Wie verbucht man das buchhalterisch richtig?
Anwaltliche Arbeit ohne Honorar des Mananten, Mandant muss nichs zahlen und wäre als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Super Chancen, ausserg. Tätigkeit, Gegner zahlt die (fiktiven) Kosten der Beauftragung, beruft sich aber auf Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Mandanten, zahlt also ohne MwSt.
De facto: Keine MwSt erhalten.
Wie wird das verbucht?
Abwandlung: MwSt-Nachteile entstehen dem Finanzamt ohnehin nicht, weil -angenommen- ein Mandant eh Mehrwertsteuerschulden hat.
Danke für eure Hinweise und
noch ALLES GUTE UND VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR!!!
Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen
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Re: Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen
Natürlich liegt hier ein Umsatz vor; faktisch hat der Gegner an den Mdt den Schaden (Beratungshonorar) bezahlt, indem er ihn in dieser Höhe von der RVG Verbindlichkeit ggü seinem RA befreit hat. Der Mdt muss nun noch den USt-Betrag an den Mdt zahlen, der RA ne reguläre Rechnung stellen. Beim Mdt ist es dann
Aufwand an Ertrag aus SE
Vorsteuer an Bank
Beim Anwalt jeweils normales Honorar. Alles andere wäre Steuerhinterziehung des RA.
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Re: Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen
Hast Du Dich vertippt? Müsste es nicht heissen, der Mdt müsste noch die MwSt an den RA bezahlen?Tibor hat geschrieben:Der Mdt muss nun noch den USt-Betrag an den Mdt zahlen, der RA ne reguläre Rechnung stellen.
Danke!
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Re: Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen
Ja klar.
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