Hallo,
mich plagen gerade ein paar Fragen, und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt, meine Gedanken zu sortieren.
Ich war bis vor zwei Jahren Rechtsanwalt, habe dann meine Zulassung zurückgegeben und bin seitdem Beamter. Zum Ende September habe ich um Entlassung aus dem Dienstverhältnis gebeten und werde danach bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig sein. Meine juristische Tätigkeit wird dort untergeordnetes Gewicht haben. Nun habe ich folgende Fragen:
- Kann ich Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden? Wohl nein, weil meine künftige Tätigkeit nicht von den Merkmalen des § 46 III BRAO "geprägt" sein wird.
- Kann ich mich im Versorgungswerk nachversichern lassen? Nach Rückgabe meiner Zulassung geht das nur, wenn ich binnen eines Jahres nach Entlassung aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wieder als Rechtsanwalt zugelassen werde.
- Soll ich die Nachversicherung im Versorgungswerk anstreben? Bei zwei Jahren Nachversicherungszeit würde sich das wahrscheinlich schon lohnen, aber ich müsste mich wohl dafür als Rechtsanwalt zulassen lassen, und das kostet mich mit Versicherung 500-600 Euro.
Ihr seht, dass ich schon ein bisschen überlegt habe, aber so ganz sicher bin ich mir nicht bei den Antworten. Ich wäre froh, ein paar Kommentare zu bekommen.
Viele Grüße
Daniel
Versorgungswerk nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis
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Re: Versorgungswerk nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis
Zum Thema Nachversicherung unbedingt diesen Artikel lesen:
http://www.lto.de/recht/studium-referen ... rgleich/2/
Außerdem: bei der Ermittlung des persönlichen Beitragsquotienten wird die Nachversicherung erst mit Zahlungseingang beim Versorgungswerk berücksichtigt. Du hast dadurch zwangsläufig einen Quotienten unter 1, so dass die Nachversicherungszeiten (jedenfalls für die Rentenermittlung) immer außer acht gelassen werden. Für Rentenzwecke ist die Nachversicherung daher wohl stets schädlich.
http://www.lto.de/recht/studium-referen ... rgleich/2/
Außerdem: bei der Ermittlung des persönlichen Beitragsquotienten wird die Nachversicherung erst mit Zahlungseingang beim Versorgungswerk berücksichtigt. Du hast dadurch zwangsläufig einen Quotienten unter 1, so dass die Nachversicherungszeiten (jedenfalls für die Rentenermittlung) immer außer acht gelassen werden. Für Rentenzwecke ist die Nachversicherung daher wohl stets schädlich.
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Re: Versorgungswerk nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis
Hallo MJS,
danke, der Artikel ist aufschlussreich. Das Problem des Beitragsquotienten stellt sich aber nicht bei jedem Versorgungswerk.
Wenn ich es recht verstehe, schert zumindest Bayern aus, weil dort für jeden Beitragsmonat Rentenpunkte gesammelt werden, und zwar aus dem Produkt von Beitrag und Bewertungsprozentsatz, § 32 Satzung BRAStV (http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=10948789.PDF (Verwaister Link automatisch entfernt)). Der Bewertungsprozentsatz hängt vom Geburtsjahr und Lebensalter ab, in dem die Einzahlung geleistet wurde. Sprich, die frühe Zahlung bringt mehr als die spätere (bei positiver Verzinsung).
Damit wird die Nachversicherung in Bayern immer positiv berücksichtigt. § 24 Satzung BRAStV sieht eine Nichtberücksichtigung der Nachversicherung im Gegensatz zu § 19 V Satzung VSW NRW daher auch nicht vor.
Viele Grüße
Daniel
danke, der Artikel ist aufschlussreich. Das Problem des Beitragsquotienten stellt sich aber nicht bei jedem Versorgungswerk.
Wenn ich es recht verstehe, schert zumindest Bayern aus, weil dort für jeden Beitragsmonat Rentenpunkte gesammelt werden, und zwar aus dem Produkt von Beitrag und Bewertungsprozentsatz, § 32 Satzung BRAStV (http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=10948789.PDF (Verwaister Link automatisch entfernt)). Der Bewertungsprozentsatz hängt vom Geburtsjahr und Lebensalter ab, in dem die Einzahlung geleistet wurde. Sprich, die frühe Zahlung bringt mehr als die spätere (bei positiver Verzinsung).
Damit wird die Nachversicherung in Bayern immer positiv berücksichtigt. § 24 Satzung BRAStV sieht eine Nichtberücksichtigung der Nachversicherung im Gegensatz zu § 19 V Satzung VSW NRW daher auch nicht vor.
Viele Grüße
Daniel
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Re: Versorgungswerk nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis
Gibts zu der Thematik noch andere Meinungen?