Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
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Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Ich würde gerne einen Mitarbeiter, der Wirtschaftsjurist ist (also kein Assessor) zu einem Termin zum Arbeitsgericht schicken. Vollmacht vom Mandant wäre kein Problem.
Würde das gehen, bzw. was spräche dagegen?
Danke für die Antwort.
Würde das gehen, bzw. was spräche dagegen?
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
§ 11 ArbGG?HM84 hat geschrieben:Ich würde gerne einen Mitarbeiter, der Wirtschaftsjurist ist (also kein Assessor) zu einem Termin zum Arbeitsgericht schicken. Vollmacht vom Mandant wäre kein Problem.
Würde das gehen, bzw. was spräche dagegen?
Danke für die Antwort.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Jo, danke.Kasimir hat geschrieben:§ 11 ArbGG?HM84 hat geschrieben:Ich würde gerne einen Mitarbeiter, der Wirtschaftsjurist ist (also kein Assessor) zu einem Termin zum Arbeitsgericht schicken. Vollmacht vom Mandant wäre kein Problem.
Würde das gehen, bzw. was spräche dagegen?
Danke für die Antwort.
Jemand meinte bei mir nur, dass das gehen würde. Ich hatte Zweifel, da ja selbst die Vertretung durch einen angestellten Assessor ohne RA-Zulassung schon problematisch ist.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Nicht nur problematisch, sondern auch unzulässig, § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO. Mal unterstellt, man will das Mandat abrechnen.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Hoffentlich kein Anwalt.HM84 hat geschrieben:Jemand meinte bei mir nur, dass das gehen würde.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
A.A. Diller/Wilhelm, Terminsvertretung durch Diplom-Wirtschtsjuristen (FH)?, FA 2011, 263-264scndbesthand hat geschrieben:Nicht nur problematisch, sondern auch unzulässig, § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO. Mal unterstellt, man will das Mandat abrechnen.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Was ist mit §§ 80, 81 ZPO? Wenn das ein Mitarbeiter ist, Untervollmacht erteilen und gut ist? Ich weiss nicht, ob das im Arbeitsgerichtsprozess auch geht, aber in einem normalen Zivilprozess dürfte das doch gehen. Der Unterbevollmächtigte unterliegt ja nicht den Beschränkungen des § 79 ZPO, man könnte auch einen Referendaren mit Untervollmacht schicken
Hier das BAG hinsichtlich eines RRef mit Untervollmacht (+)
https://www.jurion.de/urteile/bag/1990-02-22/2-azr-122_89/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Warum sollte hinsichtlich eines Diplomjuristen etwas anderes gelten?
Hier das BAG hinsichtlich eines RRef mit Untervollmacht (+)
https://www.jurion.de/urteile/bag/1990-02-22/2-azr-122_89/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Warum sollte hinsichtlich eines Diplomjuristen etwas anderes gelten?
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Mittwoch 7. März 2018, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Ich stell mir gerade vor, wie ein Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) mit Akte und einem Packen Kopien dieses Aufsatzes vor einem handelsüblichen Amtsgericht aufschlägt und dann die Diskussion über die Vertretungsbefugnis anfängt.
Zuletzt geändert von scndbesthand am Mittwoch 7. März 2018, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Dann würde das Amtsgericht wohl den Zöller bei § 79 Rn. 5 aufschlagen. Da steht, dass auch Kanzleiangestellte und Bürovorsteher mit einer Untervollmacht zur Vertretung befugt seien. Und Diplom Juristen mit Verweis auf § 17 II JAPO, aber da geht es um die Universität.scndbesthand hat geschrieben:Ich stell mir gerade vor, wie ein Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) mit Akte und einem Packen Kopien dieser Aufsätze vor einem handelsüblichen Amtsgericht aufschlägt und dann die Diskussion über die Vertretungsbefugnis anfängt.
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Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Ist aber auch im Zöller nicht als unstrittig kommentiert. Wenn man z. B. § 157 Rn. 2 aufschlägt, steht da auf einmal ganz was anderes.
Will man die Diskussion denn wirklich führen, wenn der zahlende Mandant daneben sitzt? Das ist doch eher der Punkt.
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Na, selbstverständlich nicht Ich hab auch gerade erst den § 157 ZPO für Referendare entdeckt.scndbesthand hat geschrieben:Ist aber auch im Zöller nicht als unstrittig kommentiert. Will man die Diskussion denn wirklich führen, wenn der zahlende Mandant daneben sitzt? Das ist doch eher der Punkt.
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Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 79 Rn. 24: "Auch dieser geringe Bevollmächtigte (Terminsvollmacht) muss zur Wirksamkeit seiner Vertretung alle Vrs. des § 79 ZPO erfüllen. Dasselbe gilt natürlich erst recht für den vollen ProzBev nach § 81"
Hier ohne Verweise auf andere Ansichten
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Dann erkläre das mal deiner Versicherung, wenn ein VU ergangen ist.Tobias__21 hat geschrieben:Na, selbstverständlich nicht Ich hab auch gerade erst den § 157 ZPO für Referendare entdeckt.scndbesthand hat geschrieben:Ist aber auch im Zöller nicht als unstrittig kommentiert. Will man die Diskussion denn wirklich führen, wenn der zahlende Mandant daneben sitzt? Das ist doch eher der Punkt.
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Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 79 Rn. 24: "Auch dieser geringe Bevollmächtigte (Terminsvollmacht) muss zur Wirksamkeit seiner Vertretung alle Vrs. des § 79 ZPO erfüllen. Dasselbe gilt natürlich erst recht für den vollen ProzBev nach § 81"
Hier ohne Verweise auf andere Ansichten
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Ich hab die Entscheidung jetzt nicht gelesen. Das dürfte doch nur für den Stationsreferendar gelten, der dem RA zugewiesen ist, oder?Tobias__21 hat geschrieben: Hier das BAG hinsichtlich eines RRef mit Untervollmacht (+)
https://www.jurion.de/urteile/bag/1990-02-22/2-azr-122_89/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Edit: Schau mal hier: http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/do ... 20RRef.pdf
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Mitarbeiter, der kein RA ist zum Termin schicken?
Jupp, nur für Stationsreferendare.Syd26 hat geschrieben:Ich hab die Entscheidung jetzt nicht gelesen. Das dürfte doch nur für den Stationsreferendar gelten, der dem RA zugewiesen ist, oder?Tobias__21 hat geschrieben: Hier das BAG hinsichtlich eines RRef mit Untervollmacht (+)
https://www.jurion.de/urteile/bag/1990-02-22/2-azr-122_89/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Edit: Schau mal hier: http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/do ... 20RRef.pdf