Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Alex_23
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 29. März 2018, 21:36
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Beitrag von Alex_23 »

Guten Tag!
Zuersteinmal weiß ich nicht ob ich die Frage überhaupt im richtigen Forenbereich gestellt habe. Bin gerade neu hier. Studiere leider auch kein Jura bin aber interessiert.
Durch eine Diskussion mit meinem Kollegen (Jura Student 2. Semester) kam die Frage auf, ob man die Tätigkeit eines Drogenbosses als Beruf ansehen kann. Ich habe versucht zu argumentieren, dass es ja viele Paralleleln zum Einzelkauf aufweißt. An und Verkauf, Preis Kalkulation Kundenbindung etc. Er vertritt jedoch die Meinung, dass alles was gemeinschaftschädlich ist, direkt kein Beruf mehr sein kann und gemeinschaftlich ist was laut seiner Aussage "was vom Gesetzgeber verboten wurde aber trotzdem getan wird." Tja. Jetzt ist die Frage gibt es noch Argumente, Gesetzte, die meine Meinung unterstützen oder hat er einfach Recht?

Grüße Alex
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Beitrag von Brainiac »

Kommt immer auf den Kontext an. Als Beruf kann man vieles definieren. Geht es aber zB darum, ob ein durch Art. 12 GG geschützter Beruf vorliegt, so darf er nach der herrschenden Meinung nicht evident und schlechthin sozial- und gemeinschaftsschädlich sein. Für letzteres ist der Drogendealer Lehrbeispiel, für den Drogenboss gilt das erst recht. Die Schwelle beginnt aber nicht schon mit dem gesetzlichen Verbot der Tätigkeit (so eindeutig das BVerfG).
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Calipso
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Beitrag von Calipso »

Natürlich kann man "Drogenboss" an und für sich als Beruf definieren, aber die Frage ist, ob dies auch rechtlich anerkannt wird:

Wirksame Verträge kann der "Drogenboss" mit dem Drogenverkauf gem. §§ 134 ff. BGB nicht schließen.

Steuerlich anmelden kann er sein Gewerbe auch nicht.

Strafbar macht sich der "Drogenboss" in Ausübung seines Geschäft nach dem StGB permanent.

Geschützt als Beruf iSv Art. 12 des Grundgesetzes ist die Tätigkeit auch nicht.

Steuern, Renten- und Sozialversicherungbeiträge etc. kann der "Drogenboss" bezogen auf seine Tätigkeit und die seiner "Mitarbeiter" auch nicht abführen.

Rechtlich betrachtet handelt es sich also nicht um einen Beruf.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Beitrag von Tibor »

Calipso hat geschrieben: Steuerlich anmelden kann er sein Gewerbe auch nicht.
Auf § 40 Abgabenordnung wird hingewiesen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Calipso
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Beitrag von Calipso »

Tibor hat geschrieben:
Calipso hat geschrieben: Steuerlich anmelden kann er sein Gewerbe auch nicht.
Auf § 40 Abgabenordnung wird hingewiesen.
Haha, ok.
Antworten