Hallo Kollegen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da ich nicht der fitteste im tiefen Vollstreckungsrecht bin.
Gegner erhält Zwangsgeldbeschluss vom LG. Gegen diesen wird fristgerecht beim OLG sofortige Beschwerde eingelegt (ohne den Umweg über das LG). Dieses bestätigt auch rechtzeitigen Eingang etc. Beschwerde wird eine Woche später begründet und vom Gegner sogar erwidert....
Zwei Tage nach Fristablauf erteilt das LG jedoch, ohne anscheinend beim OLG nachzufragen, eine vollstreckbare Ausfertigung, mit der jetzt munter versucht wird zu vollstrecken, obwohl die Sache gar nicht rechtskräftig ist.
Was sind die besten Schritte? Eigentlich nur Erinnerung beim Vollstreckungsgericht?
Danke und Gruß
Inkorrekt ausgestellte vollstreckbare Ausfertigung
Moderator: Verwaltung
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Re: Inkorrekt ausgestellte vollstreckbare Ausfertigung
Guckst du hier: § 570 Abs. 1 ZPO
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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Re: Inkorrekt ausgestellte vollstreckbare Ausfertigung
Hallo Joee78,
die norm kenne ich wohl, aber Klausel erteilt ist Klausel erteilt...und die Frage ob 570 I wirklich anwendbar ist oder nicht (siehe auch BGH Beschluss vom 16. Mai 2012 · Az. I ZB 52/11) ist mehr als nur heftigst umstritten. Ich tendiere jetzt hin zu einer Klauselerinnerung aufgrund besagter BGH Entscheidung und hoffe, dass das LG zur Auffassung kommt, dass die Klauselerinnerung hier anwendbar ist Ein Aussetzungsantrag am OLG dürfte länger dauern, aber vielleicht mache ich den noch zusätzlich.
die norm kenne ich wohl, aber Klausel erteilt ist Klausel erteilt...und die Frage ob 570 I wirklich anwendbar ist oder nicht (siehe auch BGH Beschluss vom 16. Mai 2012 · Az. I ZB 52/11) ist mehr als nur heftigst umstritten. Ich tendiere jetzt hin zu einer Klauselerinnerung aufgrund besagter BGH Entscheidung und hoffe, dass das LG zur Auffassung kommt, dass die Klauselerinnerung hier anwendbar ist Ein Aussetzungsantrag am OLG dürfte länger dauern, aber vielleicht mache ich den noch zusätzlich.
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Re: Inkorrekt ausgestellte vollstreckbare Ausfertigung
Ich hätte jetzt auch einen Aussetzungsantrag nach § 570 ZPO gestellt - hab mich allerdings nicht mit den Tiefen des Vollstreckungsrechts befasst. Viel Erfolg!
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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