Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer
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Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer
Guter Punkt. Ich konkretisiere: Die erfolgreiche Geltendmachung scheint außerhalb des Sozialrechts eher Seltenheitswert zu haben.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- Tibor
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Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer
Vermutung: Dürfte dies nicht im Zivilprozess auch an der Parteirolle und der "Verfahrenslast" der Parteien liegen? In einem Amtsermittlungsprozess ist der Kläger/Beklagte ja nur "Beteiligt" und hat weniger Einflussmöglichkeiten auf die Prozessdauer. Oder?batman hat geschrieben:Die Geltendmachung ist keineswegs eine Seltenheit. Nur ist der Anspruch selten begründet
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- batman
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Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer
Das dürfte einer der Gründe sein. Dass die Akte bei Gericht einfach monatelang untätig liegen gelassen wird, mag auch vorkommen, wird aber hoffentlich selten sein. Auch in langdauernden Zivilprozessen "passiert" ja häufg etwas - und sei es auch die Einholung des vierten Ergänzungsgutachtens auf Antrag des Streithelfers...