Irgendein Spleen? Stress zu Hause? Vielleicht hilft es ihm Dampf abzulassen, wenn er die Kollegen beim Diktieren beleidigt. Vielleicht kommt er so erst richtig in einen Flow und liefert seine genialsten Schriftsätze nur ab, wenn er nebenbei die Gegenseitig kräftig beschimpft? So wie Popeye seinen Spinat braucht. Ich könnte mir das echt so vorstellen, dass er darauf baut, dass es das Sekretatriat beim Tippen einfach rausnimmt.Liz hat geschrieben:Ich hielte es allerdings auch für sehr speziell, so etwas allen Ernstes in einen Schriftsatzentwurf zu schreiben/diktieren... Aus welcher Motivation?Kroate hat geschrieben:Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass der Anwalt der Gegenseite das in den Schriftsatz gepackt hatte mit dem Vorsatz es später zu löschen und es dann vergessen hat. Ich mein, wie muss man den gestrickt sein, um soetwas tatsächlich in einen Schriftsatz zu packen?
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Beleidigung im Schriftsatz
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Dann hielte ich "dumme Kuh" allerdings noch für sehr zurückhaltend.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Vielleicht fand die Sekretärin dumme f*tze zu harsch?Liz hat geschrieben:Dann hielte ich "dumme Kuh" allerdings noch für sehr zurückhaltend.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Ein fantastischer Thread.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Das stimmt allerdings Vielleicht hat die Sekretärin die deftigeren Sachen alle erwischt und "dumme Kuh" ist ihr dann durchgerutscht, weil das für sie schon der Normalzustand istLiz hat geschrieben:Dann hielte ich "dumme Kuh" allerdings noch für sehr zurückhaltend.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Sollte jemand tatsächlich einen solchen Spleen haben, darf er aber seine Schriftsätze dann wirklich nicht einfach ungelesen rausschicken.Tobias__21 hat geschrieben: Irgendein Spleen? Stress zu Hause? Vielleicht hilft es ihm Dampf abzulassen, wenn er die Kollegen beim Diktieren beleidigt. Vielleicht kommt er so erst richtig in einen Flow und liefert seine genialsten Schriftsätze nur ab, wenn er nebenbei die Gegenseitig kräftig beschimpft? So wie Popeye seinen Spinat braucht. Ich könnte mir das echt so vorstellen, dass er darauf baut, dass es das Sekretatriat beim Tippen einfach rausnimmt.
Selbst als Spleen fände ich das im Übrigen seltsam, aber gut... wer sich beim Diktieren derart aufregt, dass er sich auf diese Weise Luft machen muss...
Davon abgesehen würde ich auch die Formulierung, dass das Gegenüber "keine Ahnung von der Materie" habe, nicht in einen Schriftsatz packen. Es mag ja durchaus Fälle geben, wo das tatsächlich so ist, aber das reibe ich dann doch keinem so platt unter die Nase.
Re: Beleidigung im Schriftsatz
Vielleicht ist der Anwalt der Gegenseite auch mit der Maus abgerutscht?
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Vielleicht hat er auch einfach keinen Bock mehr auf den ganzen Scheiss und bettelt darum, dass ihm die Zulassung entzogen wird. Wer weiss das schon
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Ach, das hab ich schon gesehen. Einer richtig guten Kollegin aus dem Gesellschaftsrecht wurde in einem Schriftsatz mehrfach die Fachkompetenz abgesprochen, weil sie keinen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat und daher keine Ahnung vom UWG habe. Kommt also vor. Ist auch eher unkollegial. Blöd wird es, wenn der Kollege der diesen Titel trägt vollständigen Mist in der Sache schreibt. Weil es solche Kollegen gibt, denke ich auch nicht dass im Fall der TE ein Versehen vorlag. Daher würde ich das mindestens der Kammer melden...Eagnai hat geschrieben:Sollte jemand tatsächlich einen solchen Spleen haben, darf er aber seine Schriftsätze dann wirklich nicht einfach ungelesen rausschicken.Tobias__21 hat geschrieben: Irgendein Spleen? Stress zu Hause? Vielleicht hilft es ihm Dampf abzulassen, wenn er die Kollegen beim Diktieren beleidigt. Vielleicht kommt er so erst richtig in einen Flow und liefert seine genialsten Schriftsätze nur ab, wenn er nebenbei die Gegenseitig kräftig beschimpft? So wie Popeye seinen Spinat braucht. Ich könnte mir das echt so vorstellen, dass er darauf baut, dass es das Sekretatriat beim Tippen einfach rausnimmt.
