Jetzt hab ich gerade Hasenschutzgrundverordnung gelesen.
Hihihi, er hat Hasenschutz gesagt.
Die neue Datenschutzgrundverordnung
Moderator: Verwaltung
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 22:02
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
LG Würzburg (Beschl. v. 13.9.2018, 11 O 1741/18
Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Ich hoffe, die Kollegin geht ins Verfahren, damit mal endlich eine obergerichtliche Entscheidung kommt.
Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Ich hoffe, die Kollegin geht ins Verfahren, damit mal endlich eine obergerichtliche Entscheidung kommt.
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.i live in tokyo hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
- Trente Steele82
- Urgestein
- Beiträge: 6079
- Registriert: Mittwoch 27. Januar 2010, 19:19
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
Hatte der abmahnende Kollege allerdings auch nicht.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 22:02
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
Da will ich dir gar nicht widersprechen. Es geht mir hier eher um die Kürze, mit der das Gericht einfach die Abmahnfähigkeit annimmt. Mein letzter Wissensstand war, dass es umstritten sei, ob die DSGVO überhaupt den Weg in das UWG öffnet.thh hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.i live in tokyo hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Da sitzt ja auch nur ein Richter im Niemandsland, sondern eine Kammer aus 3 Richtern, von denen man sich etwas mehr Fülle erwarten kann.
Wär das eine Klausur, gäbe es hierfür keine 4 Punkte
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
So hat man es gern.Trente Steele82 hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 09:59 Hatte der abmahnende Kollege allerdings auch nicht.
"Honey, I forgot to duck."
- Trente Steele82
- Urgestein
- Beiträge: 6079
- Registriert: Mittwoch 27. Januar 2010, 19:19
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
Deswegen gehört diese Frage auch nicht in ein Verfügungsverfahren zumal dann maximal beim OLG Schluss ist und die Frage nicht vom BGH beantwortet werden kann. Den Streit hat Prof. Köhler nonchalant vom Zaun gebrochen; mal (m)eine andere Ansicht nachzulesen in der K&R 9/533i live in tokyo hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 10:56Da will ich dir gar nicht widersprechen. Es geht mir hier eher um die Kürze, mit der das Gericht einfach die Abmahnfähigkeit annimmt. Mein letzter Wissensstand war, dass es umstritten sei, ob die DSGVO überhaupt den Weg in das UWG öffnet.thh hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.i live in tokyo hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Da sitzt ja auch nur ein Richter im Niemandsland, sondern eine Kammer aus 3 Richtern, von denen man sich etwas mehr Fülle erwarten kann.
Wär das eine Klausur, gäbe es hierfür keine 4 Punkte
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)