joee78 hat geschrieben:
Ich weiß schon, dass die allgemeine Meinung hier im Forum den Rechtsanwalt in einer mediatorengleichen Funktion sieht, der zwischen verschiedenen Positionen zu vermitteln hat. Für mich ist der RA ein reiner Interessenvertreter - was sich in der Rsp. auch immer mehr durchsetzt.
Wenn mich die Mandantschaft also bittet, Beschwerde gegen die Insolvenzverwalterbestellung einzulegen und die Handakte nicht herauszugeben, dann mache ich das. Ansonsten wäre die Rechtsweggarantie ad absurdum geführt. Ich sehe aber auch, dass sich die meisten Foristen in dieser Situation von ihrem Mandanten abwenden würden aus Furcht, gegen irgendwelche "Weisungen" zu verstoßen.
Ich habe erst kürzlich wieder ein plastisches Beispiel für anwaltliche Arbeit und deren Resonanz in der Gesellschaft erlebt. In den Tagesthemen sprach der Verteidiger des BVB-Bombers in abstoßender Weise über die Bombe, bei der nur 1 Metallstift sein Ziel getroffen hatte, so dass unmöglich von Vorsatz gesprochen werden kann. Meine Freundin war davon angewidert, die BVB-Verantwortlichen und sämtliche Presse ließ sich entsprechend über diesen Anwalt aus. Ich konnte den Mann verstehen - weil ich es genauso gemacht hätte ...
Das Problem ist, du arbeitest wahrscheinlich gegen die Interessen deiner Mandantin...