Mandant zahlt nicht
Moderator: Verwaltung
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Mandant zahlt nicht
Hallo,
ja, es ergibt sich ja schon aus der Überschrift. Kurz gefasst: ich wurde mandatiert wegen der Rückabwicklung zweier Verträge, welche ich wegen der besonderen Umstände als einen einheitlichen Vertrag gewertet habe (dadurch eine Angelegenheit nach RVG).
Ich hatte diesbzgl. ein Entwurfschreiben an den Gegner vorab an die Mandantin gesandt mit der Bitte um Durchsicht (da der Sachverhalt nicht ganz einfach gestaltet war). Gemeinsam mit dem Entwurf schickte ich die Rechnung mit (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG). Daraufhin teilte sie mir mit, sie wolle nunmehr nur einen der beiden Verträge rückabwickeln, weshalb ich das Entwurfschreiben noch einmal geändert habe. Nachmittags rief sie dann im Büro an, sie habe sich mit der Gegenseite geeinigt und werde die Rechnung nicht begleichen, immerhin sei ich nicht nach außen tätig geworden und außerdem habe sie sich wegen meiner "fraglichen Vorgehensweise" an die RAK gewandt.
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, das war ein sehr umfangreiches Mandat mit viel Kleinstarbeit und Recherche.
Mir ist Rechtsprechung hierzu geläufig, wonach die Geschäftsgebühr auch schon mit dem Erstellen eines Enwturfsschreibens anfällt. Um auf Nummer sicher zu gehen, frage ich hier in die Runde, ob es hiervon ggf. auch abweichende Rechtsprechung gibt, welche ich möglicherweise übersehen habe?
Nach und nach wird mir mehr als klar, wieso manche Kollegen den Hintern nicht hochbekommen, ehe ein Vorschuss nicht gezahlt ist.
Danke schonmal vorab
ja, es ergibt sich ja schon aus der Überschrift. Kurz gefasst: ich wurde mandatiert wegen der Rückabwicklung zweier Verträge, welche ich wegen der besonderen Umstände als einen einheitlichen Vertrag gewertet habe (dadurch eine Angelegenheit nach RVG).
Ich hatte diesbzgl. ein Entwurfschreiben an den Gegner vorab an die Mandantin gesandt mit der Bitte um Durchsicht (da der Sachverhalt nicht ganz einfach gestaltet war). Gemeinsam mit dem Entwurf schickte ich die Rechnung mit (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG). Daraufhin teilte sie mir mit, sie wolle nunmehr nur einen der beiden Verträge rückabwickeln, weshalb ich das Entwurfschreiben noch einmal geändert habe. Nachmittags rief sie dann im Büro an, sie habe sich mit der Gegenseite geeinigt und werde die Rechnung nicht begleichen, immerhin sei ich nicht nach außen tätig geworden und außerdem habe sie sich wegen meiner "fraglichen Vorgehensweise" an die RAK gewandt.
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, das war ein sehr umfangreiches Mandat mit viel Kleinstarbeit und Recherche.
Mir ist Rechtsprechung hierzu geläufig, wonach die Geschäftsgebühr auch schon mit dem Erstellen eines Enwturfsschreibens anfällt. Um auf Nummer sicher zu gehen, frage ich hier in die Runde, ob es hiervon ggf. auch abweichende Rechtsprechung gibt, welche ich möglicherweise übersehen habe?
Nach und nach wird mir mehr als klar, wieso manche Kollegen den Hintern nicht hochbekommen, ehe ein Vorschuss nicht gezahlt ist.
Danke schonmal vorab
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Re: Mandant zahlt nicht
Entscheidend für die Einordnung ist der Auftrag.
Ich sehe das genauso wie du.
Du hattest den Auftrag die Angelegenheit zu prüfen und den Gegner anzuschreiben. Wenn sie sich nach der Durchsicht einigt, ist das ihr Problem.
(Deshalb schicke ich übrigens äußerst selten meine Schriftsätze vorab an die Mandanten).
VV 2300 1,3 aus Streitwert
VV 7002 20,00
VV 7000 0,5 € pro Kopie
VV 7008 19%
Frist 2 Wochen.
Mahnung.
Mahnverfahren.
Ich sehe das genauso wie du.
Du hattest den Auftrag die Angelegenheit zu prüfen und den Gegner anzuschreiben. Wenn sie sich nach der Durchsicht einigt, ist das ihr Problem.
(Deshalb schicke ich übrigens äußerst selten meine Schriftsätze vorab an die Mandanten).
VV 2300 1,3 aus Streitwert
VV 7002 20,00
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Frist 2 Wochen.
