Calipso hat geschrieben:
Da schon ein 1. Termin stattgefunden hat, in dem bereits verhandelt wurde, kann die Klägerseite die Klage doch nun nicht mehr ohne Zustimmung der Beklagtenseite zurück nehmen, oder (§ 269 ZPO)?
Steht so im Gesetz, ja.
Calipso hat geschrieben:
Ich denke, es wäre im Sinne der Beklagtenseite ein Urteil zu erwirken, damit die Gegenseite nicht erneut Klage erheben kann.
Soll sie doch. Das kostet die Klägerseite weiteres Geld und ist für Dich ein weiteres Mandat.
Calipso hat geschrieben:
vorausgegangen waren ein Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren. Ich weiß nicht, ob dies was an der Möglichkeit der Klagerücknahme ändert.
Warum sollte es? Es empfiehlt sich zusätzlich der Antrag, den VB (deklaratorisch) für wirkungslos zu erklären.