Selbst als Spleen fände ich das im Übrigen seltsam, aber gut... wer sich beim Diktieren derart aufregt, dass er sich auf diese Weise Luft machen muss...
Davon abgesehen würde ich auch die Formulierung, dass das Gegenüber "keine Ahnung von der Materie" habe, nicht in einen Schriftsatz packen. Es mag ja durchaus Fälle geben, wo das tatsächlich so ist, aber das reibe ich dann doch keinem so platt unter die Nase.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Nun ja, wenn "durchgeknallte Staatsanwältin" keine strafbare Beleidigung ist, warum sollte "dumm" und "blöde Kuh" dann eine sein? (Zumal eine Verweisung auf den Privatklageweg sich ohnehin anbietet, nachdem die Äußerungen nur einer sehr begrenzten Personengruppen zur Kenntnis gelangt sind und die Wahrnehmung der Rechte im Privatklageverfahren gerade einer Rechtsanwältin keine Schwierigkeiten bereiten sollte. Dann spart man sich auch die weitere Prüfung ...)Tibor hat geschrieben:Klarer Fall für StA und Kammer nebst Kopie für das Gericht zur Akte. Das hat nichts mehr mit dem „Kampf ums Recht“ zu tun.
Aber die Kammer wird's sicher richten, das Berufsrecht der Rechtsanwälte ist ja bekanntlich ein ausgesprochen scharfes Schwert.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
@thh: Was ist für dich denn dann überhaupt eine strafbare Beleidigung?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Bei der durchgeknallten Staatsanwältin, dem Korinthenkacker Polizisten und was es da sonst noch gab, konnte man ja noch mit viel gutem Willen einen Sachbezug herstellen. Hier fehlt der aber völlig. Das ist eine reine Formalbeleidigung. Die Beleidigung kam auch völlig aus dem Nichts, es gab ja kein (provokantes) Vorverhalten der TE gegenüber dem RA oder seiner Mandantschaft.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Ich habe da sehr strikte Ansichten dazu, aber ich bin ja nicht dass BVerfG ...famulus hat geschrieben:@thh: Was ist für dich denn dann überhaupt eine strafbare Beleidigung?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Ich kann es mir nur so erklären, dass der Kollege sich extrem darüber geärgert hat, das Verfahren jetzt auch in der Berufungsinstanz führen zu müssen. Er hatte nämlich erstinstanzlich gewonnen, allerdings aus haarsträubenden, überhaupt nicht nachvollziehbaren Gründen. Das erstinstanzliche Gericht hat mehrere gravierende Verfahrensfehler gemacht und materielles Recht mit Füßen getreten. Mir scheint es, als wäre das schlicht ein Gefälligkeitsurteil gewesen.
Und nun ärgert er sich, dass dieses Urteil angegriffen wird. Anders kann ich mir sein Verhalten wirklich nicht erklären.
Und nun ärgert er sich, dass dieses Urteil angegriffen wird. Anders kann ich mir sein Verhalten wirklich nicht erklären.
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Re: Beleidigung im Schriftsatz
Gerade hierüber gestolpert und musste an den Thread denken. Was meint ihr? Ist das echt, oder Fake?
https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/29684237_1878453092185496_7336330730297055206_n.jpg?_nc_cat=0&_nc_eui2=v1%3AAeF4iOG_teng1k4c-gRWIp8oUxYPUeTuUOABbhFakvEgInxX4OW719syws0AIlvR0eVbEv_gioLj6nFyn2Z6ECoLdepIO3JPWH3QqWebn2bB1A&oh=808d880b1f07f2ff685f1d1259ac109b&oe=5B72319D (Verwaister Link automatisch entfernt)
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