Hallo zusammen,
ich mach es kurz und bündig,
ich habe ein Verfahren gegen ein Autohaus vor dem LG laufen. Die erste Fristverlängerung wurde genehmigt. Er bekam sogar 5 Wochen anstatt der geforderten 3. Letzte Woche Freitag ist die Frist abgelaufen. Nun hab ich erfahren das es keine Stellungnahme gab sonder der Gegnerische Anwalt hat das Mandat niedergelegt (Und das genau zum Ende der Fristverlängerung). Das er Zeit schinden will das ist mir mittlerweile klar, aber ist das auch eine Form der Zeitschindung? Wie reagieren Richter in solchen fällen erfahrungsgemäß? Mein RA ist leider im Urlaub, deswegen wende ich mich an dieses Forum.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
H.P
Mandatsniederlegung zum Fristende
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Re: Mandatsniederlegung zum Fristende
Keine Rechtsberatung in diesem Forum. Einfach Urlaub abwarten.HauPau hat geschrieben:Mein RA ist leider im Urlaub, deswegen wende ich mich an dieses Forum.
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."