Freier Mitarbeiter Vertrag
Moderator: Verwaltung
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Freier Mitarbeiter Vertrag
Ist jemand hier als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei beschäftigt?
Der freie Mitarbeiter ist ja weisungsgebunden und die Kanzlei als Auftraggeber nicht verpflichtet dem freien Mitarbeiter Fälle zu geben.
Muss zwangsläufig überhaupt eine Kündigungsfrist vereinbart werden?
Da der freie Mitarbeiter ja nicht weisungsgebunden ist kann er einfach sagen ich habe keine Zeit. Die Kanzlei im Gegensatz dazu kann einfach sagen wir haben keine Fälle.
Der freie Mitarbeiter ist ja weisungsgebunden und die Kanzlei als Auftraggeber nicht verpflichtet dem freien Mitarbeiter Fälle zu geben.
Muss zwangsläufig überhaupt eine Kündigungsfrist vereinbart werden?
Da der freie Mitarbeiter ja nicht weisungsgebunden ist kann er einfach sagen ich habe keine Zeit. Die Kanzlei im Gegensatz dazu kann einfach sagen wir haben keine Fälle.
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Seit wann?esprit hat geschrieben:
Der freie Mitarbeiter ist ja weisungsgebunden.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Selbst esprit hat sich in diesem Fall ganz offensichtlich nur vertippt.
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Kann man freier Mitarbeiter und Angestellter gleichzeitig in einer Kanzlei sein?
Der Gedanke ist das eine freie Mitarbeiterschaft in ein Angestelltenverhältnis übergehen soll aber sicherlich dann noch Zahlungen aus dem vorigen freien Mitarbeiter Verhältnis eingehen so dass für eine gewisse Zeit das Angestelltenverhältnis und freie Mitarbeiterschaft gegeben sein müssten.
Der Gedanke ist das eine freie Mitarbeiterschaft in ein Angestelltenverhältnis übergehen soll aber sicherlich dann noch Zahlungen aus dem vorigen freien Mitarbeiter Verhältnis eingehen so dass für eine gewisse Zeit das Angestelltenverhältnis und freie Mitarbeiterschaft gegeben sein müssten.
- Tibor
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Welches Recht? Sozial- und Steuerrecht machen einen harten Cut, dh ab einem bestimmten Zeitpunkt ist entweder das Eine oder das Andere gegeben. Eine andere Frage ist, wie Zahlungen behandelt werden, die für frühere Tätigkeiten nach dem bestimmten Zeitpunkt eingehen.
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Ich wüsste nicht warum nicht beides gehen soll?
Man kann doch in einer Kanzlei angestellter und in einer anderen freier Mitarbeiter sein.
Warum sollte das in einer Kanzlei nicht möglich sein?
Man kann doch in einer Kanzlei angestellter und in einer anderen freier Mitarbeiter sein.
Warum sollte das in einer Kanzlei nicht möglich sein?
- Tibor
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Weil du entweder abhängig beschäftigt bist oder nicht. Sekt oder Selters, Ente oder Trente.
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Hey.....!!
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
:-)
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
So könnte man das Problem der Überschreitung der Arbeitszeit in Großkanzleien aber lösen: 40 h als Angestellter und 40 h als freier Mitarbeiter. Mehr als 80 h pro Woche müssen ja nur selten sein.Tibor hat geschrieben:Weil du entweder abhängig beschäftigt bist oder nicht. Sekt oder Selters, Ente oder Trente.
Klar, man könnte auch einfach zwei Arbeitsverträge schließen, aber dann wäre einer ja mit Lohnsteuerklasse 6, das wäre doof.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Man könnte im Zivilrecht Angestellter sein u das Strafrecht als freier Mitarbeiter bearbeiten.Tibor hat geschrieben:Weil du entweder abhängig beschäftigt bist oder nicht. Sekt oder Selters, Ente oder Trente.
Geht also schon.
- Tibor
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Re: Freier Mitarbeiter Vertrag
Man kann bei McDonalds die Burger als Angestellter verkaufen und die Klos als freier Mitarbeiter putzen.
Geht also schon.
Geht also schon.
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