalt, sondern eine Kanzlei zugeordnet (und auch an diese zugestellt).Herr Schraeg hat geschrieben:Aber warum kann das Gericht dann nicht schlicht das Postfach eines der Anwälte, die sich in diesem Verfahren gemeldet haben, benutzen, egal ob A, B oder C?
Regelmäßig kann man jeder dieser Entitäten - Anwalt oder Kanzlei - jeweils ein Kommunikationsdatum jeder Art (Telefon, Fax, E-Mail, ...) zuordnen.
Aus dieser technischen Gestaltung ergibt sich das beobachtete Verhalten.
(Demnach wird man ggf. die Technik anpassen müssen. Das wird nicht mehr als ein paar Jährchen dauern, es sei denn, es ist gerade eh ein Wechsel der Anwendung geplant; dann können es auch ein paar Jährchen mehr werden.)