Hallo Forum,
kann mir jemand beim RVG behilflich sein? Wenn eine Klage vom Gegener zunächst als Teilklage (z.b. 10k Euro) geltend gemacht wird, dieser sich aber ausdrücklich vorbehält, die gesamte Summe (z.b. 100.000 Euro) noch geltend zu machen, welchen RVG Streitwert muss/kann ich dann nehmen? Da die volle Summe ja das Schicksal der Teilklage teilt (zumindest dem Grunde nach) ist es vertretbar die vollle Summe anzusetzen? Leider habe ich keinen RVG Kommentar hier und Google wirfst mir nichts sinnvolles raus.
Gruß
RVG Streitwert bei Teilklage
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Re: RVG Streitwert bei Teilklage
Streitwert einer Teilklage = Wert des eingeklagten Betrages. Ansatz der vollen Summe geht nicht. (Aus diesem Grund führt die Teilklage ja auch zu einer Kostenreduzierung). Wer als Anwalt diesen Nachteil nicht hinnehmen will (an sich wären Anwälte ja ggf. sogar gezwungen, dem Mandanten aus Kostengründen zu einer Teilklage zu raten), der muss mind. den Mandanten auf die Möglichkeit einer Teilklage hinweisen und dann dazusagen, dass er aber nicht bereit ist, zu den RVG Bedingungen einer Teilklage tätig zu werden. Die Lösung kann eine Streitwertvereinbarung mit Mandant sein, die ihm die Möglichkeit einer Teilklage gibt, den Anwalt aber ordentlich bezahlt. Nachteil: bei Erfolg zahlt die Gegenseite eben nur teilweise. Auch eine RSV deckt dann nicht alles ...alphateddy hat geschrieben:Hallo Forum,
kann mir jemand beim RVG behilflich sein? Wenn eine Klage vom Gegener zunächst als Teilklage (z.b. 10k Euro) geltend gemacht wird, dieser sich aber ausdrücklich vorbehält, die gesamte Summe (z.b. 100.000 Euro) noch geltend zu machen, welchen RVG Streitwert muss/kann ich dann nehmen? Da die volle Summe ja das Schicksal der Teilklage teilt (zumindest dem Grunde nach) ist es vertretbar die vollle Summe anzusetzen? Leider habe ich keinen RVG Kommentar hier und Google wirfst mir nichts sinnvolles raus.
Gruß
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Re: RVG Streitwert bei Teilklage
Ich bin verteidigender Anwalt und die Unterschiede sind 5stellig Ist halt super ärgerlich, den Fall im Prinzip zu bearbeiten und abzuwickeln und dann die Rechtsfrage für einen Bruchteil der RVG Summe zu klären. Der Hauptschwerpunkt ist immer gleich, wenn X durchgeht, wird auch Y durchgehen und umgedreht. Aber macht scon Sinn, was du sagst. Muss man halt im Zweifel zusätzlich Stundenhonorar verlangen.
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Re: RVG Streitwert bei Teilklage
Wieso eine Streitwertvereinbarung (höre ich zum ersten Mal) und keine Vergütungsvereinbarung?immer locker bleiben hat geschrieben:Streitwert einer Teilklage = Wert des eingeklagten Betrages. Ansatz der vollen Summe geht nicht. (Aus diesem Grund führt die Teilklage ja auch zu einer Kostenreduzierung). Wer als Anwalt diesen Nachteil nicht hinnehmen will (an sich wären Anwälte ja ggf. sogar gezwungen, dem Mandanten aus Kostengründen zu einer Teilklage zu raten), der muss mind. den Mandanten auf die Möglichkeit einer Teilklage hinweisen und dann dazusagen, dass er aber nicht bereit ist, zu den RVG Bedingungen einer Teilklage tätig zu werden. Die Lösung kann eine Streitwertvereinbarung mit Mandant sein, die ihm die Möglichkeit einer Teilklage gibt, den Anwalt aber ordentlich bezahlt. Nachteil: bei Erfolg zahlt die Gegenseite eben nur teilweise. Auch eine RSV deckt dann nicht alles ...alphateddy hat geschrieben:Hallo Forum,
kann mir jemand beim RVG behilflich sein? Wenn eine Klage vom Gegener zunächst als Teilklage (z.b. 10k Euro) geltend gemacht wird, dieser sich aber ausdrücklich vorbehält, die gesamte Summe (z.b. 100.000 Euro) noch geltend zu machen, welchen RVG Streitwert muss/kann ich dann nehmen? Da die volle Summe ja das Schicksal der Teilklage teilt (zumindest dem Grunde nach) ist es vertretbar die vollle Summe anzusetzen? Leider habe ich keinen RVG Kommentar hier und Google wirfst mir nichts sinnvolles raus.
