Hallo,
mir ist klar, dass es einen Direktanspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht gibt, auch wenn diese Versicherung in einigen BL mittlerweile Pflicht ist.
Was ist, wenn die Versicherung darauf besteht, den Tierhalter zu vertreten? Verklage ich beide oder trotzdem nur den Tierhalter, erkläre ich der Versicherung den Streit oder wie läuft das dann?
Vielen Dank schon mal u lG
Calipso
Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Moderator: Verwaltung
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Damit sind die weiteren Fragen beantwortet.Calipso hat geschrieben:mir ist klar, dass es einen Direktanspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht gibt
- Torquemada
- Super Power User
- Beiträge: 1495
- Registriert: Mittwoch 1. Februar 2006, 03:11
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Du regst bei Gericht an, die Versicherung als Bevollmächtigte zurückzuweisen (§ 79 III S 1 ZPO, s LG Düsseldorf 14c O 137/15; AG Kempen 13 C 325/16; Zschieschack NJW 2010, 3275; Schwill MDR 2015, 1161).Calipso hat geschrieben:Was ist, wenn die Versicherung darauf besteht, den Tierhalter zu vertreten?
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44
Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Vielen Dank für eure Antworten!
Was mich halt trotzdem wundert ist, dass man eben zu solchen Fällen Urteile findet, die nur gegen die Tierhalterhaftpflichtersicherungen ergangen sind, geklagt wurde von den jeweils Geschädigten....
Nun ja, ich werde sehen....
Was mich halt trotzdem wundert ist, dass man eben zu solchen Fällen Urteile findet, die nur gegen die Tierhalterhaftpflichtersicherungen ergangen sind, geklagt wurde von den jeweils Geschädigten....
Nun ja, ich werde sehen....
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Möglicherweise wurde in diesen Fällen der Freistellungsanspruch des VN an den Geschädigten abgetreten.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44
Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Jo, ok, das macht Sinn. Danke!
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 176
- Registriert: Montag 30. Juli 2012, 14:14
- Ausbildungslevel: RA
Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Der Tierhalter muss verklagt werden, unabhängig davon, dass außergerichtlicher Schriftverkehr mit dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung geführt wurde.