BeA

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Alexxxxxxxx
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BeA

Beitrag von Alexxxxxxxx »

Liebes Forum,

mich würde interessieren, ob ich nun über das neue BeA-Portal Schriftsätze wirksam von Anwalt zu Anwalz zustellen kann. So ganz werde ich aus dem Konstrukt nämlich noch nicht schlau. Ich bin auch für die Erstellung elektronischer Signaturen zugelassen.
Die texte auf den jeweiligen Webseiten geben leider keinen wirklichen Aufschluss.
joee78
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Re: BeA

Beitrag von joee78 »

Die beiden Anwälte hatten mit ihren Eilanträgen gegen das beA vielleicht nicht so unrecht:

https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ansonsten: Einfach ausprobieren, vielleicht nicht grad mit ner 100.000,- €-Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist. :alright
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Syd26
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Re: BeA

Beitrag von Syd26 »

joee78 hat geschrieben:Die beiden Anwälte hatten mit ihren Eilanträgen gegen das beA vielleicht nicht so unrecht:

https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Die Sache ist doch aus 2016!
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Swann
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Re: BeA

Beitrag von Swann »

joee78 hat geschrieben: Ansonsten: Einfach ausprobieren ...
An dieser Stelle möchte ich mir ein Buchprojekt für das Jahr 2048 vormerken:

Einfach ausprobieren!

Festschrift für joe78 zum 70. Geburtstag mit Beiträgen zum Recht der Anwaltshaftung
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

Ich möchte dann schon den Beitrag "Vor Gericht und auf hoher See - Phrasen, Lügen und sonstige Ablenkungsmanöver" vormerken.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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famulus
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Re: BeA

Beitrag von famulus »

Swann hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben: Ansonsten: Einfach ausprobieren ...
An dieser Stelle möchte ich mir ein Buchprojekt für das Jahr 2048 vormerken:

Einfach ausprobieren!

Festschrift für joe78 zum 70. Geburtstag mit Beiträgen zum Recht der Anwaltshaftung
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JulezLaw
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Re: BeA

Beitrag von JulezLaw »

Wie wäre es außerdem mit einem Beitrag "Du kannst mir auch schreiben, ich bin Rechtsanwalt - Mandantenwerbung in Juraforen"?
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Re: BeA

Beitrag von RAMeier »

zurück zur Frage ;-)

Das BEA ist ja jetzt in Betrieb, allerdings muss man Eingänge bis 1.1.18 nur freiwillig entgegennehmen. Den betr. Empfängerkollegen muss man also streng genommen vorher fragen, ob er Eingänge im BEA annimmt. Meine Info stammt i.W. von hier - d.den Hotline-Support meiner Kanzleisoftware http://erv.kanzleirechner.de und von dort aus ist auch eine Einrichtungsanleitung verlinkt. Ich finde das BEA allerdings einigermaßen umständlich zu bedienen.
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Re: BeA

Beitrag von RAMeier »

Nachtrag: hab gerade noch den direkten Link zur BEA-Anleitungsseite herausgesucht:
http://anwaltssoftware-blog.de/2016/09/ ... leitungen/
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Re: BeA

Beitrag von RAMeier »

Durch einen Hinweis aus meiner Anwaltssoftware bin ich noch einmal auf das Thema beA gestoßen. Der "Pflichttermin" zum 1.1.2018 nähert sich jetzt ja so langsam und die Notarkammer sagt, dass sie beA Karten nur noch dann rechtzeitig liefern kann, wenn sie bis zum 30.09.2017 bestellt werden.
Ich habe außerdem gerade gelesen, dass die BRAK in einem Newsletter zum beA die Einführung der digitalen Aktenführung empfiehlt. Hintergrund ist wohl ein Fall mit schiefgelaufener Postausgangs- und Fristenkontrolle. Hier ein Link zu der Seite mit den Infos:
https://plus.google.com/+Kanzleisoftwar ... nSLX263pm6

Gruß, Meier
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Re: BeA

Beitrag von Syd26 »

Aus aktuellem Anlass:

Mein Postfach ist eingerichtet, Signatur aufgeladen, die Mitarbeiterkarte kam erstaunlich schnell, ich könnte also, wenn ich wollte.

Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?

Ich kann im Adressverzeichnis jedes beliebige Gericht auswählen (wie übrigens auch jeden RA), sehe dort aber nicht, ob tatsächlich Empfangsbereitschaft besteht.

Oder muss man zwingend vor Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht anrufen und nachfragen?

Ich habe von Kollegen schon gehört, dass einzelne Gerichte bzw. deren Mitarbeiter bei den Geschäftsstellen nicht wussten, dass sie empfangsbereit sind.

Man sollte seinen "Erstversuch" wohl mit nicht fristgebundenen Klagen starten. :D
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Re: BeA

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Ich möchte dann schon den Beitrag "Vor Gericht und auf hoher See - Phrasen, Lügen und sonstige Ablenkungsmanöver" vormerken.
Man sollte Swanns bissigen Kommentare mal irgendwo festhalten und sammeln, da sind schon so ein paar Perlen dabei. Könnte man sicher gut vermarkten :)
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Re: BeA

Beitrag von Gizmo »

Syd26 hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass:

Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?
Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilbereich wird faktisch erst mit dem 01.01.2018 eingeführt, wenn § 130a und 130d ZPO n.F. in Kraft treten. Vorher sind die Gerichte nur in bestimmten Teilbereichen fähig, überhaupt per ERV zu kommunizieren (z.B. Insolvenzgerichte, teilweise Registergerichte). Vor dem 01.01.2018 ist es technisch nicht möglich, eine Klage beim Zivilgericht per ERV einzureichen. Ab dem 01.01.2018 sind die Gerichte verpflichtet, empfangsbereit zu sein. Ob dies allerdings der Fall sein wird, lasse ich mal dahingestellt.
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immer locker bleiben
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Re: BeA

Beitrag von immer locker bleiben »

... die Hoffnung stirbt zu lässt, dass kurz vorher ein Wunder passiert (auch in Form einer Katastrophe) und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ein ähnliches Schicksal erleidet wie die Eröffnung BER.
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spotlessmind
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Re: BeA

Beitrag von spotlessmind »

Schon beeindruckend wie unfähig sich die Justiz da anscheinend anstellt.
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