FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

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Musti
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FamR

Beitrag von Musti »

Hallo,

gegen den Mandanten ist vor 2 eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ergangen.

Nun hätte er angeblich gegen die Anordnungen verstoßen.

Gegnerischer Anwalt fordert in einer Zwangsvollstreckungssache

1. Ordnungsgeld o. Ordnungshaft

2. Verfahrenskostenhilfe.

Stellungnahmefrist im Verfahrenskostenhilfeverfahren 2 Wochen.

Was muss ich beantragen ?

1. Die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären ?

2. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfeantrag für unzulässig zu erklären ?

Kann ich noch im selben Antrag noch gegen die einweilige Anordnung mündliche Verhandlung beantragen um evtl auch dagegen vorzugehen ?

Vielen Dank !
Musti
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FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Beitrag von Musti »

......
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Tibor
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Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Beitrag von Tibor »

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Musti
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Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Beitrag von Musti »

war nicht beabsichtigt.

Ich versuchs zu löschen.
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thh
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Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:MOD: Keine Doppelpostings!
Wäre das nicht auch eher etwas für FadP?
Musti
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Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Beitrag von Musti »

thh hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:MOD: Keine Doppelpostings!
Wäre das nicht auch eher etwas für FadP?

Richtig.....ich warte auf die Freischaltung.
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