Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Samson »

Ich habe schonmal erwähnt, dass ich momentan für einen größeren Mandanten, ein mittelständisches Unternehmen, vor Ort tätig bin.

Ich führe dort selbstständig Verhandlungen mit Vertragspartnern und Anspruchsgegnern, oft auch recht kontroverse.

Jetzt bin ich gebeten worden, zur Deeskalation nicht mehr offen als Anwalt aufzutreten, sondern mich in der Signatur, die ich bei dem Mandanten führe wie auch im Gespräch als "externer Berater", nicht aber als "Rechtsanwalt" vorzustellen. Schriftstücke die Willenserklärungen beinhalten, unterzeichne ich dort nicht, Schriftsätze auch nicht.

Daher meine Frage: Ist dies standeswidrig? Ich hätte spontan keine Bedenken, schließlich muss ein Syndikusjurist seinen Anwaltssatus meines Wissens nach auch nicht offenbaren. Und die Gegner/Partner meines Mandanten geht doch letztlich nichts an, wen dieser zu Verhandlungen schickt? "Dies ist mein Onkel Heinz, der macht hier die Verträge..."
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Kasimir »

Da es kein Standesrecht gibt, kann es nicht standeswidrig sein. ;-)

Es kann aber gegen Berufsrecht verstoßen. Das kommt vor allem auch auf dein vertragliches Verhältnis zu deinem Mandanten an. Bist du dort angestellt oder bist du deren Rechtsanwalt. Mir fallen viele Probleme ein, u.a. § 12 BORA wird in der Praxis doch häufig ein Problem sein.

Und ich würde mich auf solche Vertuschungskonstellationen erst gar nicht einlassen. Das zielt doch eindeutig darauf ab, sich klammheimlich gegenüber der Gegenpartei zu bevorteilen, die keinen Anwalt am Tisch wähnt.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10251
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von famulus »

Wieso sollst du denn überhaupt als Dritter in Erscheinung treten? Bereite die Schreiben doch einfach unterschriftsreif für den Mandanten vor.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Samson »

famulus hat geschrieben:Wieso sollst du denn überhaupt als Dritter in Erscheinung treten? Bereite die Schreiben doch einfach unterschriftsreif für den Mandanten vor.
Mache ich doch. Aber:
1. geht es um persönliche Gespräche und Telefonate.
2. Emails schreibe ich im eigenen Namen, das ist gewünscht.
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Herr Schraeg »

famulus hat geschrieben:Wieso sollst du denn überhaupt als Dritter in Erscheinung treten?
Ich habe Samson so verstanden, dass es eben Teil seines Auftrags ist, mit Vertragspartnern und Gegnern direkt zu verhandeln und nicht nur Entwürfe vorzubereiten. Das Verschweigen des Anwaltsstatus dabei muss nicht zwingend mit der Absicht, sich klammheimlich einen Vorteil zu verschaffen, erfolgen. Häufig genug wird alleine die Einschaltung eines Anwalts - unabhängig vom Auftreten - als Affront empfunden und kann Verhandlungen belasten.

Ich sehe auch keine Norm, die ausdrücklich zur Offenlegung zwingt (wenn nicht im Einzelfall § 12 BORA einschlägig ist). Man kann allenfalls daran denken, dass besondere Berufspflichten gegenüber dem Gegner (Sachlichkeitsgebot) inzident die Offenlegung voraussetzen, weil ohne Offenlegung Verstösse gegen Berufspflichten praktisch nicht sanktionierbar sind.
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von immer locker bleiben »

Eine Offenlegungspflicht sehe ich da auch nicht. Das Berufsrecht muss natürlich trotzdem eingehalten werden ...
You might remember me from such posts as this.
Bild
timmo121
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Montag 12. Juni 2017, 11:26

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von timmo121 »

immer locker bleiben hat geschrieben:Eine Offenlegungspflicht sehe ich da auch nicht. Das Berufsrecht muss natürlich trotzdem eingehalten werden ...
Sehe ich genauso!
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10251
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von famulus »

timmo121 hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:Eine Offenlegungspflicht sehe ich da auch nicht. Das Berufsrecht muss natürlich trotzdem eingehalten werden ...
Sehe ich genauso!
Ach ja? Kannst das näher begründen?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Swann »

Und was kriegt dein "Gegner" ausgespuckt, wenn er dich googlet?
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Samson »

Xing-Profil, Kanzleipräsentation; Für ihn weitgehend unsichtbare Facebookseite und einen Klempnermeister gleichen Namens :D
Candor

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von Candor »

Und Du bist natürlich der Klempner. :D
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Beitrag von immer locker bleiben »

Samson hat geschrieben:Xing-Profil, Kanzleipräsentation; Für ihn weitgehend unsichtbare Facebookseite und einen Klempnermeister gleichen Namens :D
=D>
You might remember me from such posts as this.
Bild
Antworten