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Re: Mandant zahlt nicht
Schriftsätze vorab nicht an Mandanten zu schicken, kann allerdings insbesondere im Zivilrecht gefährlich werden, was einen späteren Haftungsprozess angeht. Vor allem wenn Mandanten dann später behaupten, das und jenes hätten sie Dir so nie oder jedenfalls ganz anders gesagt.Herr Anwalt hat geschrieben:Entscheidend für die Einordnung ist der Auftrag.
Ich sehe das genauso wie du.
Du hattest den Auftrag die Angelegenheit zu prüfen und den Gegner anzuschreiben. Wenn sie sich nach der Durchsicht einigt, ist das ihr Problem.
(Deshalb schicke ich übrigens äußerst selten meine Schriftsätze vorab an die Mandanten).
VV 2300 1,3 aus Streitwert
VV 7002 20,00
VV 7000 0,5 € pro Kopie
VV 7008 19%
Frist 2 Wochen.
Mahnung.
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Ansonsten sehe ich die Berechnung aber wie Herr Anwalt. Man könnte natürlich allenfalls darüber diskutieren, ob es eine 1,3-Gebühr sein muss (was angesichts von Schwierigkeit und Umfang aber sicher nicht zu hoch angesetzt ist).
Im Übrigen verklage ich persönlich Mandanten allerdings nicht auf Gebühren, das ist mir irgendwie zu blöd. Bei "gefährlichen" Angelegenheiten nehme ich stets einen Vorschuss. Wenn es in sonstigen Fällen tatsächlich mal zum Zahlungsausfall kommt, mahne ich den Mandanten 2-3x schriftlich an und verbuche es dann unter "Fehler, um daraus zu lernen".
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."
~ Harry Quintana
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Re: Mandant zahlt nicht
Hatte ich auch mal mit ner Umgangsvereinbarung - da meinte die Mandantin auch, sie hätte sich mit ihrem Freund wieder "vertragen".
Ein anderer fragte mich allen Ernstes, ob ich "das Geld wirklich brauche". Ich war sprachlos! Ich würde nie zu lidl gehen und die Kassiererin fragen, "ob Herr Schwarz die 5,99 € wirklich braucht".
Man muss als Anwalt leider damit leben, dass ein großer Teil der Mandanten geistesgestört ist.
Ein anderer fragte mich allen Ernstes, ob ich "das Geld wirklich brauche". Ich war sprachlos! Ich würde nie zu lidl gehen und die Kassiererin fragen, "ob Herr Schwarz die 5,99 € wirklich braucht".
Man muss als Anwalt leider damit leben, dass ein großer Teil der Mandanten geistesgestört ist.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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Re: Mandant zahlt nicht
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Zuletzt geändert von Herr Anwalt am Freitag 28. Mai 2021, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Mandant zahlt nicht
Ich arbeite nur mit Vorschuss!!!
Außer bei Mandanten, die sich mit der 2. Angelegenheit an mich wenden u zuvor immer gleich gezahlt haben. Oder wenn ich auf Honorarbasis arbeite und die erste Rechnung sofort bezahlt wurde. Dann spar ich mir die nächste Rechnungsstellung oft eine Weile auf für einen Zeitpunkt zu dem größere Ausgaben anstehen. z.B. Jahresbeitrag Kammer.
Außer bei Mandanten, die sich mit der 2. Angelegenheit an mich wenden u zuvor immer gleich gezahlt haben. Oder wenn ich auf Honorarbasis arbeite und die erste Rechnung sofort bezahlt wurde. Dann spar ich mir die nächste Rechnungsstellung oft eine Weile auf für einen Zeitpunkt zu dem größere Ausgaben anstehen. z.B. Jahresbeitrag Kammer.
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Re: Mandant zahlt nicht
Immer erst Vorschuss verlangen, dann wird geliefert.
Mandanten verstehen, nachdem man deren Probleme gelöst hat, nicht mehr, warum sie dafür jetzt auch noch zahlen sollen.
Ein Dozent für Gebührenrecht meinte mal etwas überspitzt formuliert:"wenn Sie Anwälte jemals einen Honorarprozess in eigener Sache führen müssen, dann haben Sie Ihren Job falsch gewählt."
Mandanten verstehen, nachdem man deren Probleme gelöst hat, nicht mehr, warum sie dafür jetzt auch noch zahlen sollen.
Ein Dozent für Gebührenrecht meinte mal etwas überspitzt formuliert:"wenn Sie Anwälte jemals einen Honorarprozess in eigener Sache führen müssen, dann haben Sie Ihren Job falsch gewählt."
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Re: Mandant zahlt nicht
+ 1Baikonur22 hat geschrieben:Mandanten verstehen, nachdem man deren Probleme gelöst hat, nicht mehr, warum sie dafür jetzt auch noch zahlen sollen.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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