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Re: RVG Streitwert bei Teilklage
Kannst Du auch machen, ganz wie Du magst und was der Mandant mitmacht ...Mimis hat geschrieben:Wieso eine Streitwertvereinbarung (höre ich zum ersten Mal) und keine Vergütungsvereinbarung?immer locker bleiben hat geschrieben:Streitwert einer Teilklage = Wert des eingeklagten Betrages. Ansatz der vollen Summe geht nicht. (Aus diesem Grund führt die Teilklage ja auch zu einer Kostenreduzierung). Wer als Anwalt diesen Nachteil nicht hinnehmen will (an sich wären Anwälte ja ggf. sogar gezwungen, dem Mandanten aus Kostengründen zu einer Teilklage zu raten), der muss mind. den Mandanten auf die Möglichkeit einer Teilklage hinweisen und dann dazusagen, dass er aber nicht bereit ist, zu den RVG Bedingungen einer Teilklage tätig zu werden. Die Lösung kann eine Streitwertvereinbarung mit Mandant sein, die ihm die Möglichkeit einer Teilklage gibt, den Anwalt aber ordentlich bezahlt. Nachteil: bei Erfolg zahlt die Gegenseite eben nur teilweise. Auch eine RSV deckt dann nicht alles ...alphateddy hat geschrieben:Hallo Forum,
kann mir jemand beim RVG behilflich sein? Wenn eine Klage vom Gegener zunächst als Teilklage (z.b. 10k Euro) geltend gemacht wird, dieser sich aber ausdrücklich vorbehält, die gesamte Summe (z.b. 100.000 Euro) noch geltend zu machen, welchen RVG Streitwert muss/kann ich dann nehmen? Da die volle Summe ja das Schicksal der Teilklage teilt (zumindest dem Grunde nach) ist es vertretbar die vollle Summe anzusetzen? Leider habe ich keinen RVG Kommentar hier und Google wirfst mir nichts sinnvolles raus.
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Re: RVG Streitwert bei Teilklage
oder anders ausgedrückt: Eine Streitwertvereinbarung ist nichts anderes als eine besondere Form der Vergütungsvereinbarung. Du kannst in einer Vergütungsvereinbarung eine pauschale Vergütung, die Vergütung nach Aufwand (Stundensatz) oder eben die Vergütung auf Basis eines fiktiven Streitwertes vereinbaren.immer locker bleiben hat geschrieben:Kannst Du auch machen, ganz wie Du magst und was der Mandant mitmacht ...Mimis hat geschrieben:Wieso eine Streitwertvereinbarung (höre ich zum ersten Mal) und keine Vergütungsvereinbarung?immer locker bleiben hat geschrieben:Streitwert einer Teilklage = Wert des eingeklagten Betrages. Ansatz der vollen Summe geht nicht. (Aus diesem Grund führt die Teilklage ja auch zu einer Kostenreduzierung). Wer als Anwalt diesen Nachteil nicht hinnehmen will (an sich wären Anwälte ja ggf. sogar gezwungen, dem Mandanten aus Kostengründen zu einer Teilklage zu raten), der muss mind. den Mandanten auf die Möglichkeit einer Teilklage hinweisen und dann dazusagen, dass er aber nicht bereit ist, zu den RVG Bedingungen einer Teilklage tätig zu werden. Die Lösung kann eine Streitwertvereinbarung mit Mandant sein, die ihm die Möglichkeit einer Teilklage gibt, den Anwalt aber ordentlich bezahlt. Nachteil: bei Erfolg zahlt die Gegenseite eben nur teilweise. Auch eine RSV deckt dann nicht alles ...alphateddy hat geschrieben:Hallo Forum,
kann mir jemand beim RVG behilflich sein? Wenn eine Klage vom Gegener zunächst als Teilklage (z.b. 10k Euro) geltend gemacht wird, dieser sich aber ausdrücklich vorbehält, die gesamte Summe (z.b. 100.000 Euro) noch geltend zu machen, welchen RVG Streitwert muss/kann ich dann nehmen? Da die volle Summe ja das Schicksal der Teilklage teilt (zumindest dem Grunde nach) ist es vertretbar die vollle Summe anzusetzen? Leider habe ich keinen RVG Kommentar hier und Google wirfst mir nichts sinnvolles raus.
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