Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Beitrag von Ara »

Moin,

bei mir stehen demnächst quasi "Übernahmegespräche" nach dem Ref als angestellter Anwalt an.

Die Besonderheit wird sein, dass kein fester Arbeitsort gegeben sein wird. Ich kann arbeiten wo ich möchte, solange es ein Telefon in der Nähe gibt. Das heißt vermutlich werde ich die Aktenbearbeitung zum größten Teil von zu Hause aus mache.

Ich frag mich nun, wie es mit den Fahrtzeiten zu Gericht üblicherweise aussieht. Ich vermute das müsste im Arbeitsvertrag irgendwie gesondert geregelt werden.

Unproblematisch ist sicherlich: Die Fahrt von der Kanzlei zu Gericht und zurück ist voll abrechenbare Arbeitszeit. Die letzte Fahrt von örtlichen Gerichten nach Hause ist keine Arbeitszeit.

Wie sieht es aber aus mit Fahrten von zu Huase zu einem örtlichen Gericht? Was vereinbart man da üblicherweise?

Hätte ich z.B. um 9 Uhr einen Termin und fahre um 8 Uhr zu Hause los, ist das eine Stunde bezahlte Arbeit? Würde ich um 7:30 Uhr in die Kanzlei fahren, um 8 Uhr ne Akte kurz in die Hand nehmen und anschließend zu Gericht fahren, wäre es ja vermutlich üblicherweise Arbeitszeit. Das gleiche Problem stellt sich mit ortsfernen Terminen. Wenn das Gericht zum Beispiel 3 Stunden Fahrzeit entfernt ist. Wäre der Termin um 14 Uhr und hat man vorher gearbeitet, wäre es ja vermutlich unproblematisch Arbeitszeit. Ist der Termin aber um 9 Uhr morgens und man fährt direkt von zu Hause los?

Achso: Fahrt in die Kanzlei wären 30 Minuten. Fahrzeiten zu den örtlichen Gerichten variiert zwischen 30-60 Minuten.

Ich hab mir nun dahingehend überlegt, dass ich vorschlage, dass die 1. Fahrt am Tag von zu Hause zum örtlichen Gericht nicht als Arbeitszeit abgerechnet wird, alle anderen Fahrten schon. Optional: Jede Fahrtdauer die über den üblichen Arbeitsweg zur Kanzlei hinausgeht, wird als Arbeitszeit abgerechnet.

Vielleicht hat ja noch jemand eine clevere Idee wie man das Regeln kann oder kann selbst beitragen, wie es bei ihm in der Kanzlei geregelt ist.

Danke,
Ara
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tikka
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3048
Registriert: Montag 23. Februar 2009, 09:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Beitrag von Tikka »

Man kann das Thema noch stark differenzieren, bleiben wir aber mal kurz bei dem was Dich am meisten interessieren dürfte, nämlich die Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne.

Ohne Regelung ist bezahlte Arbeitszeit auch jede dienstlich veranlasste Reisezeit. Du fährst ja nicht aus Spaß zum Gericht. Ich kann hier u.U. etwas anderes Regeln, was bei Außendienst Mitarbeitern zum Teil auch gemacht wird, um einen Gleichklang zu den privaten Wegezeiten anderer Mitarbeiter herzustellen. Das ist aber ein anderes Thema. (Genau wie das Thema Kostenerstattung und Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn)
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Beitrag von Kasimir »

Praxisnah: "Mit dem Gehalt sind sämtliche etwaigen Überstunden abgegolten."

Ansonsten: Auf § 266a StGB (ggf. iVm § 27 StGB) wird hingewiesen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Beitrag von Ara »

Hum vielleicht hab ich mich nicht richtig ausgedrückt, zumindest verstehe ich den Verweis auf § 266a StGB nicht.

Es handelt sich zum Glück nicht um eine Großkanzlei, wo etwaige Überstunden abgegolten sind :P Die Überstunden werden tatsächlich ausgezahlt oder ausgeglichen. Dafür ist dann auch das Monatsbrutto nicht auf Großkanzleiniveau.

Ich hab halt das Gefühl, dass ich nicht fordern kann "Jegliche fahrt von zu Hause zum Gericht muss voll als Arbeitszeit abgegolten werden", dann kann ja zurecht gesagt werden "In die Kanzlei müssten sie ja auch fahren, ohne dass sie dafür extra Geld bekommen als Arbeitsweg". Ganz klassisch ja das Gericht neben der Kanzlei. Die morgendliche Fahrt zur Kanzlei (wenn da normaler Einsatzort wäre) wäre keine Arbeitszeit und dann erst die 2 Minuten Fußweg ins Gericht. Wenn ich nun von Zuhause direkt zum Gericht fahre, könnte ich meinen Chef schon verstehen, wenn er sagt "Ich zahl dafür doch jetzt keine 30 Minuten Arbeitszeit".

Von daher gings mir wirklich um irgendwie ein sinnvolles (übliches?) Konzept, mit dem ich in die Vertragsverhandlung gehen kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tikka
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3048
Registriert: Montag 23. Februar 2009, 09:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Beitrag von Tikka »

Ara hat geschrieben:Hum vielleicht hab ich mich nicht richtig ausgedrückt, zumindest verstehe ich den Verweis auf § 266a StGB nicht.

Es handelt sich zum Glück nicht um eine Großkanzlei, wo etwaige Überstunden abgegolten sind :P Die Überstunden werden tatsächlich ausgezahlt oder ausgeglichen. Dafür ist dann auch das Monatsbrutto nicht auf Großkanzleiniveau.

Ich hab halt das Gefühl, dass ich nicht fordern kann "Jegliche fahrt von zu Hause zum Gericht muss voll als Arbeitszeit abgegolten werden", dann kann ja zurecht gesagt werden "In die Kanzlei müssten sie ja auch fahren, ohne dass sie dafür extra Geld bekommen als Arbeitsweg". Ganz klassisch ja das Gericht neben der Kanzlei. Die morgendliche Fahrt zur Kanzlei (wenn da normaler Einsatzort wäre) wäre keine Arbeitszeit und dann erst die 2 Minuten Fußweg ins Gericht. Wenn ich nun von Zuhause direkt zum Gericht fahre, könnte ich meinen Chef schon verstehen, wenn er sagt "Ich zahl dafür doch jetzt keine 30 Minuten Arbeitszeit".

Von daher gings mir wirklich um irgendwie ein sinnvolles (übliches?) Konzept, mit dem ich in die Vertragsverhandlung gehen kann.
Wie gesagt es gibt solche Konzepte bei Außendienstmitarbeitern, aus genau den von Dir geschilderten Überlegungen. Ein mir schon mal untergekommenes ist beispielsweise, dass bei Wegezeiten, die von zu Hause zum Einsatzort (lies in Deinem Fall: Gericht) unternommen werden und von dort wieder zurück nach Hause jeweils (/e: bis zu) 30 min. abzuziehen waren.

Das würde ich aber nur machen, wenn Dein Arbeitgeber darauf besteht und Du den Job wirklich möchtest.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?

Beitrag von Ara »

Dann danke für den Input. Dann werde ich einfach ins Gespräch gehen mit der Forderung, dass Betriebsort Home-Office ist und alle Fahrten gezahlt werden.

Dann hab ich immer noch was zum nachgeben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Antworten