Hallo,
kann mir jemand sagen, wie in der oben genannten Problematik der aktuelle Stand ist?
Ich bin selbstständig und will zusätzlich für eine Kanzlei als freier Mitarbeiter arbeiten.
Muss ich dann wegen der Gefahr der Scheinsozität die gleiche Deckungssumme bei der Berufshaftspflichtversicherung haben?
Mir wurde unterschiedliches gesagt.
Wenn ich die niedrigste Deckungssumme habe, würde ich automatisch haften und es würde ausreichen, wenn die Kanzlei mich im Innenverhältnis von der Haftung für Fälle die ich nicht bearbeite freistellen würde.
Unterschiedliche Deckungssumme
Moderator: Verwaltung
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Re: Unterschiedliche Deckungssumme
Redest Du von Deiner eigenen Haftpflichtversicherung oder von der Haftpflichtversicherung der Sozietät?
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Re: Unterschiedliche Deckungssumme
von beiden. Müssen die zwangsläufig von der Höhe gleich sein?
Welche Risiken bestehen, wenn ich eine geringere als die Sozität habe?
Welche Risiken bestehen, wenn ich eine geringere als die Sozität habe?
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Re: Unterschiedliche Deckungssumme
Das Risiko, gegebenfalls aus eigenen Mitteln zahlen zu müssen, wenn Deine Deckungssumme nicht ausreichen sollte und Du persönlich haftest?esprit hat geschrieben:von beiden. Müssen die zwangsläufig von der Höhe gleich sein?
Welche Risiken bestehen, wenn ich eine geringere als die Sozität habe?
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Unterschiedliche Deckungssumme
Da Du deckungsrechtlich auch bei freier Mitarbeit als Sozius der Sozietät behandelt werden würdest, wäre anzuraten, dass die Sozietäts-Versicherung um einen weiteren Berufsträger erweitert wird.
Dann besteht für die von Dir bearbeiteten Mandate Versicherungsschutz über die dortige Police. Ein Regress dürfte dann wohl gegen Dich als mitversicherte Person nicht mehr in Betracht kommen.
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